... und selbst wenn er vorher nicht immer in einer Fachwerkstatt gerichtet wurde, sollte es für die Werkstattwahl als geschädigter keinen unterschied machen

Keine Werkstattwahl als Geschädigter?
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Naja, wenn man z.B. wie ich ein Fahrzeug mit fast 300.000km auf der Uhr hat,
dann ist es verständlich das eine Versicherung nur die BMW Werkstatt anstatt einer "Freien" zahlt,
wenn auch der Nachweis darüber erbracht wird, dass das Fahrzeug regelmäßig in solch einer Werkstatt gewartet wurde.
Wir reden hier von der fiktiven Abrechnung, bei der Schadenbehebung zahlt die Versicherung immer so bald die "Freigabe" erteilt wurde.
Dachte ich zumindestens...Verstehe ich auch aber die Frage ist eher ab wann die Versicherung von einer "alten" Kiste ausgeht.
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Hallo zusammen
denke mein Anliegen passt hier ganz gut rein (auch wenn der Thread schon älter ist).
FolgendesProblem: Beim Parken Unfallgegner Tür auf meine geschlagen -> Lackschaden an Tür vorne rechts -> Schaden bei gegnerischr Versicherung gemeldet -> Kostenvoranschlag bei BMW eingeholt-> an Verischerung geschickt->gewartet
Heute kam der Prüfbericht zur fiktiven Abrechnung. Sie schicken mich dort in eine nach Ihrer Meinung gleichwertigen Lackierei und kürzen somit die Lohnkosten. desweiteren Kürzen sie die Verbringung des Fahrzeuges.
Der KVA beinhaltet eine Beilackierung des vorderen Kotflügels und der hinteren Tür. Diese wurde mir ebenfalls komplett gekürzt.
Wertminderung gar nicht eingerechnet. (kein Plan ob das üblich ist)
Kostenpauschale in Höhe von 25€ nicht eingerechnet.So nun zu meinem Auto:BJ 5/2008; 127000km; wurde seit ich ihn besitze einmal in einer freien Werkstatt mit ehemaligem BMW-Meister gewartet und einmal bei BMW Matthes gewartet. PP-Topf wurde ebenfalls bei Matthes montiert, mehr Werkstattkosten hatte ich nich , da sonst noch nix kaputt war.
Ist das nun alles so rechtens von der Versicherung oder kann ich da was anfechten? Mein Manko könnte sein dass ich eben einmal bei einer freien Werkstatt für den Service war.
Dank euch schonmal für eure Unterstützung!!!
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Geh zum Anwalt der klärt das ganz schnell mit der Versicherung
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Willst Du übernaupt filtiv abrechnen? Wenn nein, dann bestehe auf einen Gutachter.
Hier kannst Du auch einiges nachlesen.http://www.autounfall-rechtsanwalt.de/autounfall-hilfe/fiktive-abrechnung.html
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Fiktiv abrechnen will ich. Hab zwar ne Rechtsschutz aber Anwalt is bei mir egtl immer der letzte Ausweg. Aber mit dem Gedanken hab ich auch schon gespielt.
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War der Wagen davor denn Scheckheftgepflegt bei BMW?
Wenn Wartung etc. immer bei BMW gemacht wurden (deinen Ausrutscher mit der freien Werkstatt dürfte nicht wirklich ausschlaggebend sein), muss die Versicherung die Lohnkosten von BMW als Grundlage nehmen. -
Bei fiktiver Abrechnung werden immer nur die durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze zu Grunde gelegt. Des Weiteren wird die Mehrwertsteuer einbehalten und eine Beilackierung wird ebenfalls nicht abgerechnet, was ja auch Sinn macht. Erst wenn Du eine Reparatur nachweisen kannst, werden Dir diese Dinge nachgezahlt.
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War der Wagen davor denn Scheckheftgepflegt bei BMW?
Einmal vor meinem Besitz bei ner freien und einmal während meines Besitzes bei ner freien. Die restlichen 4 oder 5 Services wurden bei BMW direkt gemacht.[Bei fiktiver Abrechnung werden immer nur die durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze zu Grunde gelegt.
Laut Porsche-Urteil ist dies nicht allgemein zulässig! Zumindest wenn BMW-Scheckheft gepflegt oder nicht älter als 3 Jahre. Da muss ich eben jetzt schauen wie das bei mir aussieht.Des Weiteren wird die Mehrwertsteuer einbehalten
Das ist ir vollkommen klar, da ja kein Umsatz erzielt wurde. Stand hierbei aber auch nie zur Debatte dass ich das ankreide.eine Beilackierung wird ebenfalls nicht abgerechnet, was ja auch Sinn macht
Wieso macht das Sinn? -
Das mit dem Porsche-Urteil bezieht sich aber nur darauf, wenn der Wagen auch tatsächlich repariert wird. Sprich, lässt Du Deinen Wagen bei BMW reparieren, dann hast Du auch auch ein Anrecht auf die höheren Stundenverrechnungssätze. Das mit der Beilackierung ist immer ein schwieriges Thema. Da Du ja fiktiv abrechnest, geht die Versicherung theoretisch davon aus, dass aufgrund der aktuellen Technik ein Beilackieren nicht nötig ist (alles fiktiv). Praktisch sieht das Ganze schon wieder ein wenig anders aus. Sollte sich natürlich beim Lackieren herausstellen, dass es einen Farbtonunterschied gibt, dann zahlt in der Regel auch dieses die Versicherung.