evtl. verschwiegener Unfallschaden - Reparaturhistorie

  • Kurz zwischen den Spielen - das Thema läßt mir ja eh keine Ruhe:
    Ich habe eine Rechtsschutz mit 150EUR Selbstbeteiligung - das frisst zumindest mal die Erstberatung auf. Zusätzlich die Bedenken, dass der Anwalt max. Aufwand betreiben will um max. Profit rauszuschlagen - er wird ja sicher nach Streitwert bezahlt?


    Teilepreis bei leebmann für den ursprünglichen Schaden sind heute 2.846,30 €. Zuzüglich 76AWs in Augsburg.


    Ziehen wir mal 10% von den Teilepreisen ab (Preiserhöhung seit 2009) und berechnen eine AW mit 10 EUR sind wir bei einem rep. Unfallschaden iHv 3300 EUR. Da finde ich jetzt wieder 1/3 Ausgleichszahlung garnicht so schlecht?!


    Weitere Punkt: Der Händler hat mir wie gesagt 1150 EUR außergerichtlich angeboten - oder Rückgabe des Wagens. Letzteres kommt für mich nicht in Frage. Wenn ich jetzt einen Anwalt einschalte wird er auf Konfrontation gehen - ich traue mir zu das einzuschätzen. Der Händler wird also die Wandlung wollen - das wiederrum möchte ich keinesfalls. Besteht die Gefahr, dass ich am Ende vor der Entscheidung "leere Hände oder Rückgabe" stehe?


    ps: Alle Absprachen mit dem Händler erfolgten telefonisch - ich habe nur meine Gesprächsprotokolle.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ulli211 ()

  • also ich wüsste nicht was gegen ein Beratungsgespräch beim Anwalt sprechen würde, vor allem dass der Rechtsschutz besteht?


    Wobei man dabei auch etwas im Hinterkopf haben sollte, dass ein Anwalt natürlich gerne mal zu rechtlichen Schritten rät, um Geld zu verdienen.


    Ich habe eine Rechtsschutz mit 150EUR Selbstbeteiligung - das frisst zumindest mal die Erstberatung auf.


    Es gibt durchaus Anwälte, bei denen ist die Erstberatung kostenlos. Außerdem glaube ich, du überschätzt deren Stundenlohn. Für ein 10 Minutengespräch verlangt der (hoffentlich) keine 150€.


    Meine Eltern waren 3,5 Jahre in einem Rechtsstreit. Die Kosten, die dadurch im Endeffekt der Rechtsschutz entstanden, waren im Verhältnis lächerlich. ich kann gerade keine Zahl mehr nennen. Aber es ich meine es wären weit unter 2.000€ gewesen.
    EDIT: Übrigens Obacht! Es gibt dabei durchaus Kosten, die die Rechtsschutz nicht übernimmt. Bei der RS meiner Eltern mussten sie das Fahrgeld des Anwalts (zu den Gerichtsterminen) selber übernehmen. Der Anwalt war allerdings so kulant und hat die beiden Fahrten nicht berechnet.

  • Einem Anwalt sind kostenlose Beratungen, und mögen es auch Erstberatungen sein, berufsrechtlich untersagt. Ich verstehe auch nicht, warum soviele Leute die Vorstellung haben, dass der Rat eines Anwalts kostenlos sein soll? Beim Anwalt kauft man eben keine Sache, sondern eine Dienstleistung. Zum Arzt gehe ich ja auch nicht in der Erwartung, dass der mich kostenlos durchcheckt. :fail:


    150 € Erstberatung plus USt. sind übrigens ziemlich gewöhnlich.

  • Ich verstehe auch nicht, warum soviele Leute die Vorstellung haben, dass der Rat eines Anwalts kostenlos sein soll?


    Ich habe nicht die Vorstellung, dass der Rat eines Anwalts kostenlos sein soll. Warum sollte es auch? Er hat ja eine Dienstleistung erbracht und es ist dann auch berechtigt Geld dafür zu verlangen. Ich habs aber schon erlebt, dass ein 10 Minutengespräch nicht abgerechnet wurde. Es geht ja manchmal erst einmal darum, abzuklären, was man überhaupt für Möglichkeiten hat. Und mal ehrlich, wenn die Abrechnung mehr Geld kostet, als sie wert ist, würde ich auch keine Schreiben.


  • Ich habe nicht die Vorstellung, dass der Rat eines Anwalts kostenlos sein soll. Warum sollte es auch? Er hat ja eine Dienstleistung erbracht und es ist dann auch berechtigt Geld dafür zu verlangen. Ich habs aber schon erlebt, dass ein 10 Minutengespräch nicht abgerechnet wurde. Es geht ja manchmal erst einmal darum, abzuklären, was man überhaupt für Möglichkeiten hat. Und mal ehrlich, wenn die Abrechnung mehr Geld kostet, als sie wert ist, würde ich auch keine Schreiben.

    Und um eben dieses "abzuklären, was man überhaupt für Möglichkeiten hat", geht es. Warum sollte das kostenlos sein? Ich habe da einen gewissen Hintergrund und weiß, wieviele Leute anrufen und "nur eben mal kurz eine Frage haben", da sind 10 Minuten pro Anruf noch wenig - da ist der Sachverhalt in meinen Rechtsgebieten häufig noch nicht einmal halbwegs abschließend erzählt. Wenn davon 10 Leute pro Tag anrufen (was auch noch sehr wenig ist), hast schon einmal 100 Minuten am Tag umsonst vertan, in denen mal hätte Geld verdienen können.


    Aber gut, wir haben da wohl ein wenig andere Ansichten.

  • Hallo,


    ich denke die Vorredner meinen es so dass dass im Vorfeld geklärt wird ob die Klage überhaupt einen Sinn macht, denn viele Fälle sind gleich und wiederholen sich ständig und lassen sich pauschal beurteilen, so war es zumindest bei meinen Anwalt-Kurzgesprächen. In etwa so wenn man in eine Werkstatt fährt damit der Meister die Kosten der Reparatur grob abschätzt. Klar könnte der Meister auch schon dafür Geld verlangen, die Frage wäre ob es wirklich kundenfreundlich wäre? Aber ich verstehe schon das Problem von Anwalt wenn er mit "kostenlosen" Fragen bombadiert wird, allerdings sehe ich das nicht so streng da viele Fragen sind der grundsätzlichen Natur die sogar schon im Vorfeld von Anwaltsgehilfe am Telefon beantwortet werden (Fragen zum Ablauf etc.). Ich denke außerdem noch dass hier mit dem "kostenlosten Gespräch" ein Gespräch mit Hilfe von Rechtsschutz gemeint war.


    Gruß.

  • Aber gut, wir haben da wohl ein wenig andere Ansichten.


    Ähm, ne, haben wir nicht! Du hast anscheinend nicht verstanden, was ich geschrieben habe! Ich habe exakt das geschrieben. Es ist gut und Recht, wenn der Anwalt für die Erstberatung Geld verlangt. Wie ich auch geschriebene habe. Er hat eine Leistung erbracht und die lässt er sich ggf. bezahlen.


    Wenn der Anwalt aber aus eigenem Antrieb heraus die Beratung nicht berechnet, ist das imho ebenfalls völlig in Ordnung. Es gibt vermutlich auch von Region zu Region Unterschiede, wie Anwälte das handhaben und ob sie es sich überhaupt leisten können. Wenn die Arbeitswoche aus 40 x 10 Minuten Erstberatung besteht, wird die kein Anwalt auf der Welt unbezahlt machen.
    Wie gesagt, ich habs schon erlebt.

  • Das Thema ist erledigt. Ich habe das Angebot vom Händler nach Rücksprache mit dem Anwalt angenommen. Der so genannte "merkantile Minderwert" durch den Unfall beträgt nur einige hundert Euro. Der restliche Schaden lässt sich nach über zwei Jahren nicht mehr beweisen.