Ein AT Motor ist eher eine Wertsteiergung als eine Wertminderung.
Da wirst du nix rausschlagen können.

AT - Triebewerk verbaut ohne etwas davon gewusst zu haben ....
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Wegen sowas gleich zum Anwalt rennen
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Es ist also vermerkt im Serviceheft? Und du hast nicht einmal beim Kauf ins Heft geschaut sorry aber selbst Schuld. Jetzt darfst dich eigentlich gar nicht mehr beschweren beim Händler.!
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Rein geschaut habe ich. allerdings ist es so unauffälig hinterlegt
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Gut es muss aber auch im Kaufvertrag stehen.!
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Im Serviceheft ist es vermerkt allerdings wusste ich nicht das es dort vermerkt wird.
Also wenn es da vermerkt ist, wo liegt dann das eigentliche Problem? Meine das Serviceheft schaue ich mir doch VOR dem Kauf genau an. Und wenn es dort vermerkt wurde hat der verkaufende Händler in meinen Augen auch nichts verschwiegen.
Für mich ist es ein Wertverlust und nicht gerade wenig.
Das wird sicherlich mit deinen subjektiven Erwartungen zusammenhängen. Meine es ist immer zu erörtern, wenn denn möglich warum es zum Austausch kam. Aber sicherlich ist ein AT kein Beinbruch und schon gar nicht, wenn er nach 20.000 km geschieht. Denn dann sind die Zusatzkomponenten auch noch relativ neu und gut in Schuß.
Wäre der AT nun bei 100 000 km gekommen hättest du zwar einen neuwertigen Motorblock, aber mehr eben auch nicht. Die Zuleitungen, Turbo etc. wären alles schon die 100 000 km alt und werden nicht mit erneuert!!!
Habe echt danach geschaut das ich einen mit dem ersten Triebwerk kriege und das war hier auch anscheinend der Fall ...
Also da sehe ich das auch so, dass du da selber unaufmerksam warst! Deswegen nun einen Terz los zu treten mit Anwalt usw.
ps.: Bist du nicht auch der mit der Achsvermessung? Das es nun geballt kommt ist Mist, okay. Aber nun einen windigen Grund zu finden, um den Wagen loszuschlagen?
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Ich sehe da garkein Problem bei. Ist einem Bekannten auch passiert: Motorschaden bei 6000km. BMW hat das Auto eingepackt, er hatte für etwa 2 Wochen einen Leihwagen. Und dann gings weiter. Der Wagen ist ganz problemlos bis zum Verkauf gefahren.
Dazu auch das hier: http://www.gansel-rechtsanwael…en-mit-Austauschmotor.php
Zitat
Ein Autokäufer bestellte bei einem Werksangehörigen ein
Fahrzeug nach seinen speziellen Wünschen. Das Fahrzeug wurde
vereinbarungsgemäß auf den Werksangehörigen zugelassen, der es nach
einer vorgesehenen Haltefrist von sechs Monaten und der Erlaubnis, das
Fahrzeug für etwa 5.000 km zu benutzen, an den Käufer weitergeben
sollte. Vor Übergabe wurde jedoch infolge eines technischen Defekts der
Austausch des Originalmotors erforderlich. Der Käufer weigerte sich
daraufhin, das Fahrzeug abzunehmen.
Das Oberlandesgericht München
verneinte einen Mangel des verkauften Fahrzeugs durch den Einbau des
neuen Motors, da der aus Neuteilen bestehende Motor dem Originalmotor
und damit dem Erstmotor technisch völlig gleichwertig war. Der Käufer
musste den Halbjahreswagen abnehmen und bezahlen.
OLG München, Urteil vom 13.08.2003, Az.: 3 U 2888/03 -
Ich sehe da garkein Problem bei. Ist einem Bekannten auch passiert: Motorschaden bei 6000km. BMW hat das Auto eingepackt, er hatte für etwa 2 Wochen einen Leihwagen. Und dann gings weiter. Der Wagen ist ganz problemlos bis zum Verkauf gefahren.
Dazu auch das hier: http://www.gansel-rechtsanwael…en-mit-Austauschmotor.php
Stimme Dir da ja zu, ABER inzwischen ist die Faktenlage ja eine Andere. Der TE hat es vor dem Kauf schon im Serviceheft stehen gehabt und damit war es ja bekannt.
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Um so etwas zu vermeiden checke ich immer die Historie vom Fahrzeug.
Die Historie darf im Regelfall keine Privatperson sehen. Nur wenige Händler machen Ausnahmen.
Gruß.