.. doch erst einmal ist es so, wenn ich einen Neuwagen kaufe und es Probleme gibt sollten diese behoben werden.
Klar, darüber brauchen wir eigentlich nicht diskutieren. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wobei es das leider - wie man hier sieht - wohl nicht ist.
ZitatWenn der Händler bei dem ich den Wagen gekauft habe mir eine Ausbesserung oder Reparatur schriftlich verwehrt würde ich nicht zu einer anderen Werkstatt wechseln sondern erst klären wie es kann das ich plötzlich bei einem Neuwagen keinen Anspruch mehr haben soll.
Gibt es den Anspruch überhaupt? Erst gemeinte Frage. Denn die Garantie gibt dir ja der Hersteller und nicht das Autohaus. Und dass das nicht unbedingt dasselbe ist, mussten meine Eltern bei einer Klage gegen Citroën feststellen. Da war Citroën nicht für die Arbeiten/das Gebaren der Werkstatt verantwortlich.
Jetzt wird das bei einer NL natürlich anders aussehen, als bei einem Vertragshändler. Aber Grundsätzlich muss man seine Ansprüche ja gegenüber BMW durchsetzen. Wer dann im Endeffekt die Arbeiten durchführt, steht auf einem anderen Blatt.