zulässige Rad- /Reifenkombinationen

  • Hört sich soweit gut an aber ohne ET Größe kann dir das niemand sagen. ;)

  • Die ET der Felgen ist 43.


    An die VA muss laut Hersteller (AC-Schnitzer) eine 10mm Distanzscheibe, an die HA eine von 16 bzw. 20mm Distanzscheibe bei einer Standard-Bereifung von 225/40/18 lt. Gutachten.


    Gemäß Reifen-Dimensions-Rechner ergibt sich eine "Abweichung" von 2,5% was im erlaubten Bereich wäre und eine Einzelabnahme für 245/50/18 möglich macht?!


    Gruß,


    m4rt1n

  • Ich würde als Reifen eher zu einem 245/35 R18 greifen.


    Spurplatten würde ich vorne auch 10er empfehlen (die haben die entsprechende "Radnabe", 5mm Spacer haben das oft nicht bis gar überhaupt nicht),
    wenn es sein muss.
    Hinten halt je nach Platz bis zur Aussenkante, sprich ET23 wird wohl eher schwer, daher wohl eher ET33, sprich auch 10er pro Seite.

  • Das Ding ist eben dass ich 4 fast neue Reifen in der Dimension 245/40/18 im Wert von 800 Bucks habe und die auch verwenden möchte, da die Felgen an sich nicht billig sind.


    Natürlich würde ich lieber 225er nehmen da es hier ein Gutachten gibt, aber lieber zahle ich 50 für die Einzelabnahme als wieder 800 für neue Reifen.


    Daher die Frage ob 245/40/18 auf 8,5 x 18J ET 43 möglich sind.


    m4rt1n

  • möglich ist das, aber nicht für Dein Auto :D


    der Abrollumfang passt nicht, das sind ca. 3% zu viel.


    die Felgen kannst Du doch behalten und passendes Gummi drauf schnallen,
    die anderen verkaufen.
    das müsste Dich günstiger kommen als Einzelabnahme plus Tachoanpassung,
    die mMn erforderlich sein wird und zudem dazu führen würde,
    dass Du alle Serienbereifungen nicht mehr fahren dürftest. (wenn´s legal abläuft)

  • Hey, also ich war ja gestern beim TÜV wegen meinen 245/30ZR20. Die bekomme ich ohne Probleme eingetragen.
    Muss kein Tacho anpassen oder sonst was ähnliches.
    Rechnerisch habe die den gleichen Abrollumfang wie deine 245/40ZR18 würde dementsprechend schon behaupten das dastände passt.

  • @ exbrummer


    Wie bereits erwähnt weicht lt. jedem Reifenumfangsberechner der Abrollumfang "nur" um 2,5% ab, was somit lt. TÜV/Dekra noch im Rahmen wäre, sprich eine "einfache" Einzelabnahme.


    Im Sommer fahre ich auch 245/30/20, da rockt auch alles.


    Werde mich mal bei der DEKRA vor Ort genau erkundigen.

  • Wie gesagt der 245/30ZR20 weichten 3,6% von meiner original minimal Bereifung ab welche 205/55ZR16 ist.
    Das wurde alles beim TÜV hier bei uns vor Ort durchgerechnet und es passt immer noch.


    Der Tacho darf ja nur nicht weniger anzeigen.


    Ich wißt's alle, wenn ihr an so ner Messtafel vorbei fahrt, die die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt und ihr fährt genau 50, was zeigt diese dann an? Also mit meinen original 16 Zöllern wird nie mehr als 43-44 angezeigt.
    Jetzt gehen wir mal davon aus, der Tacho geht dann durch die Veränderung des Abrollumfangs nochmal 4 km nach, da würde das Teil immer noch nur 47-48 anzeigen und das ist immer noch so wir es die StVZO vorschreibt.


    Wenn die Änderung dann doch so groß währe das es änderst währe, müsste sich ja der Abrollumfang um mehr als 6-7% verändern aber da kommt ja normal keiner hin.


    Am besten ein Navigationssystem ins Auto hängen oder mit dem Handy geht es auch über GPS und sich da die Geschwindigkeit anzeigen lassen und gut, da seit ihr auf der sicheren Seite.


    So wurde es mir von einem TÜV Ingenieur erklärt welcher auch meine Einzelabnahme meiner Schmidt Felgen gemacht hat. :thumbsup:

  • so Mädelz, jetzt gehen wir mal ins detail.


    zuvor möchte ich ein Paar ergänzende Infos los werden.


    wie einige ja wissen bin ich DEKRA Prüfer, und ich mache die §19.3 Abnahmen
    seit der DEKRA das im Westen machen darf, sprich seit 1994.
    und davon nicht gerade wenige.


    ich habe auch eine Werkstatt, die einen Tachoprüfstand hat.
    dort mache ich auch die meisten "Eintragungen"


    in all den Jahren waren einige dabei, wo im Gutachten steht (meist unter Auflage G1):
    Überprüfung des Geschwindigkeitsmessers erforderlich.
    meistens waren das Fälle, wo der Abrollumfang einiges kleiner war.


    ich hatte weniger mit grösseren zu tun, und einen E9x mit 20" hatte ich noch gar nicht
    (Asche auf mein Haupt, aber wenn hier keiner kommt)


    in den seltensten Fällen hat das nicht gepasst, es muss aber überprüft werden.


    jetzt mal konkret:


    ich habe meine eigene Karre über den Stand gezogen, bei 50, 100 und 150 gemessen.
    Bereifung 255/35R18, U = 1,935m


    man kann das auch errechnen nach der Formel:


    V = n/i x U x 0,06 [km/h]


    V = Geschwindigkeit in km/h
    n = Drehzahl
    i = Gesamtübersetzung, also Gang und HA
    U = Abrollumfang
    0,06 Umrechnungsfaktor Einheit


    meine Karre hatte bei Tachoanzeige 100 eine reale Geschwindigkeit von 94,8 km/h


    wenn ich den Wert des Abrollumfangs der 245/30R20 einsetze (2,058m) ergibt sich: 100,8 km/h


    wie ich schon mal schrieb, das wird so durchgehen, 1 km/h zu wenig angezeigt,
    da kräht kein Hahn nach.