Kurz zwischen den Spielen - das Thema läßt mir ja eh keine Ruhe:
Ich habe eine Rechtsschutz mit 150EUR Selbstbeteiligung - das frisst zumindest mal die Erstberatung auf. Zusätzlich die Bedenken, dass der Anwalt max. Aufwand betreiben will um max. Profit rauszuschlagen - er wird ja sicher nach Streitwert bezahlt?
Teilepreis bei leebmann für den ursprünglichen Schaden sind heute 2.846,30 €. Zuzüglich 76AWs in Augsburg.
Ziehen wir mal 10% von den Teilepreisen ab (Preiserhöhung seit 2009) und berechnen eine AW mit 10 EUR sind wir bei einem rep. Unfallschaden iHv 3300 EUR. Da finde ich jetzt wieder 1/3 Ausgleichszahlung garnicht so schlecht?!
Weitere Punkt: Der Händler hat mir wie gesagt 1150 EUR außergerichtlich angeboten - oder Rückgabe des Wagens. Letzteres kommt für mich nicht in Frage. Wenn ich jetzt einen Anwalt einschalte wird er auf Konfrontation gehen - ich traue mir zu das einzuschätzen. Der Händler wird also die Wandlung wollen - das wiederrum möchte ich keinesfalls. Besteht die Gefahr, dass ich am Ende vor der Entscheidung "leere Hände oder Rückgabe" stehe?
ps: Alle Absprachen mit dem Händler erfolgten telefonisch - ich habe nur meine Gesprächsprotokolle.