Beiblatt Performance Bremse

  • Muss ich sie beim TÜV wirklich eintragen lassen? --- ist
    doch original BMW!


    Ja muss man eintragen lassen, steht auch so im Gutachten und in der Einbauanleitung


    Muss sie wirklich Programmiert werden? --- habe ich viel verschiede Aussagen
    (auch hier im Forum ) bekommen.


    Muss nicht, sollte aber. Wenn nicht-> dein Problem ;)


  • Muss ich sie beim TÜV wirklich eintragen lassen? --- ist
    doch original BMW!


    Du hast zu dieser Bremse ein Teilegutachten bekommen. Warum liest du das nicht einfach?


    Ich käme niemals auf die Idee, ein Nachrüstteil zu kaufen, ohne vorher das Gutachten ge-
    lesen zu haben. Schon gar nicht fahre ich zum TÜV, ohne es gelesen zu haben. Wenn man es
    nicht macht, braucht man sich auch nicht über unangenehme Überraschungen zu wundern.



    Thorsten, wirklich großartiges FAQ !! :thumbup:

    Grüße




    "Ich mag keine Probleme, ich stehe auf Lösungen."


    ein Chemiker


    sent from NSA monitored device

  • es gibt kein TGA zu der PP Bremse, nur einen Prüfbericht.
    und der ist nich nichma dabei wenn man die Bremse kauft, so bei mir.
    ich "durfte" mir den aus´m Netz ziehen.


    und Prüfbericht bedeutet: Abnahme nach §21 / 19.2 ( TÜV, Neufünfland = DEKRA ),
    anschl. Fz Papiere beim SVA berichtigen lassen. erst danach is die BE wieder erlangt.


    im normalen Fahrbetrieb und im unteren Geschw.-Bereich merkt man es nich,
    wenn die Bremse nich codiert wurde.


    aber heftige Verzögerungen aus hohen Geschw. lassen den Arsch unruhich werden.


    Eidt: top Thorsten :thumbup:

  • Stimmt, es steht "Prüfbericht" drüber. Macht aber keinen Unterschied, denn auch das kann man lesen.
    Und zum TÜV muss man auch so oder so.
    Es kann aber nicht davon die Rede sein, dass dieser PB grundsätzlich nicht dabei wäre. Ganz im Gegen-
    teil, er MUSS mitgeliefert werden. Ich zitiere:


    "Dieser Prüfbericht und eine Einbauanleitung ist mit den Teilen mitzuliefern. Mit der Beigabe
    bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware."


    Ob es jetzt in Papierform den Teilen beiliegt, oder ob es der Händler aus dem Rechner zieht, und dann
    ausdruckt - auch egal. Ohne Ausdrucken geht es nicht, der TÜV will es sehen.


    Jedenfalls ist der PB Teil der Einbauanleitung (ein PDF-Dokument), und oben im Inhaltsverzeichnis wird
    er sogar als "Teilegutachten" bezeichnet. Da sollte mir das auch zugestanden werden.
    Wenn man das Pamphlet liest, dann stolpert man unweigerlich über diesen recht eindeutigen Hinweis:


    "Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
    Prüfberichts unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle
    zur Durchführung einer Begutachtung nach §19(2)/§21 StVZO vorzuführen."


    ;)



    ps: "Neufünfland" gefällt mir !! :thumbup:

    Grüße




    "Ich mag keine Probleme, ich stehe auf Lösungen."


    ein Chemiker


    sent from NSA monitored device

  • Du hast zu dieser Bremse ein Teilegutachten bekommen. Warum liest du das nicht einfach?


    Ich käme niemals auf die Idee, ein Nachrüstteil zu kaufen, ohne vorher das Gutachten ge-
    lesen zu haben. Schon gar nicht fahre ich zum TÜV, ohne es gelesen zu haben. Wenn man es
    nicht macht, braucht man sich auch nicht über unangenehme Überraschungen zu wundern.

    Die Frage ist warum muss ich zum TÜV. Da mein Auto ja in dem Gutachten aufgeführt ist.
    zB der PP ESD muss ja auch nicht zum TÜV. Gutachten ins Auto gelegt und gut.
    Aber ist auch egal.
    TÜV Termin steht für heute Nachmittag.



    PS:
    Das Gutachten war nicht dabei!
    Und die PP Bremsen kommen direkt von BMW!
    So viel dazu!


  • Nee, das ist nicht die Frage. Es steht drin, ich hab's doch sogar aus dem Gutachten zitiert.
    Das Einzige, was man "einfach so ins Auto legt", ist eine ABE. Und selbst bei der nur, nach-
    dem man sie gelesen hat.
    Und "wenn's nicht dabei war", dann fragt man doch nach und lässt es sich geben. Man kann
    doch nicht so naiv sein, und sich eine andere Bremse anbauen lassen, ohne nach einem Gut-
    achten zu fragen, und es dann auch zu lesen.
    Ist wirklich nicht böse gemeint, aber auf welcher Welt lebst du denn? :whistling:


    ps:
    PP-Bremsen kommen immer direkt von BMW, es sei denn, man erwirbt sie gebraucht. Das
    hat aber rein gar nichts mit der Abnahmpflicht zu tun. Auch PP-Komponenten sind keine
    werksseitigen Teile, sondern nachträglich angebrachtes Zubehör. Deshalb gibt's ein Gut-
    achten wie bei anderen vergleichbaren Sachen auch.

    Grüße




    "Ich mag keine Probleme, ich stehe auf Lösungen."


    ein Chemiker


    sent from NSA monitored device

  • Du verstehst meine Frage einfach nur Falsch!!!
    (vielleicht habe ich sie blöde gestellt)


    Das was du sagst stimmt ja auch alles. Habe ja auch alles vorliegen und gelsen. :lehrer:


    Meine Frage ist warum muss ich zum TÜV die Bremse ist für E9x (Und den passenden Motor)
    Also passt ja alles... Und wenn dann noch alles richtig verbaut ist!


    Ich würde es verstehen wenn ich diese Bremse an einen zB E60 baue.
    Das man dann zu TÜV muss ist klar.
    Aber so?


    Es passt alles... und der vom TÜV guckt auch nur auf die Bremse und ob das Gutachten zusammen passen.
    Und sagt dann : Das macht dann xx€
    Für 10min Arbeit.


    Jetzt verstanden was ich meine? :huh:
    Ist doch unnötig.

  • Sinn und Zweck der Abnahme ist es, zu schauen, ob die Bremsanlage mit den tatsächlich passenden (=vorgesehenen) Teilen richtig verbaut wurde und arbeitet, um spätere unangenehme Folgen im Betrieb auszuschließen. Nichts anderes und durchaus angemessen. Sicherlich macht das auch eine ordentlich arbeitende Werkstatt, aber zum Thema "Gefälligkeiten" braucht man hier ja wohl nichts zu sagen.