(kl.) Unfallschaden beim Kauf verschwiegen, und nun?




  • Gibt aber auch keine klare eindeutige Abgrenzung der Definition "unfallschaden" an. Wo fängt ein Bagatellschaden an und wo hört er auf bzw. wo fängt explizit ein Unfallschaden an?



    Das Urteil BGH (BGH, Ver­säum­nis­ur­teil vom 10.10.2007 – VI­II ZR 330/06) sagt da auch aus - was wiederum dem widerspricht, was mir meine und die gegnerische Versicherung bestätigt haben:


    "....Nach diesen Grundsätzen liegt im Streitfall – wie die Revision zu Recht geltend macht – kein „Bagatellschaden“, sondern ein Fahrzeugmangel vor. Nach den vom Landgericht seiner Entscheidung – im Zusammenhang mit der Prüfung des Bereicherungsanspruchs – zugrunde gelegten Feststellungen des Sachverständigen handelt es sich bei den Karosserieschäden an der linken Tür und dem linken hinteren Seitenteil des Fahrzeugs nicht nur um Lackschäden, sondern um Blechschäden, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ursprünglich tiefer als die bis zu 5 mm starke Schichtstärke des Spachtelauftrags waren. Der Kostenaufwand zur fachgerechten Beseitigung dieser Blechschäden beträgt nach der Kalkulation des Sachverständigen 1.774,67 €. Ein solcher Schaden kann jedenfalls bei einem knapp fünfeinhalb Jahre alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von rund 54.000 km nicht als „Bagatellschaden“ angesehen werden, mit dem ein Käufer vernünftigerweise rechnen muss..."


    Das ja dann käse...handelt es sich um einen Blechschaden (bspw. Kotflügel oder Türe oder was auch immer - obwohl nicht tragend - handelt es sich um keinen Bagatellschaden.
    Diese Gerichtsurteile sind aber auch immer klasse....wie's Fähnchen weht.... :thumbdown:

    Ich komme aus schweinfurt/ Unterfranken

  • Ob Bagatell oder nicht wird - laut meinem Anwalt - über den Betrag festgelegt. Man geht da von da 1000 EUR aus.
    Aber das ist nur ein Richtwert.



    Einer Versicherung sollte man in so fällen nicht glauben. Es gibt oftmals Teilungsabkommen zwischen den Versicherungen und im Endeffekt haben die Versicherungen natürlich mehr davon wenn du keinen Schaden einreichst und im Glauben bist, dein Auto wäre Immernoch unfallfrei.


    Mal davon abgesehen bekommt man auch immer mal wieder ne andere antwort bei den Versicherungen, je nach Sachbearbeiter. Sind ja keine Rechtsanwälte die Jungs und Mädels ....

  • Na gut, ich habe mir auch diese mündliche Aussage am Telefon durch meine Versicherung schriftlich bestätigen lassen.


    Das dürfte aber nicht das Papier Wert sein, auf dem es geschrieben steht. Oder anders ausgedrückt: Was erhoffst Du dir im Fall der Fälle davon? Deinem "Gegner" oder gar einem Gericht dürfte die Aussage deiner Versicherung ziemlich egal sein.


    Ich sehe jetzt aber ehrlich gesagt auch überhaupt kein Problem darin, einem Käufer bis ins Detail alle Kleinigkeiten mitzuteilen, die am Fahrzeug mal waren und sind. Sind keine Schäden bekannt, kann man das ja auch so in den Vertrag schreiben und muss das Wort "unfallfrei" nicht benutzen.