Keine Werkstattwahl als Geschädigter?

  • Das mit dem Porsche-Urteil bezieht sich aber nur darauf, wenn der Wagen auch tatsächlich repariert wird.


    Laut diesem Bericht leider falsch deine Aussage! http://www.auto-und-verkehr.de…nsaetze-der-werkstaetten/

  • @ Snixx: Vielen Dank jetzt gehöre ich auch zu denen, die nur Halbwahrheiten im Internet verbreiten. Du hast natürlich Recht was die Stundenverrechnungssätze angeht, meine Aussage diesbezüglich war leider falsch.

  • Du bist wenigstens einsichtig :thumbup:
    Gibt genügend die dann rumdiskutieren :D
    Aber diesbezüglich muss ich dann eben mal schauen weil ich ja selbst mal bei ner freien Werkstatt war. Naja ich denke ich werde über meine Rechtsschutz mal ne Erstberatung einholen und dann mal sehen ob das überhaupt Sinn macht da was anzufechten.

  • Naja ich denke ich werde über meine Rechtsschutz mal ne Erstberatung einholen...


    Ich denke auch, dass das am Besten ist. Da auch das Thema Beilackierung etwas komplexer ist, als ich dachte, denn Recht haben und Recht bekommen sind ja leider immer noch zwei verschiedene Sachen ;)

  • Da ich das Ganze zum Jahreswechsel mit unserem Astra durch habe:
    - Bei uns war es eine große Versicherung mit dem A.
    - Zuerst wurde mir an der Schadenhotline angedroht, den Gutachter erst ab einer Schadenshöhe von 2000 € zu bezahlen, was natürlich Unfug ist.
    - Dann sollte ich nur einen Kostenvoranschlag machen lassen und selber Bilder knipsen, die dann zu schlecht gewesen wären, so dass gnädiger weise der Gutachter der Versicherung gekommen wäre.
    - Ich bin dann selber zum Gutachter, der mit den üblichen Stundensätzen einer Opelwerkstatt gerechnet hatte.
    - Da ich aber kein vollständiges Scheckheft habe, da ein Service in einer Freien durchgeführt wurde, wurden mir die Stundensätze bei fiktiver Abrechnung auf die einer Partnerwerkstatt gekürzt.
    - Ebenso wurden die Verbringungskosten beim Lackieren sowie weitere kleinere Positionen gestrichen, so dass von knapp 1400 € mit MwSt. danach ohne MwSt. nur 850 € übrig blieben.
    - Nach anwaltlicher Beratung war aber klar, dass die A-Versicherung damit sogar Recht hat und nur die kleineren Kürzungen in Zweifel stehen würden, es aber für 50 bis 80 € keinen Sinn machen würde, Klage einzureichen, da vorher auch mit Klageandrohungen nichts passieren würde.
    - Mir persönlich war es dann die Sache nicht wert, weiter Zeit und Nerven zu investieren, um dann evtl. 50 € mehr zu bekommen und auf die gesamte Abrechnung mehrere Monate bis Jahre warten zu müssen.


    Achja, aus dem Grunde gehe ich jetzt wieder auch für den Ölwechsel zu BMW und habe die KaskoSelect aus meiner Versicherung gestrichen, wo die Versicherung die Werkstatt aussuchen darf.

  • Danke für deine Antwort, aber das hört sich ja nich so prickelnd an!
    Nur bei mir sind eben von 1450€ (schon ohne Mwst.) nur noch 650€ die sie mir ausbezahlen wollen. Das sind hall ma schlappe 55% die sie mir abziehen von meinem KVA. Wenn das ganze sich im Bereich 100-200€ handeln würde, würde ich da auch sagen: ach komm scheiß drauf, is den Stress nich Wert. Aber das sin hall ma schlappe 800€ weniger die da jetzt zu Buche stehen :(

  • Ja gut, Opel Stundensätze liegen deutlich unter BMW, daher fiel die Kürzung bei dir so hoch aus.


    Aber ein Service in der Freien reicht, damit die Kürzung zulässig ist. Und du musst i.d.R. dein Scheckheft kopieren und einreichen.

  • Danke für deine Antwort, aber das hört sich ja nich so prickelnd an!
    Nur bei mir sind eben von 1450€ (schon ohne Mwst.) nur noch 650€ die sie mir ausbezahlen wollen. Das sind hall ma schlappe 55% die sie mir abziehen von meinem KVA. Wenn das ganze sich im Bereich 100-200€ handeln würde, würde ich da auch sagen: ach komm scheiß drauf, is den Stress nich Wert. Aber das sin hall ma schlappe 800€ weniger die da jetzt zu Buche stehen :(


    Dann lass das Auto von der Versicherung reparieren.


    Dein Text liest sich nämlich so, als möchtest du aus dem Schaden möglichst viel Kapital schlagen.


    Werde dir doch erstmal klar, was du willst. Schaden am Auto + Geldbündel oder ein schickes Auto ohne Delle... Man man man...

  • Ich habe NIE gesagt dass ich daraus Kapital schlagen möchte!!! Ich möchte nur das bekommen was mir zusteht! Außerdem war NIE die Rede von einer Delle! Es ist nur ein kleiner Lackabplatzer. Und mit diesem kann ich durchaus leben.
    Aber ich war gestern beim Anwalt und es ist alles soweit rechtens was die Versicherung getan hat! Und somit ist die Sache auch gut. Das einzige was sie nicht abziehen dürfen sind die Verbringungskosten. Diese bekomme ich durchaus auch bei einer fiktiven Abrechnung von der Versicherung erstattet (Urteil vom Amtsgericht Ingolstadt; und auch anderen OLG's deutschlandweit). Somit werde ich dieses Geld noch nachfordern und dann hat sich die Sache auch erledigt.


    Ich werde nur beim nächsten mal wenn ich mal wieder einen Schaden am PKW habe sofort zum Anwalt gehen, weil der dann den ganzen Schriftkram regelt und auch alles einfordert was einem zusteht. Ich war immer der Meinung: Anwalt braucht man nicht, man kann das alles auch selbst regeln. Aber ich tu mir das alles nicht nochmal ein zweites Mal an. Denn jetzt muss ich wieder mit Versicherungen schreiben und tun und machen.

  • Ich habe nur gesagt, dass es sich so liest. Das war keine Unterstellung ;)


    Und ob nun Delle oder Lackplatzer ist doch egal - nennen wir es "Schaden"...


    Das du nur das möchtest, was dir zusteht ist ja in Ordnung, aber du möchtest eben, dass dir möglichst viel zusteht.


    Beispiel:
    Mir ist auch eine junge Dame beim Einparken gegen die Stoßstange gefahren. Da es nur ein paar Risse waren (GFK-Stoßstange), war mir klar das ich es nicht reparieren lasse. Somit habe ich mich einfach über die knapp 1000 EUR gefreut und fertig. Ich habe nicht um Traum daran gedacht, an der Summe zu rütteln.


    Letztendlich schneidet sich jeder ins eigene Fleisch, weil sich daran unsere monatlichen Versicherungsbeiträge richten.