Hallo Leute,
Ich habe Probleme mit einer Werkstatt, die die Reparaturhinweise von BMW (nachgelesen im Rheingold) nicht beachtet hat. Das hat nun mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem erneuten Motorschaden geführt. Hat jemand Erfahrung, ob diese Nichtbeachtung zu einer Beweislastumkehr führen kann? Die ursprüngliche Rechnung ist leider schon aus der Zeit raus, in der die Beweislast bei der Firma liegt.
Natürlich können wir später über den Fall noch diskutieren, ist eine heiße Sache das ganze. Aber erstmal wäre für mich diese Auskunft zielführender als die technische Diskussion über die entsprechenden Teile.
Ich danke Euch für Eure Hilfe.
p.gruener