Mein erster Unfall

  • Auf dem Schadenszettel der Polizei sollte eine Nummerierung der einzelnen Unfall Beteiligten sein. untem am zettel siehst du wer aus sicht der Polizei schuld war.
    Stehen keine Zahlen drin bzw beides mal 0 dann ab zum Anwalt und Unfallsachverständigen.




    Die Polizei klärt von sich aus NIE die Schuldfrage. Da sie ja auch schließlich keine Augenzeugen waren und es so oder so passiert sein hätte können.
    Sofern jemand von sich aus die Schuld eingesteht ist es natürlich ein Glücksfall.


    In meinem Fall schon!
    Nachdem beide Beteligten befragt wurden und es offensichtlich war dass ich auf der Vorfahrtberechtigten Straße fuhr und der Fahrer des Motorrollers mir die Vorfahrt genommen hat sagte einer der Polizisten: "Damit ist die Schuldfrage hier eindeutig geklärt!"

  • gegnerischen Vers. Anschreiben und Kosgenübernahme anfordern, so hab ich es damals gemacht und meinen direkt zum Händler gebracht.


    An deiner Stelle würde ich ihn auf jeden Fall VK Versichern da der Wert des Autos ja doch noch hoch ist.



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  • In meinem Fall schon!
    Nachdem beide Beteligten befragt wurden und es offensichtlich war dass ich auf der Vorfahrtberechtigten Straße fuhr und der Fahrer des Motorrollers mir die Vorfahrt genommen hat sagte einer der Polizisten: "Damit ist die Schuldfrage hier eindeutig geklärt!"



    bei meinem winterauto Unfall, war exakt so.. ich im Kreisverkehr und die Dame meinte sie schafft es mit Ihrem Lupo noch 5 Meter vor mir einzuscheren in den Kreisverkehr...


    Polizei hatte die Schuldfrage geklärt und Anzeige wegen Vorfahrtsmissachtung mit unfallfolge oder sowas gestellt..

    Wer gerne selbst am Auto oder Haus schraubt, oder einfach Werkzeug möchte gerne an mich wenden :)


    Hoffmann Group

  • offenbar ist das dann in DE anders als bei uns. Bei uns in Ö sind das die ersten worte noch vor der begrüßung "die schuldfrage klären wir hier nicht..." ;)

  • "In meinem Fall schon!
    Nachdem beide Beteligten befragt wurden und es offensichtlich war dass ich auf der Vorfahrtberechtigten Straße fuhr und der Fahrer des Motorrollers mir die Vorfahrt genommen hat sagte einer der Polizisten: "Damit ist die Schuldfrage hier eindeutig geklärt!""



    Selbst wenn sich die den Unfall aufnehmenden Beamten zu einer solchen Äußerung hinreißen lassen; wen soll das rechtlich binden? Die gegnerische Versicherung wohl nicht und den Unfallsgegner auch nicht; sollte die gegnerische Versicherung die Schuld ihres Versicherten nicht anerkennen, ist die Schuldfrage im Zivilprozess zu klären, wobei in aller Regel KFZ-technische Sachverständige beigezogen werden.

  • Natürlich kann die Polizei die Schuldfrage klären. Mir ist mal einer drauf gefahren, der hat direkt sogar n Verwarngeld bekommen dafür.

    2011 E91 320d xDrive | BLACK SAPPHIRE | 193M FERRIC GREY | M SPORT PACKAGE
    WETTERAUER PERFORMANCE OPTIMIZATION | EIBACH PRO KIT
    PERFORMANCE EXHAUST | LED CORONAS

  • jup die kreisverkehrtante bei mir auch...


    120€ und ein punkt glaub war das

    Wer gerne selbst am Auto oder Haus schraubt, oder einfach Werkzeug möchte gerne an mich wenden :)


    Hoffmann Group

  • Die Polizei klärt von sich aus NIE die Schuldfrage. Da sie ja auch schließlich keine Augenzeugen waren und es so oder so passiert sein hätte können.
    Sofern jemand von sich aus die Schuld eingesteht ist es natürlich ein Glücksfall.


    nicht direkt. aber die Polizei nimmt aufgrund der Tatsachen am Unfallort vorerst auf wer aus ihrer Sicht verkehrsrechtlich Verursacher und wer Geschädigter ist.


    bei manchen unfällen ist es nämlich eindeutig wer schuld hat (rückwärts unfall verursachen, schilder missachten etc etc)

    Road Map Navi Experte 2025 CIC NBT etc. - PM me :04-wbb4-tongue:

    If it makes you happy it doesn't have to make sense to anybody else!

    Meguiar's Fanboy

  • Selbst wenn sich die den Unfall aufnehmenden Beamten zu einer solchen Äußerung hinreißen lassen; wen soll das rechtlich binden? Die gegnerische Versicherung wohl nicht und den Unfallsgegner auch nicht; sollte die gegnerische Versicherung die Schuld ihres Versicherten nicht anerkennen, ist die Schuldfrage im Zivilprozess zu klären, wobei in aller Regel KFZ-technische Sachverständige beigezogen werden.



    das ist der springende punkt. das ist dann eine zivilrechts sache.


    in einem fall wo es 100% eindeutig ist (zb. stop schild missachtet), kann die polizei zwar den unfall so dokumentieren, dass heißt aber lange nicht das man nicht trotzdem mittels zivilen sachverständiger, anwälten usw vor dem zivilgericht durchkommt.
    die polizei ist einfach nicht befugt/ermächtigt die schuldfrage offiziell festzustellen in einem streitfall.

  • "Natürlich kann die Polizei die Schuldfrage klären. Mir ist mal einer drauf gefahren, der hat direkt sogar n Verwarngeld bekommen dafür."



    Freilich klärt die Polizei die Schuldfrage n i c h t für einen allfälligen Zivilprozess; dass die Polizei etwa aufgrund einer für sie feststehenden zB Vorrangverletzung nach dem Verwaltungsstrafgesetz (in AUT) vorgeht, und den Unfallgegner insoweit bestraft, kommt natürlich regelmäßig vor, jedoch entfalten diese im Rahmen der Verwaltung gefällten Erkenntnisse - weil die andere Partei am Verfahren nicht beteiligt war, keinerlei Bindungswirkung für den Zivilprozess!