BMW E90 318i Facelift Steuerkette defekt - Kulanz?


  • Hi also hatte auch so ein scheiß ;( wie du jetzt hast . So du machst folgendes du fährst zum Händler hin sagst was Sache ist das du bei bmw warst und so . Denn in den ersten 6 Monaten musst der Händler Beweisen das der Schaden schon vorher da war aber das kann der nicht deswegen geht alles auf seine Kappe so war es bei mir ;) nach 6 Monaten musst du im beweisen das der Schaden vorher da war aber das geht wiederum schwer. Der Händler von mir war schlau und hat es der Garantiegeber so erzählt das es innerhalb meines Besitzes aufgekommen ist . Aber mir war es egal mir war wichtig das ich das Auto heile wieder habe und nix bezahlen musste anscheint hat der Händler denn prozentuellen Teil bezahlt an denn Garantiegeber von kp 300 wie anstatt 3000 Euro für alles .
    alles drum und dran Auto 2 Wochen weg ;( ...



    Sorry aber das passt so nicht ganz :whistling: !!!Die ganze geschichte nennt sich beweislastumkehr nur zur info!


    In den ersten 6 monaten muss der händler beweisen das der schaden beim kauf noch nicht war!oder würdest du dein geld in einen bmw investieren wo bei der probefahrt die motorkontrolleuchte blinkt ;)

    Glaubt was ihr wollt ...Es passt schon so ;)

  • Beweislastumkehr. Genau, da war ja was ;)


    Nein, das würde ich natürlich nicht....

    Wer später bremst, ist länger schnell

  • Ja das hab ich dir ja auch nicht unterstellt..,aber wollte dies nur mal meinen vorredner und dir richtig erklären ;)


    mfg michel

    Glaubt was ihr wollt ...Es passt schon so ;)

  • dankend angenommen. man lernt schliesslich nie aus ;)

    Wer später bremst, ist länger schnell

  • Wenn BMW die Kosten nicht übernimmt dann ab zum Händler wo du den Wagen her hast und dort richten lassen.

    Ist ja nicht so das die Steuerkette ein Verschleißteil ist und der Händler gegen die Reparatur revidieren kann ;)


    Solang du noch Garantie hast :thumbup:

  • Verstehe das Problem nicht.
    Du hast das Auto keine 3 Monate. Die Gewährleistung greift so oder so, da kommt der Verkäufer nicht drumrum, da es ein Mangel ist, der eigentlich bei dem Alter und der Laufleistung nicht zu erwarten ist.
    Natürlich hast du ein Recht auf Nachbesserung, aber eben nicht bei BMW, sondern bei dem Händler, bei dem du es gekauft hast. Im Gegenzug muss dem Händler auch das Recht eingeräumt werden, den Mangel zu beseitigen. Ich würde mich auf jeden Fall mit dem Händler in Verbindung setzen und da mal anfragen.


    Was für dich aber interessant wäre ist folgende Option:
    Kostenvoranschlag von BMW mit etwaiger (bestenfalls hoch ausfallenden) Kulanz, beim Händler nachfragen, ob er nicht die restliche Summe übernimmt. Je nach der Höhe des Restbetrags, sagen wir mal 300 Euro (diese Zahl ist nur so in den Raum geworfen) willigt der vielleicht ein.
    Dann haste zwei Fliegen mit einer Klatsche geschlagen, Reparatur bei BMW für lau ;)

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur


  • Hi das war ein Händler der nur Bmw verkauft seit 16 Jahren schon also leider kein bmw direkt Händler und die haben es bei sich repariert ..

  • Ein Auto, das eine "Drittherstellergarantie" hat, kann bei BMW genauso repariert werden, wie ein Auto mitBMW Garantie.


    Es ist egal welche Garantie es ist und wo du den "Schaden reparieren lässt.
    Wenn deine garantie "Motor" abdeckt kannst du es bis auf deine SB bei BMW machen lassen und musst nicht zu einem Freien Händler.


    Dein Händler hat ausserdem in den ersten 6 Monaten die Pflicht solche Mängel KOSTENFREI zu richten....
    Das ist in GESETZ.


    Also geh als erstes mal an deinen "Freien" Händler


    Gruss
    Stefan

  • Es ist egal welche Garantie es ist und wo du den "Schaden reparieren lässt.
    Wenn deine garantie "Motor" abdeckt kannst du es bis auf deine SB bei BMW machen lassen und musst nicht zu einem Freien Händler.


    Kompletter Käse, was du hier behauptest :thumbdown:
    Natürlich spielt es eine Rolle, welche Garantie man hat und vor allem wer die Garantie ausgesprochen hat. War es der Händler persönlich oder war es eine Art Versicherung (wie z.B. bei der EuroPlus)? Alleine das macht schon einen erheblichen Unterschied.


    Wie man vorzugehen hat, wenn man die Garantie in Anspruch nehmen will, steht in den Garantiebedingungen.
    Ohne vorherige Absprache mit dem Garantiegeber sollte man nie und nimmer einen Schaden auf eigene Faust reparieren lassen. Nachher guckst du in die Röhre, weil du dich nicht an die Bedingungen gehalten hast.


    Also nochmal: Erstmal mit dem Händler in Kontakt treten, denn der ist im Zweifel ja auch derjenige, der die Gewährleistung übernimmt. Falls daraus eine Garantiegeschichte wird, dann mit dem Garantiegeber in Kontakt treten und alles klären bzgl. der Kostenübernahme

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur