Zumal er die privat eh nicht verschicken darf ohne entsprechende Genehmigung...
ZitatDer Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, die in Fahrzeugteile eingebaut sind, unterliegt den Bestimmungen des Sprengstoffrechtes. Grundsätzlich sind für den Umgang und den Verkehr eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz und ein Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz erforderlich.