Alles anzeigenWas dann Diebstahl wäre.
Das sagt nicht nur dein Vertreter, das ist auch gesetzlich so geregelt. Die Versicherung geht auf den Käufer über. Deswegen den Verkauf immer unverzüglich melden. Das gilt übrigens auch für das Straßenverkehrsamt:
"Bei verkauften, verschenkten oder stillgelegten Fahrzeugen muss unverzüglich die Zulassungsstelle, die dem Fahrzeug (zuletzt) ein amtliches Kennzeichen erteilt hat, informiert werden.
Senden Sie dazu der Zulassungsstelle den Kaufvertrag oder die Schenkungsurkunde in Kopie zu. Achten Sie auf den notwendigen Vermerk, dass Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) an den neuen Besitzer übergeben wurden. Geben Sie den vollständigen Namen und Anschrift des Erwerbers an und lassen Sie sich die Übergabe der Dokumente vom neuen Besitzer bestätigen.
Auch der Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) sowie die Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU) müssen an den neuen Besitzer übergeben werden.
Die steuerliche Abmeldung wird von der Zulassungsstelle nach Eingang des vollständigen Kaufvertrages veranlasst. Der neue Erwerber wird dann steuerpflichtig. Der bisherige Halter kann mit dem Kaufvertrag das Fahrzeug bei seiner Versicherung selbst abmelden."
Lass es. Sollte er sich nochmal melden, dann sagst du, dass eine Erstattung nicht in Frage komme und ihm der Rechtsweg gerne offen stehe.
Ich werde am Montag direkt zur Zulassungsstelle laufen und mein Problem schildern sowie eine Kopie des Kaufvertrages mitnehmen.
Es ist ja vertraglich festgehalten dass er alle Dokumente bekommen hat außer eben die TÜV Bescheinigung weil das Fahrzeug kein tüv mehr hat.
Falls er anruft werde ich ihm sagen dass ich mich auf nichts einlasse und ihm halt eben der Rechtsweg offen steht. Das klingt für mich am sinnvollsten.
Ich gehe später erstmal entspannt auf Nachtschicht
Dankeschööööööön an alle. Wenn’s news gibt sag ich Bescheid