Das ist seit der Gesetzesänderung (Stichwort "Witterungsangepasste Bereifung") ja sowohl für die Rennleitung als auch die Versicherer recht einfach.
Du musst halt die richtigen Reifens für die Witterung drauf haben, wenn es im Juli schneit, dann müssen da Winterschlappen drauf ...
Wenn es im Juli 35°C hat und Du mit Winterreifen einen Unfall baust, weil der Bremsweg sonstwielang ist, dann darfst Du dich an den Kosten genauso beteiligen ...