Versich. Frage, Gegner hat Vollkasko

  • Bzgl. Leihwagen:


    Hier gibt es einen Tagessatz: Liegt glaube ich bei ca. 70-90€ (beim 3er, abhängig von der Fahrzeugklasse, ein A8 hat einen höheren Satz). Und nur diesen muss die gegnerische Versicherung für einen Tag Ausfall bezahlen.


    Beim BMW kriegt ihr aber im Normalfall keine Leihwägen für 80€ -> 240€/Tag habe ich bei der NL Nürnberg gelöhnt (F30 318d)

    Immer wenns mich umhaut und mir schwindet der Humor - Stell ich mir Politiker beim Ficken vor!


    Whenever something says, 'The first black, the first latino, or the first woman', it just means a white guy did it first.


    #1: I tell every new hire the same thing. Spend that cash. No one needs a $100 million funeral. #2: Or a $50 million ex-wife

  • Also generell wird die MwSt. abgezogen, wenn Du dir das Geld ausbezahlen lässt (ist schon lange so). Die Versicherung darf den Preis einer z.B. freien Werkstatt für die Rep. annehmen und dann den Differenzbetrag zu BMW abziehen, darüber sind einige Urteile im Internet beschrieben. Sie darf dir kein Geld abziehen, wenn Du bis jetzt immer bei BMW warst, z.B. für die Inspektionen usw., darüber gibt es auch ein Urteil.
    Gib einfach mal ein paar "Schlagworte" dazu bei Google ein und schon kommen die Urteile und da kannst Du alles genau nachlesen.

  • Genau das gleiche Problem hatte ich auch mal mit der Allianz, der Gegner hat alles zugegeben etc. Es ist wie Psychodad sagt, das hat mir auch damals meine Rechtsschutzversicherung bestätigt. Dazug gibts nen BGH-Urteil. Wenn der Wagen älter als 3 Jahre ist, musst du nachweisen, dass du IMMER NUR bei BMW warst. Bei jüngeren Wagen ist es völlig egal, wo du warst...
    Ich hab denen dann gesagt, dass sie 2 Möglichkeiten haben:


    - Ich schicke der Allianz eine Kopie meines Serviceheftes zum Nachweis der Wartungen bei BMW und sie zahlen mir die grandiosen 58€ Differenz um die es ging.


    ODER


    - Ich lasse das über den Anwalt laufen, sie zahlen die 58€ PLUS die Anwaltskosten.


    Naja, nach 2-3 Tage hatte ich mein Geld... :D

    Nothing in life is certain except death, taxes and the second law of thermodynamics.

  • immer ab nach bmw
    Abtrittserklärung unterschreiben
    fertig


    letztes jahr habe ich ne neue aero-frontstange bekommen
    hatte ca. 12 tg nen x3 als leihwagen.
    alles zusammen kam das ca. 4700,-


    jetzt momentan isser wieder bei bmw
    bekomme ne m-heckstange
    hab nen F30 318d als leihwagen
    jezt kommt das auf ca. 1800,-


    wo ich doch eh neue Stoßstangen wollte und alles zum nulltarif :thumbup:

  • "Eine Abtretungserklärung ist eine schlechte Idee, denn dabei handelt es um einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz. Da droht eine Abmahnung."
    Um mal Alex-Hawk zu rezitieren.


    In deinem Fall war die gegnerische Versicherung sehr kulant. Einen Ersatzwagen, zum Tarif wie BMW es anbietet, ist sie nicht verpflichtet zu zahlen.


    Grundsätzlich vorher die gegn. Frage Versicherung in wie weit diese die Kosten trägt.

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  • häää ?
    watt redest du da ?
    alles per BMW+Sachverst.+Anwalt
    inkl. Abtritt , gutachten , leihwagen , material+montage


    das ganze 2x
    wo ist das illegal ?
    wie doof müssten die bei BMW denn sein ?

  • Bei den Löhnen, die eine Versicherung zahlt, wären deine "besten Anwälte" schön dumm, sich dafür herzugeben.

    Hallo,
    ich will jetzt das nicht bestreiten was du schreibst da du hier wahrscheinlich mehr Erfahrung hast, ich kann nur meine Erfahrung berichten und kenne selbst welche, laut ihrer Aussage wurden sie praktisch schon im Studium angeworben da sie beste Noten hatten und eigentlich verdienen sie nicht wenig wie sie das zumindest selbst sagen.


    Gruß.

  • "Eine Abtretungserklärung ist eine schlechte Idee, denn dabei handelt es um einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz. Da droht eine Abmahnung."
    Um mal Alex-Hawk zu rezitieren.


    In deinem Fall war die gegnerische Versicherung sehr kulant. Einen Ersatzwagen, zum Tarif wie BMW es anbietet, ist sie nicht verpflichtet zu zahlen.


    Grundsätzlich vorher die gegn. Frage Versicherung in wie weit diese die Kosten trägt.


    Mit der Abmahnung hat der Kunde ja nichts direkt zu tun. Die könnte, wenn überhaupt, den Händler treffen. Und zur Wirksamkeit der Abtrittserklärung kommt es auf die Formulierung an. Da hat der BGH schon recht genau konkretisiert, was geht und was nicht.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die vielen nützlichen Tips. Da ich nach dem Unfall sehr viel beruflich unterwegs war, hatte ich keine Zeit den Wagen abzugeben. Mit dem Geld dachte ich bin ich flexibler, auch wenn ich die Mwst. nicht bekomme. Die Vers. hatte mir telefonisch wie auch im persönlichen Gespräch zugesagt, dass nur die Mwst. abgezogen wird. Mein Wagen ist bis jetzt Scheckheftgepflegt bei BMW. In meiner Antwortmail habe ich deutlich gemacht, dass ich mein Auto nicht in eine mir unbekannte Werkstatt bringe. Zudem hatte ich eine Unkostenpauschale verlangt, wurde auch "vergessen". Dazu haben die für Kleinteile 7,5 Euro abgezogen, da ich den Schaden ja nicht reparieren lasse und deshalb auch keine Kleinteile brauche...!!! Ich habe geschrieben, entweder bekomme ich die 175 Euro oder ich lasse alles bei BMW machen und nehme noch einen Leihwagen. Wenn sich die Sache noch weiter zieht, kommen noch Beratungskosten vom Anwalt dazu. Jetzt können die ja nochmal rechnen was günstiger ist.