richtig
Mein Anwalt hat mir auch gesagt, dass der Händler 4 mal nachbessern kann, nicht wie bisher angenommen 3 mal. Verwehrt man ihm dieses Recht, hast Pech.
Zudem, wie erwähnt, kostet es mit Rechtsschutz Zeit und Nerven, und die Schüssel fahren würde ich in der zeit auch nicht.
Gutachter kann er dir gerne schicken, kann man dann anzweifeln, und jemanden schauen lassen, der nicht der Bruder vom Onkel der Tante ist.
Und ja. Wie hoch waren deine Unkosten in etwa?
Bist du in der Rechtsschutz, lass dich beraten, und dann schau weiter.