Alles anzeigenVielleicht macht es ja Sinn vor dem Anwalt diesen Text dem Händler zukommen zu lassen - verbunden mit der Bitte seine Haltung nochmals zu überdenken.....(wie man in den Wald reinruft, ruft es zurück....).
Als weiteren Schritt vor dem Anwalt würde mir noch die KFZ Schiedsstelle einfallen:
https://www.adac.de/der-adac/r…llen-und-streitbeilegung/
Wenn eine Einigung mit der Werkstatt über Unstimmigkeiten nicht möglich ist, können Sie kostenfrei die Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk einschalten. Die Schiedsstelle versucht, eine außergerichtliche Einigung zwischen Werkstatt und Kunden herbeizuführen. Bei Schiedsstellen arbeiten Techniker, Juristen, Sachverständige und in Nordbayern Vertreter vom ADAC mit, um die Interessen der Verbraucher zu wahren.
Voraussetzung für das Schiedsverfahren: Die Werkstatt ist Mitglied in der Innung des Kraftfahrzeughandwerks. Bei Werkstätten, die keiner Innung angehören, bleibt oft nur die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle oder letztlich der Gang vor Gericht. Und: Streitigkeiten beim Neuwagenkauf und bei Reparaturen an Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden von Schiedsstellen nicht behandelt.
Schalten Sie die Schiedsstelle schriftlich und sofort nach Beginn der Meinungsverschiedenheit ein.
Ein Schiedsspruch der Schiedsstelle ist für die Werkstatt bindend, d.h. es ist kein Rechtsweg mehr zulässig. Sie als Kunde können bei einem für Sie nachteiligen Schiedsspruch immer noch vor Gericht ziehen.
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FG MaxJ30
Dauert alles viel zu lange.