Keine Werkstattwahl als Geschädigter?

  • Es geht bei der Sache doch gar nicht um den Betrag den sie mir auszahlen! Es geht mir bei der Sache um die Kürzung des KVA. Lag der KVA für deine Stoßstange wohl bei ca. 2200€? Ich schätze mal eher nicht. Und da die Versicherung rechtens gekürzt hat ist die Sache ja au durch bei mir.

  • Hallo!


    Ich musste auch die Erfahrung machen: Jetzt gehe ich immer sofort zum Anwalt. Die ganzen Rennereien, die Telefonate, die ergebnislosen Schreiben...
    Kurz zur Situation: Auffahrunfall (ich stand am Fußgängerüberweg und wurde übersehen 8| ). Die Versicherung hatte bei mir auch ihren Kürzungswahn (fast 2.500 Euro eingespart).
    Durch den Anwalt bekam ich:
    -Pauschale Kosten für Leihwagen
    -Verbringungskosten erstattet
    -Beilackierung erstattet (steht ja auch so im Gutachten)
    -Anteilige Mehrwertsteuer für die Reperatur
    -Kleinigkeiten


    Eine fiktive Abrechnung ist ja nun mal fiktiv, da kann man nicht argumentieren, dass diese Kosten nicht erstattet werden, da sie nicht anfallen X(


    Viel Erfolg!

  • Hast du es fiktiv abgerechnet oder reparieren lassen? Weil Leihwagen meinte der Anwalt würde nur funktionieren bei realer Reparatur. Zwecks Beilackierung habe ich mich jetzt nochmal genauer informiert und es gibt urteile, in denen die Beilackierung erstattet wurde. http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/404557/

  • fiktiv. Der Ausfall war ja trotzdem vorhanden. Grüße

  • fiktiv. Der Ausfall war ja trotzdem vorhanden. Grüße


    Aber du hattest doch real gar keinen Ausfall von deinem Fahrzeug??? Das versteh ich nicht.

  • Das ist nicht wichtig. Dir steht ab einem gewissen Schaden pauschal ein Mietwagen für ein paar Tage zu.
    Das kann man immer in Rechnung stellen. Anwälte wissen das :)