320d Coupe mit 120 KW?

  • Umgekehrt macht dann wohl eher Sinn.


    :D



    das is ganz einfach versicherungsbetrug! und im schadenfall wenn das auffliegt (und das wird es dann mit sicherheit) zahlt die versicherung keinen cent und du bekommst ggf noch post vom staatsanwalt.


    hoffe das is jedem klar.

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  • Das war offensichtlich ein Spaß. Also immer mit der Ruhe.


    Kann mir auch nicht vorstellen, dass das so einfach möglich ist je nach Lust und Laune.


    Der TE sollte natürlich die tatsächliche Leistung angeben, wenn das tatsächlich nötig sein sollte bei der Zulassung.

  • Sorry, da war der Verkäufer gestern wohl falsch informiert.
    Er meinte, der Wagen hat definitiv 130 KW, in Belgien hätte der Vorbesitzer aber aus steuerlichen und Versicherungstechnischen Gründen ihn mit 120 KW angemeldet.


    Ist schon klar, daß ich ihn mit 120 KW anmelde, wenn er auf 120 KW gedrosselt wurde.


    Wie gesagt, ich kenne mich damit nicht aus und habe deswegen hier um Rat gefragt.

  • Das war offensichtlich ein Spaß. Also immer mit der Ruhe.


    Kann mir auch nicht vorstellen, dass das so einfach möglich ist je nach Lust und Laune.


    Der TE sollte natürlich die tatsächliche Leistung angeben, wenn das tatsächlich nötig sein sollte bei der Zulassung.


    dass du das nicht ernst gemeint hast davon geh ich aus. aber hier lesen extrem viele leute mit... und einen doofen der sowas glaubt gibt es immer....


    von daher.....



    @ basti: was belgen für richtlinien hat weiß niemand. in holland is kiffen ja auch legal. in deutschland aber verboten. ich würd ggf damit mal zu nem deutschen BMW händler fahren.

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  • aber hier lesen extrem viele leute mit... und einen doofen der sowas glaubt gibt es immer....


    von daher.....


    Glaubt denn wirklich jemand, dass das überhaupt möglich ist? Selbst wenn es jemand versuchen würde ...


    Mein letztes Fahrzeug gabs für Belgien auch mit 110kW, anstelle von 115kW. Dann ist das so aber auch im Brief so eingetragen. Und das Straßenverkehrsamt übernimmt diese Daten.

  • wenn man sich fürn hunni tüv plaketten kaufen kann dann is wohl auch ne umtragung der KW zahl machbar. es gibt mit sicherheit immer mittel und wege.

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  • Wer zahlt denn dafür nen Hunni? Die gibts wesentlich günstiger :P
    Aber wenn man sich bei jeder Aussage hier um die Dummen sorgen muss, dass die das nicht irgendwie falsch verstehen, naja dann brauchen wir uns gar nicht mehr zu unterhalten

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur


  • Es scheint ein Fleet-Edition zu sein, ist also gedrosselt von 130 KW auf 120 KW.
    Was gebe ichdenn bei der Zulassungsstelle an?
    120 KW oder 130 KW?


    Glaubst du wirklich, man könnte bei der Zulassung nach eigenem Gutdünken "irgendwas angeben"?
    Die ZS entnimmt die Daten aus EWG-Bescheinigung und KBA-Datenbank. Darauf hast du Null Einfluss.


    Wäre ja auch noch schöner. :lol:




    Sorry, da war der Verkäufer gestern wohl falsch informiert.
    Er meinte, der Wagen hat definitiv 130 KW, in Belgien hätte der Vorbesitzer aber aus steuerlichen
    und Versicherungstechnischen Gründen ihn mit 120 KW angemeldet.


    Der Mann kann gar nicht so blöd sein, wie er tut. Oder hatte er seine allererste Arbeitswoche als
    Autoverkäufer? Soll heißen, er veräppelt dich. Entweder hat die Belgien-Version 120 kW oder 130 kW.
    Und BMW baut das so. Da kann sich auch ein Belgier nichts "aussuchen".
    Ich würde nun unbedingt einen Blick in die EWG-Bescheinigung werfen. Die muss dir der Verkäufer
    mitgeben. Da steht u.a. die Motorleistung drin. Wenn der VK das Papier nicht vorweisen kann und
    weiter so flunkert, würde ich von dem nichts kaufen. Mit kommt sein Verhalten ohnehin unseriös vor.


    :whistling:

    Grüße




    "Ich mag keine Probleme, ich stehe auf Lösungen."


    ein Chemiker


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  • wenn man sich fürn hunni tüv plaketten kaufen kann dann is wohl auch ne umtragung der KW zahl machbar.


    Das ist doch ein ganz anderes Thema! Wer sich illegal verhält, dem wird es auch nicht stören bei der Zulassungsstelle falsche Angaben zu machen. Und das ist dann ja auch pure Absicht! Hat dann aber nichts mehr mit freier Wahl beim StVA zu tun, sondern ist nichts anderes als Betrug.