Umbau auf M4 Style LEDs, Preise im 1. Post!

  • Gerade kam auf VOX ein Bericht bzgl Scheinwerferaufbereitung.


    Dort wurde auch die Frage aufgeworfen ob es erlaubt ist überhaupt selbst an den Scheinwerfern etwas zu verändern.


    Die Aussagen des Anwalts war, sollte sich keine Änderung an dem Lichtbild ergeben und auch andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt ist somit nicht die Betriebserlaubnis erloschen.
    Sehe den Umbau deshalb als kein Problem an.
    Die Ringe blenden nicht und die Scheinwerfer haben immer noch ihre volle Leuchtkraft.

  • Hört sich doch gut an. Dann müssen meine Scheinis irgendwann mal lackiert und die Gläser poliert werden. :D



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  • Aufbereitung != Umbau.


    Beim Aufbereiten geht es um die UV Schutzschicht. Wenn die nach der Aufbereitung mit entsprechenden Mitteln wieder hergestellt wird, ok.
    Beim Öffnen und Umbauen der Scheinwerfer ist das allerdings was ganz anderes. Das kannst du nicht 1:1 übertragen ;)


    Der Anwalt hat seine Aussage nicht nur auf die Aufbereitung bezogen sondern allgemein gehalten.
    Aber das Video kann man sich ja online anschauen.


    Für mich ist es eine klare Sache, dass durch den Umbau die Betriebserlaubnis nicht autmoatisch erlischt.


    Wer sich das nochmals genauer anschauen will schaut sich Teil zwei des Videos an..
    http://www.voxnow.de/auto-mobi…=186989&player=1&season=0

  • Für den reinen Prozess des öffnens und lackieren (ohne die reflektoren der Blinker) schon, weil alleine das ändern/ öffnen von bauartgenehmigten teilen nicht mehr automatisch zum erlöschen der BE führt. Sondern die Gefahr begründet werden muss. .. aber beim Einbau von nicht geprüften und nicht genehmigten Teilen in die Scheinwerfer würde ich persönlich das anders sehen... aber ich dachte das Thema wollten wir lassen ;)

  • Gerade kam auf VOX ein Bericht bzgl Scheinwerferaufbereitung.


    Dort wurde auch die Frage aufgeworfen ob es erlaubt ist überhaupt selbst an den Scheinwerfern etwas zu verändern.


    Die Aussagen des Anwalts war, sollte sich keine Änderung an dem Lichtbild ergeben und auch andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt ist somit nicht die Betriebserlaubnis erloschen.
    Sehe den Umbau deshalb als kein Problem an.
    Die Ringe blenden nicht und die Scheinwerfer haben immer noch ihre volle Leuchtkraft.


    hab ich auch gesehen, würde sagen, das is unter ´nem anderen Aspekt zu sehen, nich vergleichbar,
    da es dort um die Behandlung von matten, verwitterten Abschlussscheiben ging und die "Innereien" davon unberührt blieben.


    also zu viel rein interpretiert, zu viel Wunschdenken, keinerlei "Rechtsanspruch"

  • Zitat

    hab ich auch gesehen, würde sagen, das is unter ´nem anderen Aspekt zu sehen, nich vergleichbar,
    da es dort um die Behandlung von matten, verwitterten Abschlussscheiben ging und die "Innereien" davon unberührt blieben.


    also zu viel rein interpretiert, zu viel Wunschdenken, keinerlei "Rechtsanspruch"


    Ja dann ist es tatsächlich was ganz anderes. Die BE kann dann gar nicht erlöschen, da Voraussetzung wäre, das willentlich eine Veränderung durchgeführt wird und darunter fällt nie das beheben von Mängeln. ..

  • Wer den Bericht gesehen hat, hat auch gesehen, dass der Anwalt das überhaupt nicht auf das ausbessern der verwitterten Scheiben bezogen hat, sondern auf allgemeine Änderung an der Beleuchtungsanlage.


    Wollte es nur zeigen, ich ziehe mir daraus meine Schlüsse.


    Wenn ein Auto wegen der Ringe abbrennt ist es klar, dass da keine Versicherung zahlt.
    aber wenn man einen Unfall baut und die Scheinwerfer haben damit nichts zu tun, dann zahlt die Versicherung trotzdem.


    Das ist meine einzige Befürchtung die ich hatte.


    Vor Polizei und Tüv habe ich sowieso keine Bedenken.

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