Unfall beim überholt werden..

  • na dann, abwarten und nicht selbst irre machen...
    rechtsschutz hast doch bestimmt?

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  • Immerhin hast Du Deinen Kumpel als Zeugen. Du solltest das einem Anwalt übergeben, die Sachlage scheint mir hier nicht ganz einfach.


    Das sind übrigens genau solche Situationen, weswegen ich eine Dashcam im Auto hab - mag das noch so umstritten sein...

    M-PAKET - nicht M-Packet... :pinch:


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  • Wirst dich dann sicher demnächst nochmal schriftlich äußern dürfen, wichtig is da, das du auch angibst, dass du bereist vollständig auf die Fahrbahn aufgefahren bist und ganz normal beschleunigt hast. Den rückwärtigen Verkehr genauestens beobachtet hast, is ebenfalls wichtig..


    Dann wäre es so wie du es es hier beschrieben hättest, für den Opa eine "unklare Verkehrslage" und er hätte nicht überholen dürfen. Das wäre für den Herrn eine Owi, mit Schädigung an einem fahrenden Fahrzeug (saftiges Bußgeld und Punkte inkl.)


    Aber wie bereits geschrieben, die endgültige Schuldsprechung, in diesem Fall, obliegt eigentlich nicht der Polizei..


    Wenn du ne gescheite Rechtsschutz hast dann wird die das sicher Regeln..



    Gesendet von meinem Nokia 3310

  • Ne Dashcam ist meines Wissens nach nicht Gerichtsverwertbar, da es nen unzulässiges Beweismittel ist.


    Auch könnte das nach hinten losgehen, da du ja einen anderen nicht einfach so Filmen darfst..



    Gesendet von meinem Nokia 3310

  • na dann, abwarten und nicht selbst irre machen...
    rechtsschutz hast doch bestimmt?

    Rechtsschutz hab ich jab.

    Immerhin hast Du Deinen Kumpel als Zeugen. Du solltest das einem Anwalt übergeben, die Sachlage scheint mir hier nicht ganz einfach.


    Das sind übrigens genau solche Situationen, weswegen ich eine Dashcam im Auto hab - mag das noch so umstritten sein...

    Obwohls eigentlich nicht mal erlaub ist oder? ;)
    Aber ob sie was geholfen hätte? bezweifel ich da du sie ja im normal so befestigt hast, dass sie nach vorne filmt.


    Klar schriftlich äussern werd ich mich schonmal bei der Versicherung müssen.
    Danke, super Tipp. Das ich vollständig auf der Fahrbahn war hätte ich jetzt vermutlich nicht erwähnt.


    Also erstmal abwarten was dann bei der Versicherung rauskommt und dann weiterschauen? ;)


  • Korrekt. Dashcams werden bisher als Beweismittel im Zivilprozess abgelehnt. Nichtmal angeguckt...

  • Ich würde mir nochmals überlegen und dann auch mit dem Zeugen absprechen, ob ich behaupten würde ich habe beschleunigt. Die Gegegnseite könnnte das so auslegen, dass du versucht hättest den Überholvorgang zu blockieren und er nur noch vor dem Gegegenverkehr einscheren musste und es dann somit zum crash kam.


    Anders, finde ich, ist es schwer nachzuvollziehen, wie es überhaupt zu dem Zusammenstoß kommen konnte - also das mit dem Beschleunigen würde ich garnicht so an die große Glocke hängen.


    Auf der Dashcam könnte man ja auch erkennen das du beschleunigt hattest, was auch nicht so dolle wäre.

  • Warte ab was der Anwalt sagt-und das Gericht (wenn es so weit kommt).
    Die Schuldfrage kann hier eh keiner beantworten weil wir nur deine Aussage haben und nicht dabei waren-also mach dich nicht verrückt und warte.
    Viel Glück,mfG

  • Jetzt aber mal langsam mit den jungen Pferden. Der einzige vernünftige Tipp, den man dir geben kann ist: Geh zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Auf eigene Faust irgendwelche Aussagen zu verfassen kann böse nach hinten losgehen. Das, was für dich positiv und entlastend klingen mag, kann für den Gegner ein gefundenes Fressen sein, dir eine (Teil-) Schuld aufzubrummen. Vielleicht hast du sogar der Polizei schon zuviel gesagt. Das ist kein slmpler Auffahrunfall, die Schuldfrage ist für mich als Aussenstehenden, der auch nur deine Version kennt, hier alles andere als eindeutig geklärt.
    Du sagst, er war zu schnell, wollte dich überholen und hat dich beim Einscheren gestriffen.
    Der Gegner könnte z.B. behaupten, dass du plötzlich ausgeschert bist, er ausgewichen ist, um einem Unfall zu entgehen und z.B aufgrund Gegenverkehrs wieder einscheren musste. Weiterhin könnte er behaupten, dass du die ganze Zeit über beschleunigt hast, auch während seines "Notmanövers".
    Wenn du jetzt also z.B. in deinem Schreiben erwähnen würdest, dass du extra fix beschleunigt hast, um schnell entsprechende Geschwindigkeit zu erreichen, könnte dir der Gegner aus genau dieser Aussage dann einen Strick drehen.
    Der Zeuge konnte die Sache nur im Rückspiegel beobachten. Der Gegner könnte nun anführen, dass der Zeuge daher die genaue Entfernung, sprich den ABstand zwischen dir und dem Gegner also gar nicht so genau hat einschätzen können.
    Das waren jetzt nur paar Beispiele. Zugegeben, das sind viele Konjunktivs, aber ich denke du verstehst, worauf ich hinaus will. Ich würde eine solche Angelegenheit niemals ohne fachliche Hilfe klären. Und schon mal gar nicht, wenn eine Rechtschutzversicherung besteht.


    Die Polizei hat doch aber den Unfall aufgenommen. Du wirst doch einen Unfallberichtsbogen bekommen haben?


    Was die Dashcam bringen soll, erschließt sich mir auch nicht so ganz. Zugelassen ist sie vor Gericht nicht als Beweismittel. Aber das Gericht ist nunmal die letzte Instanz, die entscheidet.

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur