Nö, nicht ganz.
In den Gutachten steht
"Die vorgeschriebene Mindesthöhe der Kupplungskugel bei zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs über der Fahrbahn (gem. DIN 74058) beträgt 350 mm."
Nee, zur Frage, wie hoch das sein wird, steht dort schlichtweg gar nichts. Da steht nur,
wie hoch es gesetzlich sein muss, damit du es zusammen mit einer AHK fahren darfst.
Mal ehrlich, findest du das wirklich so schwer verständlich formuliert?
Die Kombi Pro + Str.t wird etwas tiefer sein als ein B12 Pro. Das hatten wir auch schon,
und es liegt daran, dass es sich bei den Bilstein B6 und B8 um Einrohr-Gasdruckdämpfer
handelt, die unter deutlich höherer Gasdruckvorspannung stehen als die serienmäßigen
Zweirohrdämpfer oder auch die von Koni. Und das drückt dann auch deutlich nach oben,
viel mehr als mit den Konis.
Ich würde grob schätzen, dass es an der HA locker 10 mm ausmacht, um die du mit den
Konis tiefer kommst als mit einem B12 Pro. Vielleicht auch etwas mehr. Abhilfe schaffen
würde bspw. das Schlechtwegepaket.