TÜV bei Carbon/Plastik Flaps

  • Sorry für die etwas eigenwillige Formatierung...hat wohl beim copy'n'paste was nicht hingehauen.


    Jedenfalls kann mans ja lesen ;) . Ich denke, da bleibt jetzt kaum eine Frage offen. Zumindest aus rechtlicher Sicht bewegt sich BMW absolut im konformen Bereich.


    Ärgerlich nur, daß die Flaps alleine nicht abgedeckt sind. Wer jetzt denkt, daß das eine Strategie ist, um möglichst jedem Kunden das komplette Paket verkaufen zu können - weit gefehlt !
    Da wurde vermutlich ein Fzg. mit allen Performance Aerodynamikteilen ausgerüstet und dafür gabs dann vom KBA das OK...

  • Stimmt !


    Die Flaps, sowie Spiegelkappen zählen ebenfalls zu den sich auf die Aerodynamik auswirkenden Teilen (als Erweiterung zum P.-Paket) und wurden "all in one" an einem Fzg. geprüft und durch KBA abgesegnet.
    BMW bewegt sich daher auf absolut sicherem Eis und sagt: Nur im Paket ! Als Einzelkomponente nicht getestet !


    In der Praxis dürfte es jedoch wenig Relevanz haben, es sei denn man kommt an einen Prüfer, der sich auskennt ;)

  • ich muss ma wida nörgeln.


    für die PP Bremse gibt es kein TGA, sondern nur einen Prüfbericht.
    dieser kann nicht als Grundlage für eine Abnahme nach §19.3 verwendet werden,
    sondern nur für eine nach §19.2 (21)


    das macht einen nicht unerheblichen Unterschied, sowohl was die Möglichkeit
    bei der Auswahl des Prüfers angeht, als auch beim Preis.
    zudem müssen anschliessend die Papiere durch´s SVA korrigiert werden. -> Schaixxe !


    grundsätzlich hält sich BMW sehr zurück was die mMn selbstverständliche Mitlieferung
    notwendiger Prüfzeugnisse angeht.
    da muss man sich - so meine Erfahrung - selber drum kümmern. :fail: