Schreib ne formlose email:
Androhung vom Anwalt, da sie eh die kosten übernehmen scheuen sie sich davor und erwähne dass du zum Gutachter gehst damit er
bescheinigt dass der Wagen ordnungsgemäß instand gesetzt wurde und Vllt noch mal deinen Gutachter die Kosten neu berechnen lässt.
Erinnere Sie dran du als Geschädigter musst das nichts Zahlen
lt BMW wie lange dauert die Rep? wegen Entschädigung Fahrzeugausfall...
eben so steht dir geld zu wegen den geführten Telefonaten etc. etc. etc.

Keine Werkstattwahl als Geschädigter?
-
-
Hilfreich zu wissen:
es gibt es ein sogenanntes "Porsche-Urteil" (google hilft), wo richterlich entschieden wurde, dass du die freie Werkstattwahl als Geschädigter hast. Hat bei mir schon als Einzeiler in nem Brief gereicht, damit die Versicherung mit dem restlichen Geld um die Ecke kam.
-
Danke für die Tips!
Dann hab ich ja noch genug Möglichkeiten falls es so weit kommt -
Normal muss man sich zumindestens bei BMW um gar nichts kümmern,
man unterschreibt im BMW AH einfach die Abtrittserklärung und die regeln alles mit der gegnerischen Versicherung.
Sprich der Anwalt kostet dich dann auch nichts, welcher vielleicht unter bestimmten Umständen in Frage kommen könnte. -
Mal eine Frage zum Verständnis: Du hast dir für die Schadenshöhe einen Kostenvoranschlag von BMW geholt. Wurde der Wagen auch bei BMW repariert und die entsprechenden Rechnungen eingereicht? Oder wurde nur der Kostenvoranschlag bei BMW gemacht, die Reparatur irgendwo anders und der Schaden danach fiktiv bei der Versicherung auf Grundlage des Kostenvoranschlags abgerechnet?
-
Hab mir einen Kostenvoranschlag bei meinem Freundlichen geholt und zur Versicherung geschickt.
Den Schaden hab ich dann bei einem Bekannten machen lassenEdit: [..] Schaden danach fiktiv bei der Versicherung auf Grundlage des Kostenvoranschlags abgerechnet?[..] Exakt
-
Als Geschädigter in einem ähnlichen Fall kann ich Dir nur raten: geh sofort zum Anwalt. (Den muss die gegnerische Versicherung zahlen!)
Ich habe wegen 'nem Parkplatzrempler (Stoßstange lackieren für 1000 ?) fast 7 Monate auf die Regulierung warten müssen. Ohne Anwalt wäre es vermutlich noch mehr Ärger geworden.
Da hier offenbar eine Versicherung sowohl auf Deiner als auch auf der gegnerische. Seite steht, kannst Du hier wenig Unterstützung erwarten.
Bei uns hat die gegn. Versicherung auch versucht, uns in eine "Hinterhof-Lackiererei" zu schicken, "sogar mit Bringdienst" -- dass mir der nix nutzt, weil ich 100 km zur Arbeit fahre, hat nicht interessiert, bis unser Anwalt Dampf machte. Danach wurde der Wagen lackiert, wo *ich* es wollte (und das war nicht die teuerste BMW-NL).
-
Hab mir einen Kostenvoranschlag bei meinem Freundlichen geholt und zur Versicherung geschickt.
Den Schaden hab ich dann bei einem Bekannten machen lassenEdit: [..] Schaden danach fiktiv bei der Versicherung auf Grundlage des Kostenvoranschlags abgerechnet?[..] Exakt
Und genau da wird der Knackpunkt liegen! Bei fiktiver Abrechnung wird z.B. auch die Mehrwertsteuer nicht erstattet und herausgerechnet, da sie ja auch nicht angefallen ist (außer bei nachträglicher Einreichung der Reparaturrechnung, wobei dann auch nur die tatsächlich angefallenen Kosten insgesamt übernommen werden). Zu der Wahl der freien Werkstatt und dem Zwang der Versicherung, wann sie eine Fachwerkstatt bezahlen muss, wurde ja weiter oben schon geschrieben- wobei ich davon ausgehe, daß dort fälschlich von einer tatsächlichen Reparatur bei BMW als Grundlage ausgegangen wurde.Vergleiche hierzu
BGH23.02.2010
AZ: VI ZR 91/09
Argumentationsgrundlage der Versicherung wird sein, dass du den Schaden ja ansonsten in der Fachwerkstatt hättest reparieren lassen, wenn es dir wichtig gewesen wäre, anstatt ihn fiktiv abzurechnen. Da wird dich wirklich nur ein Anwalt weiter beraten können, ob er dir im Sinne deines Anliegens helfen können wird, halte ich für fraglich.
-
Wollte mal kurz Rückmeldung geben:
Ich hab ja bezüglich der Regulierung und der Minderung Widerspruch eingelegt. Heute kam dann
das Schreiben der Versicherung und es wird nun der Nachweis verlangt, dass mein Wagen nur in
Fachwerkstätten gewartet wurde - das wie erwähnt ja auch der Fall ist - und dann bekomme ich den
restlichen Betrag ausgezahltHat sich also Recht problemlos geklärt.. Versuchen dürfen Sie es ja
Gruß und danke nochmal für eure Beiträge
-
Perfekt.