Turboschaden e91-gewährleistung nach chiptuning

  • Hallo liebe BMW Freunde,


    Habe folgendes Problem:
    Ich habe vorigen Sommer (juli) beim Freundlichen einen 318d touring mit 127'km gekauft.
    Heute hat er 146' runter und der Turbo ist laut Werkstatt kaputt (fährt sich wie ein feuerwehrauto, aber er fährt noch und raucht nicht!)
    Beim Kauf hatte er einen Chip drinnen und wir haben uns darauf geeinigt, diesen zu entfernen um die Gewährleistung aufrecht zu erhalten!
    Die Software ist zwar angeblich runtergespielt worden, der Chip hängt aber heute noch drinnen!
    Aus meiner Sicht hat das Auto also bereits beim kauf eine Beeinträchtigung für x km gehabt... Also ist doch bewiesen, dass das Auto beim Kauf einen "Mangel" hatte. Somit sollte ich die Reperatur also auf Gewährleistung bekommen, ODER?
    Der Freundliche streubt sich natürlich und will €1700...


    Könnt Ihr mir vielleichg weiterhelfen?


    Lg und schon mal vielen Dank!


    Markus

  • Glaube nicht das du damit weiterkommst.
    Im Endeffekt bist du in der beweispflicht, Beweise dafür wirst du nicht finden können.
    Wobei auch Turbo Schaden bei der Laufleistung nicht zu selten sind.


  • Kann ich mir nicht vorstellen, dass ein BMW Händler sich darauf einlässt...oder besser gesagt das Tuning drauf lässt und dir den dann als "mit original Software" verkauft"...woher weißt denn eigentlich, dass das Tuning noch drauf ist???


    Gewährleistung hast schon, aber DU musst dem Händler nach dieser Zeit seit Kauf beweisen, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war(das wird in so einem Fall nicht möglich sein), von daher siehts für dich schlecht aus dass einer die Kosten übernimmt...

  • Hallo Maniac,


    Naja-nachdem ich damals mit dem Händler ausgemacht habe, dass die Originalsoftware draufkommt und der Chip nach wie vor drinnen hängt, glaube ich schon, dass ich im Recht bin, oder sehe ich das falsch?


    Beweisen, dass das Auto schon einen Schaden hatte, kann ich natürlich nicht, da das Softwaretuning aber auf jeden Fall drinnen war, bevor die Originalsoftware runtergespielt wurde, ist doch eindeutig zu beweisen, dass das Fahrzeug beeinträchtigt war, oder nicht? Auch wenn es beim Kauf entfernt wurde (der Chip aber nach wie vor drinnen hängt)...


    Grüße,
    Markus

  • Hast das alles schriftlich?


    Wenn ja, dann regel das mit deiner werkstatt.
    Wenn nein, dann wird sich dein Verkäufer nen Scheiss für dich interessieren.

  • Hab das leider alles nur mündlich, ABER das "Softwarekastl" (die Box) hängt nach wie vor im Motorraum!
    Daher ist das doch beweisbar-und auslesbar muss es doch auch sein, oder nicht?


    Markus

  • Und wer sagt, dass nicht du das Kastl in den Karren geklemmt hast?


    Ich will dir nix schlechtes und hoffe dass du ein paar Taler bekommst. Aber das wird schwieriger als du denkst

  • Ach ne Box ist drin...na die ist ja schnell abgesteckt und schon ist er original.


    Aber ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass du das Auto bei einem OFFIZIELLEN BMW HÄNDLER gekauft hast, hört sich für mich eher nach Fähnchenhändler an....

  • Der freundliche kann dir erzählen was du gern hören willst, im Endeffekt zählt das was aufm Papier steht.
    Kannst ja versuchen dich mit ihm zu einigen, hält dir aber vor Augen das er NIX muss.