Motor schlägt mechanisch gegen Karosserie

  • richtig

    Mein Anwalt hat mir auch gesagt, dass der Händler 4 mal nachbessern kann, nicht wie bisher angenommen 3 mal. Verwehrt man ihm dieses Recht, hast Pech.


    Zudem, wie erwähnt, kostet es mit Rechtsschutz Zeit und Nerven, und die Schüssel fahren würde ich in der zeit auch nicht.


    Gutachter kann er dir gerne schicken, kann man dann anzweifeln, und jemanden schauen lassen, der nicht der Bruder vom Onkel der Tante ist.


    Und ja. Wie hoch waren deine Unkosten in etwa?


    Bist du in der Rechtsschutz, lass dich beraten, und dann schau weiter.

  • Jegliche Unkosten, die dir nach dem ersten Abgebot der Zurücknahme entstanden sind wirst du abstreichen müssen, Er hat seine Schuldigkeit getan, du hast es abgelehnt. Jetzt wird die ganze Sache eher kompliziert. Ich bin gespannt

  • Was er mir angeboten hat war, ich können ihm den Wagen vorbei bringen, dann bekäme ich mein Geld wieder

    Das wäre die klügste Lösung und Vorgehensweise. Jetzt noch irgendwelche Unkosten aufrechnen wollen, das kannst Du abhaken. Das wird Dich wahnsinnig Nerven und Zeit kosten und das hat juristisch keine Chance.


    Nimm Dein Geld, kauf Dir ein anderes Auto und hör auf Leute umerziehen zu wollen :)

  • Unkosten ca. 300€


    Also, selbst wenn ich das annehmen wollte, die Karre kann ich gar nicht sicher im Straßenverkehr bewegen.


    Und ne, die Karre steht aktuell.

  • Anderes Auto, hinschleppen. Und wegen 300€ noch so ein Fass auf machen wird sich garantiert nicht lohnen. Brief und Siegel drauf, als Lehrgeld verbuchen.

  • Soll ich ihm auch noch einen blasen wenn ich da bin? Ich glaub ich spinn, der stellt mit ne kaputte Karre vor die Tür und sagt dann bring sie mir halt wieder oder was?


    Und damit verhält er sich dann rechtskonform oder was, ne.... da zahl ich lieber noch Geld für den Anwalt, meld die Karre ab, kauf mir ne Neue und lass den hier ganz gechillt abgemeldet vor sich hingammeln bis diese Haufen Schweinescheiße einknickt.... und der wird einknicken mit dem Reparaturergebnis und nem Unfallschaden.

  • Du willst ihm also die Genugtuung geben, dass er dir Schrott verkauft hat und du ihn bei dir verrotten lässt? Na dann muss Geld ja keine Rolle spielen