von den Tragfähigkeiten ist das in XL Ausführung schon grenzwertig,
und ich behaupte mal, dass die Freigabe von Kumho sich lediglich auf die
Montierbarkeit auf den jeweiligen Felgen bezieht,
aber nix über Verträglichkeit mit den Regelsystemen beinhaltet.

zulässige Rad- /Reifenkombinationen
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Mein Reifenhändler meinte, wenn das Guatchen speziell für dein Fahrzeug ausgestellt wurde, dass die
Reifen passen, dann ist es egal was im Gutachten der Felgen steht.
Bevor wir uns hier jetzt einen zu abdiskutieren, lasse ich Montags alles montieren und fahre dann mal
zu meinem GTÜ (ja nicht TÜV:P) und ihr werdet sehen, alles steht im Fahrzeugschein.um welche Felgen geht´s hier eigentlich ?
der - gute ? - Mann vom GTÜ wäre nicht der erste,
der sich zu weit aus dem Fenster lehnt.Beispiele ? lassen wir besser.
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Es handelt sich um AEZ Antigua
8,5 ET 25 und 9,5 ET 23
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wie weit er sich dabei aus dem Fenster lehnt, is mir eigtl egal. Ich bezahls ja nur.
Für die Freigabe wurde mein Fahrzeugschein zu Kumho gefaxt und die haben dann das spieziell für mein
Auto (wegen Ausstattung variert das Gewicht, meinten die) ausgestellt. Was soll ich jetzt mehr sagen,
ich weis nur das, was der Händler mir weiter gibt, und das wird kein Mist sein, da ich dort für die Firma
alle Reifen kaufe.
Ist ja jetzt auch egal, ich wollte ja nur die Meinung hören und nicht schon wieder alles tot diskutiuren, sonst
wird es ja hier nur noch schlimmer wie bei den Motortalk Usern..Da muss ja auch alles 5 mal mit TÜV sein.Danke für eure Meinung, ich bin hier nun raus
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das sollte Dir keineswegs egal sein, denn wenn der Typ was macht, was er nicht darf,
ist Deine "Eintragung" hinfällig bzw. hält im Falle eines Falles nicht Stand !d.h., kommt´s zum "Ernstfall", der aus unterschiedlichen Gründen eintreten kann,
dann haste die Kohle zum Fenster raus gehauen.ein Bsp.: Du wirst in einen Unfall verwickelt (mit Personenschaden),
den musst Du gar nicht selber verschuldet haben.
da ist sofort die Staatsanwaltschaft im Spiel.
wenn die Karre sicher gestellt wird (das kann passieren)
und man checkt, ob die Reifen im Gutachten drin stehen (was nicht der Fall ist)
hast Du die Arschkarte, egal was der GTÜ Mann gemacht hat.
und der hat sie obendrein noch und kann seine Stempel abgeben . -
man checkt, ob die Reifen im Gutachten drin stehen (was nicht der Fall ist)
hast Du die Arschkarte, egal was der GTÜ Mann gemacht hat.
und der hat sie obendrein noch und kann seine Stempel abgeben .Habe gedacht dass es egal ist was im Gutachten drinsteht, wenn es per Einzelabnahme gemacht worden ist
Ich habe für meine Styling 128 die Traglastbescheinigung von BMW und die Reifenfreigabe von Kumho, dass ich die Reifen auf der Felgenbreite Fahren darf...mehr braucht man doch nicht, oder???
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Also ein Bekannter fährt 10ner Flegen hinten am e90 und er musste nichts machen.
Zudem hat gerade der Reifen Futzi angrufen, ich habe eine Reifenfreigabe vom Hersteller, das ich 215-35 VA und 225-35 HA fahren darf.
10J ohne Angabe der ET? Na klasse, das hat schlicht rein gar nichts zu sagen
Mal davon abgesehen, woher weißt du, dass das bei dir passen soll, nur weil es bei deinem Bekannten passt? Bist du auch einer dieser Hellseher, die ohne Ausmessen wissen, was bei jedem Auto auf dieser Welt passt und was nicht?
Nichts für ungut, aber informier dich einwenigMiss nach, was bei deinem Auto drauf passt, oder montier am besten die Felgen, welche du ja schon hast, und Feder komplett ein. Dann siehst du, ob es passt oder nicht. Und die Reifengröße würde ich mir nocheinmal gut überlegen. Die aus Beitrag 1307 macht so definitiv keinen Sinn. Achja, Sicherheit steht grundsätzlich vor Optik, also lass die Sache bitte ordentlich machen
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Ich habe ja viel Phantasie aber 225/35Z19 auf ne 9.5 er Felgekann ich mir irgendwie garnicht vorstellen.
Hatte auf meiner 9.5er nen265/30 er Reifen drauf. Ds sah nach was aus aber doch nicht so.Ach ja von wegen 8.5x19 mit ner 25er ET kannst du vergessen da muss bestimmt was gemacht werden.
Unding wegen 9.5X19 mit ner 23er ET hinten geht auch nicht.
Ich müsste beim LCI bei ner 35er ET schon Kanten anlegen lassen.Ds mit der 10er Felge ist kein Ding so lange die ET größer 35-40 bleibt
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Habe gedacht dass es egal ist was im Gutachten drinsteht, wenn es per Einzelabnahme gemacht worden istIch habe für meine Styling 128 die Traglastbescheinigung von BMW und die Reifenfreigabe von Kumho, dass ich die Reifen auf der Felgenbreite Fahren darf...mehr braucht man doch nicht, oder???
´ne Einzelabnahme darf der vom GTÜ aber gar nicht machen !!!
die zweite Frage kann ich ohne nähere Angaben nicht beantworten.
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Also, ich habe momentan die Styling 128 drauf
VA: 8x19 ET20 mit 225er
HA: 9,5x19 ET32 mit 255er und 5mm/Rad Scheiben drauf...also ET27Beim einfedern habe ich 3mm Platz zum Kotflügel an der HA.
Unterlagen: Traglastbescheinigung von BMW dass die 700KG aushalten (Felgen sind vom 5er E60) und die Reifenfreigabe vom Kumho, dass ich die Reifen auf den Felgengrößen fahren darf.
Müsste normalerweise durch eine Einzelabnahme funktionieren.