Der private Verkäufer wird wahrscheinlich auch keinen großartigen Nachlass bekommen haben - ....
Warum lehnst du dich mit sowas aus dem Fenster? Das ist reine Spekulation deinerseits.
Niemand hier kann das wissen, nur zwei Parteien - das Autohaus und damalige Neuwagenkäufer.
Fakt ist lediglich, dass jedes Autohaus alles Vertretbare tun wird, um einen Lagerwagen, der
sich schon ein Jahr auf dem Hof die Reifen platt steht, schnellstmöglich loszuwerden. Und dazu
gehört üblicherweise auch die Bereitschaft zu höheren Rabatten.
Der Verkäufer meinte, dass es durchaus vorkommt, dass ein Fahrzeug mal bis zu 1 Jahr steht.
Klar kommt das vor. Aber nicht oft, sonst läuft bei denen im Verkauf was falsch.
Nach 12 Monaten erst gilt er nicht mehr als Neuwagen. Der Händler hat ihn aber wenige Tage vor Ablauf der 12 Monate verkauft.
Wir müssen noch unterscheiden zwischen "angabepflichtig" und "Neuwagen ja/nein".
Aber beim Wiederverkauf muss ich das doch sagen, oder?
Wieso? Wo steht das? Wenn du es müsstest, dann müsste das der Vorbesitzer auch. Musser abber nicht.
Einem weniger aufmerksamem Menschen wäre das niemals aufgefallen. Hauptsache, er hat dir keine
Unfallschäden verschwiegen und die Laufleistung korrekt angegeben.
Soweit ich jetzt geforscht habe, muss man erst dann, wenn zwischen Produktionb und EZ mehr als 12 Monate liegen den Käufer informieren.
Und bei erfolgtem Modelljahreswechsel. Außerdem vermutlich eher Datum Kaufvertrag, nicht EZ.
Mal was anderes: Sag mal, hat der Wagen 'ne komische Farbe oder 'ne seltsame Ausstattung, oder
warum hat der beim Händler wie Blei gestanden? Das kommt ja meist nicht von ungefähr.