Fünf Monate nach Kauf beim BMW- Händler: ELV defekt

  • Ich habe heute mein Auto wieder abgeholt vom BMW Händler, hab neue Turbos bekommen. Gekauft beim Händler 400km entfernt mit EuroPlus, mein BMW Händler musste erst von diesem Händler eine FREIGABE holen ob die die Reparatur ausführen dürfen. Erst als die kam durfte angefangen werden. Abrechnung erfolgt über EuroPlus.

  • "Vorher mal eben so schlau machen" ist in einer undurchsichtlichen Materie gar nicht mal so einfach.


    Das Problem der ELV sehe ich direkt bei BMW, welches in vielen Forenbeiträgen thematisiert wird, welches nicht nur seit neuem, sondern, wenn ich mich richtig entsinne, seit einem Jahrzent umhergeht. Bei einigen ähnlichen Fällen wurde im Nachhinein bezahlt.
    Ich sage nicht, dass der Sachverhalt, wie ich mit dem Wagen zur Reparatur gefahren bin, korrekt von mir durchgeführt worden ist, aber ich denke, dass die Tatsache der Nachbesserung unabdingbar gewesen ist. Das ist das Hauptthema. WO ich das nachgebessert habe, ist eine Andere.
    Letztendlich wäre der Aspekt der Beratung sicherlich Verbraucherfreundlicher gewesen, wenn der Freundliche bei der Werkstatt mir das korrekte Prozedere erklärt hätte.


  • Das ist ja soweit richtig. Allerdings muss man die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler gelten machen, bei dem man das Produkt erworben hat. Fährt man - ohne Absprache - woanders hin, ist der Händler, bei dem gekauft wurde, fein raus.


    Sollte noch eine zusätzliche Garantie vorhanden sein, so wie ich das hier verstanden habe, muss man in den Bedingungen nachlesen, was alles wie davon abgedeckt ist. Und auch ob man die Freie Werkstattwahl hat.


    Kurzum: Bei Problemen erst einmal immer an den Händler wenden, bei dem man den Wagen gekauft hat.


    Habe exakt nichts anders gemeint, wenn man zu einer anderen NL geht weil die bei der man das Fzg gekauft hat zu weit weg ist muss man Rücksprache mit dieser NL halten und diese muss ihre OK geben. Den die NL in der man das Fzg gekauft hat, hat das Recht auf die erste Reparatur.


    Es stimmt ebenfalls das es 6 Monate sind und nicht 180 Tage, wird nur umgangssprachlich 180 Tage Regel genannt


  • Habe exakt nichts anders gemeint, wenn man zu einer anderen NL geht weil die bei der man das Fzg gekauft hat zu weit weg ist muss man Rücksprache mit dieser NL halten und diese muss ihre OK geben. Den die NL in der man das Fzg gekauft hat, hat das Recht auf die erste Reparatur.


    Es stimmt ebenfalls das es 6 Monate sind und nicht 180 Tage, wird nur umgangssprachlich 180 Tage Regel genannt


    Umgangsprachlich von wem? Von Juristen jedenfalls nicht. :P Zumal es nicht 180 Tage sind, das ist in der Regel einfach falsch.


    Und hier wird immer noch Garantie und die Gewährleistung durcheinander geworfen, bitte aufpassen!

  • Bitte nur um Antworten, wie man weiter verfahren kann bzw. wie eure Erfahrungen dazu sind. Background ist auch gern gesehen.

  • Bitte nur um Antworten, wie man weiter verfahren kann bzw. wie eure Erfahrungen dazu sind. Background ist auch gern gesehen.

    Naja im Endeffekt bleibst du auf den Kosten sitzen. Oder was möchtest du hören ?


    Dein Auto ist älter als 5 Jahre, BMW kümmert sich selbst da einen Dreck drum. Aber versuch doch mal einen Brief zu schreiben, über die Vorhergehensweise iner NL kann man sich dort schon beschweren.

    Immer wenns mich umhaut und mir schwindet der Humor - Stell ich mir Politiker beim Ficken vor!


    Whenever something says, 'The first black, the first latino, or the first woman', it just means a white guy did it first.


    #1: I tell every new hire the same thing. Spend that cash. No one needs a $100 million funeral. #2: Or a $50 million ex-wife

  • Merci, am Sonnabend habe ich erst ein Schreiben zu deren Antwort aufgesetzt. Sollte das nichts nützen, werde ich mich an die NL wenden.

  • Umgangssprachlich bei 'nem Juristen was gehört :D Hahah Juristen die was ungenau angeben kann man in die Tonne treten.



    @ Topic:


    Was haben se dir bisher geschrieben ? Kannst ja per PM schicken, ohne Namen.

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    #1: I tell every new hire the same thing. Spend that cash. No one needs a $100 million funeral. #2: Or a $50 million ex-wife

  • Hallo,


    da hast Du ganz schlechte Karten. Du bist quasi schon raus aus dem Spiel. Das wird Dir jeder Kollege sofort bestätigen. Kulanz in irgendeiner Richtung wäre da ein echtes Wunder.


    Wie Du weiter verfahren kannst? Abhaken und daraus lernen.


    Sorry.


  • Umgangsprachlich von wem? Von Juristen jedenfalls nicht. :P Zumal es nicht 180 Tage sind, das ist in der Regel einfach falsch.


    Und hier wird immer noch Garantie und die Gewährleistung durcheinander geworfen, bitte aufpassen!

    Korrekt, Juristen verwenden keine Umgangssprache aber wie man weiß hat das Kaufmannsjahr 360 Tage und somit sind 6 Monate 180 Tage. Wer sitzt dir wohl eher in einer NL gegenüber ein Kaufmann oder ein Jurist ? :D
    Das der Begriff inhaltlich nicht korrekt ist, ist mir auch klar aber es versteht jeder was gemeint von daher erfüllt der Begriff meiner Meinung nach seinen Zweck.