Auto während der Fahrt ausgegangen - Lichtmaschine?

  • Danke für deinen hilfreichen Text. Gibt es die Möglichkeit dich mal telefonisch zu erreichen bezüglich des Themas? Würde das dann soweit in die Wege leiten.

  • Wenn die Steuerkette erneuert wurde, sie kaputt geht und den Motor mit in den Tod reisst = nicht dein Problem. Du als "Laie" kannst das Risiko ja in der Regel gar nicht bewerten.

    Sorry aber das ist einfach falsch! Folgeschäden sind nicht von der Gewährleistung abgedeckt, du könntest höchstens Schadensersatz geltend machen. Hier liegt die Beweislast aber wieder beim Käufer.


    edit: was glaube ich auch oft falsch verstanden wird: Die Gewährleistung ist dazu da, dass der Käufer sicher sein kann dass er ein zum Kaufzeitpunkt mangelfreies Produkt erhält. Nicht, dass dieses Produkt dann auch eine bestimmte Zeit lang hält.

  • Sorry aber das ist einfach falsch! Folgeschäden sind nicht von der Gewährleistung abgedeckt, du könntest höchstens Schadensersatz geltend machen. Hier liegt die Beweislast aber wieder beim Käufer.


    edit: was glaube ich auch oft falsch verstanden wird: Die Gewährleistung ist dazu da, dass der Käufer sicher sein kann dass er ein zum Kaufzeitpunkt mangelfreies Produkt erhält. Nicht, dass dieses Produkt dann auch eine bestimmte Zeit lang hält.

    Entschuldigung, vielleicht war es in dem Zusammenhang etwas ungünstig ausgedrückt: ich bezog mich darauf, dass der Händler die Werkstatt es eventuell einfach "falsch" gemacht hat beim Wechsel... Dann müsste er sie natürlich für die dadurch verursachten Schäden haften - als Folgefehler seiner Arbeit:


    Zitat

    Das Auto wurde am 24.02.2017 bei einem freien Händler erworben. Vorher wurde wegen einer Rückrufaktion von BMW die zu lange Steuerkette gegen eine etwas kürzere getauscht. Die von der freien Werkstatt meinten, das vielleicht derjenige der das eingebaut hat, etwas falsch gemacht hat oder nicht alles gewechselt hat was man bei einem Steuerkettenwechsel so macht. Ich glaube da kann der Verkäufer nichts für. Er weiß aber auch Bescheid und bemüht sich mit der BMW Werkstatt auseinander zu setzen

    Das nachzuweisen ist jedoch wahrscheinlich so gut wie unmöglich...




    Generell haftet der VK für Folgeschäden natürlich nicht, da bin ich ganz bei dir.

    Zitat

    Gibt es die Möglichkeit dich mal telefonisch zu erreichen bezüglich des Themas? Würde das dann soweit in die Wege leiten.

    Schick mir einfach ne PM :)


    Edit wegen Verwechslung Händler / Werkstatt

    2 Mal editiert, zuletzt von SnuSnu ()

  • Sorry aber das ist einfach falsch! Folgeschäden sind nicht von der Gewährleistung abgedeckt


    Quelle? Ein Steuerkettenschaden hat sehr oft unmittelbar den Motorschaden zur Folge. Somit wurde man dir dann zu deinem kaputten Motor eine neue Steuerkette in die Hand drücken und gut ist :watchout:

  • Quelle? Ein Steuerkettenschaden hat sehr oft unmittelbar den Motorschaden zur Folge. Somit wurde man dir dann zu deinem kaputten Motor eine neue Steuerkette in die Hand drücken und gut ist


    JEIN... hier muss unterschieden werden, ob der Hersteller die Wartung bzw. Austausch der Komponenten generell vorsieht. Pauschal kann man das nicht bewerten. Hier spielt auch mit rein, ob der Defekt eventuell "typisch" ist bzw. ob eine Privatperson grundsätzlich von einem Verschleiß ausgehen muss. Im Falle der Steuerkette gibt es sicher Wartungs- bzw. Wechselintervalle.


    Wenn ich es richtig durchblicke, wurde die Kette gewechselt und nun scheint sie übergesprungen zu sein. Ob jetzt x Monate oder x Wochen vergehen müssen, um der Werkstatt ein Verschulden nachzuweisen, werden wir hier sicher nicht klären ;) Das müsste man konkret durch einen Gutachter bewerten lassen.

  • Quelle? Ein Steuerkettenschaden hat sehr oft unmittelbar den Motorschaden zur Folge. Somit wurde man dir dann zu deinem kaputten Motor eine neue Steuerkette in die Hand drücken und gut ist :watchout:

    Ich finde leider auf die Schnelle keine verlässliche Quelle dazu...finde allerdings auch nirgends eine Regelung, dass Folgeschäden mit übernommen werden müssen.
    Du hast natürlich Recht, dass in so einem Fall der Käufer ziemliches Pech hat. Es ist jetzt natürlich auch ein spezieller Fall, es gibt ja zig andere Szenarien von kaputten Teilen, die keine weiteren Schäden zur Folge haben bzw. diese erst sehr spät auftreten würden. Wahrscheinlich ist es in dem Fall einfach blöd geregelt.


    Ansprüche gegenüber der Werkstatt, die die Kette gewechselt hat, sind natürlich nochmal was anderes. Die dürften theoretisch bestehen. Ob sie praktisch durchsetzbar sind, steht leider wieder auf einem anderen Blatt.

  • Ob es zu 100% an der Steuerkette liegt, weiß keiner. Das war bzw ist bloß eine Vermutung. Habe mit meinem Anwalt gesprochen und er sagt, dass ich als Laie den Schaden nicht selbst bewerten kann und somit ein Gewährleistungsfall eingetreten ist. Da der Verkäufer der Meinung ist, dass ich den Wagen selber dorthin bringen muss und das Gesetz es anders regelt, habe ich dem Verkäufer heute ein Schreiben zur Nachbesserung bis zum 8. Juni geschickt. Außerdem habe ich den Anwalt sofort über meine Rechtsschutz daraufhin beauftragt, da der Händler sehr unfreundlich und beleidigend wurde. Habe versucht mich normal zu unterhalten und mit ihm auf einen grünen Nenner zu kommen, aber wenn es jetzt schon fast ausartet, muss ich zu härteren Mitteln greifen. Ich halte euch aber dennoch auf dem Laufenden.

  • Ok.... dann läuft jetzt ja doch alles so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Du bist bei einem Rechtsbeistand und der Händler verweigert jetzt doch schon die mündlich zugesagte Kooperation. Herrlich.
    Ich würde mir jetzt erstmal eine billige Karre mit TÜV kaufen um von A nach B zu kommen.... das kann sich ziehen.

  • Ich finde leider auf die Schnelle keine verlässliche Quelle dazu...finde allerdings auch nirgends eine Regelung, dass Folgeschäden mit übernommen werden müssen.
    Du hast natürlich Recht, dass in so einem Fall der Käufer ziemliches Pech hat. Es ist jetzt natürlich auch ein spezieller Fall, es gibt ja zig andere Szenarien von kaputten Teilen, die keine weiteren Schäden zur Folge haben bzw. diese erst sehr spät auftreten würden. Wahrscheinlich ist es in dem Fall einfach blöd geregelt.


    Ansprüche gegenüber der Werkstatt, die die Kette gewechselt hat, sind natürlich nochmal was anderes. Die dürften theoretisch bestehen. Ob sie praktisch durchsetzbar sind, steht leider wieder auf einem anderen Blatt.

    Genau so ist es leider... Ich hab mich dazu nochmal erkundigt: inwiefern für Folgeschäden gehaftet werden muss, ist tatsächlich immer individuell zu bewerten. Generell gilt wohl gemeinhin die Aussage: Haftung für Folgeschäden gibt es prinzipiell nur bei tatsächlich mechanisch verbundenen Teilen, die aufgrund ihrer Funktionsweise für den grundlegenden Betrieb zueinander in Verbindung stehen und/oder untrennbar miteinander verbunden sind. Dazu zählen z.B. im Falle eines Motorschadens auch Kolben und Zylinder. Dieses und/oder ist natürlich nicht besonders hilfreich in dem Falle :rolleyes:


    Ich habe mehrere Beispiele gefunden,in denen mal so, mal so entschieden wurde - meistens ist die eher die Vorgeschichte entscheidend. Meine Freundin meinte dazu, dass es eher in Richtung Schadenersatz geht, die Sachmängelhaftung gegenüber dem Verkäufer würde bei der Kette nicht greifen, da es ein Verschleißteil ist. Hier wäre der Weg also eher so: Mangelbeschreibung: Motor startet nicht > Händler muss den vertragsgemäßen Zustand wiederherstellen. Die Ursache für den Defekt kann _dir_ erstmal egal sein. Um da rauszukommen, müsste der Händler dir nachweisen, dass der Schaden durch dich entstanden ist, weil du z.B. die Wartungsintervalle nicht eingehalten hast oder das Fahrzeug unsachgemäß verwendet wurde (Rennstrecke usw., hatten wir ja schon besprochen).


    Da die Steuerkette erst vor Kurzem ersetzt wurde, muss davon ausgegangen werden, dass der Wechsel unsachgemäß vollzogen wurde, womit die Werkstatt für den Schaden haften muss. Das muss dann allerdings der Verkäufer regeln, auch da bist du raus. Interessant wäre da aber nach wie vor, einen Beweis für den Wechsel der Kette zu haben. Den kann dein RA eventuell bei der Werkstatt anfordern - im Idealfall hätte das im Kaufvertrag auch festgehalten werden müssen mit einem Passus ala "Steuerkette bei xx KM gemäß Rückruf ersetzt". Vielleicht kannst du den Kaufvertrag einfach mal hier komplett anhängen, mit geschwärzten Personalien versteht sich ;) Wäre interessant.


    Wie schon gesagt, dein RA wird jetzt Fristen setzen und hoffentlich schnell eine Reparatur erwirken. Wegen dem Leihwagen bzw. Ersatzfahrzeug sind wir wieder im Bereich des Schadensersatzes.

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