Wenn ich mal in eine Kontrolle geraten wäre, hätte ich so auf Anhieb auch nicht beweisen können, dass die Bereifung eingetragen ist.
Mit der Umstellung auf die neuen Fzg.Papiere hat sich aber auch die Beweislast umgekehrt. D.h. bei einer Fzg.Kontrolle musst nicht du beweisen, dass die montierte Reifenkombi zulässig ist, sondern die Polizei muss dir nachweisen, dass du die montierte Reifenkombi ev. nicht fahren darfst. So hab ich das damals aufgefaßt. Lass mich aber gerne eines besseren belehren.
BTW: aber für den Fall der Fälle hab ich ne Kopie von der COC im Fzg.
Ich weiß das war nicht das Thema, sorry