ST Gewindefahrwerk

  • Sobald es eingebaut ist, gerne...da ich es aber erst Ende Oktober bekomme, wird es noch etwas dauern.


    Gruß, Wolfgang

  • Hallo zusammen,


    wieder einmal ein Neuling hier :)
    Habe so eben das ST Gewindefahrwerk betstellt. Nun zu meinem Problem. Bei mir in der Ecke (Landkreis Lörrach) sind die TÜV Prüfer peinlichst genau, sie haben das Wort korrekt erfunden. :spass:
    Ich fahre einen E91 330i LCI, da ist im Gutachen die Tiefe an der VA mit min 325 mm angegeben, was heisst, dass ich so nix anders eingetragen bekomme. Wenn mir jemand eine Kopie von sich hätte, in der ein tieferer Wert eingtragen ist, sähe die Welt schon anderes aus. Kann mir da jemand weiterhelfen????? :thumbsup: Wäre so dankbar dafür.
    Letzte Frage hat mir jemand einen Tip wie ich am einfachsten, ohne etwas kaputt zumachen, die Kofferraumverkleidung ausbauen kann. (Zwecks Dämpfer wechsel)


    Danke liebe BMW Gemeinde. :danke:

  • Also die meisten machen es so wie ich es auch machen werde. Mit gutachtentiefe zum TÜV fahren und eintragen lassen und dann halt runterschrauben. ;)


    Kannst halt auch ne Einzelabnahme machen lassen, aber damit kenne ich mich nicht so aus.



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  • Und wie sieht es da Versicherungstechisch aus, also im Schadensfall??? Ist ja quasi wie nicht eingetragen, sprich nicht legal.... :(

  • Und wie sieht es da Versicherungstechisch aus, also im Schadensfall??? Ist ja quasi wie nicht eingetragen, sprich nicht legal.... :(


    Genau so schaut`s aus!


    Da das Fahrwerk mit all seinen Teilen zu den sogenannten sicherheitsrelevanten Bauteilen gehört, führen nicht abgenommene Veränderungen daran zu einem sofortigen erlöschen der Betriebserlaubnis.

  • Kurz und knapp: Statt die ganzen Verbrecher draußen zu fangen werden wir "Armen" vom Staat gebumst, weil das Auto in deren Augen "zu tief" ist -.-

  • Ich würde dann sagen dass es sich erst gesetzt hat, nachdem es abgenommen wurde. Werde eh höchstens nen Zentimeter drunter liegen, der wird nichtmal nennenswert auffallen, von daher mache ich mir da keinen Stress.



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  • Hat denn niemand an der VA 315 oder 310 eingtragen und könnte mir den Eintrag per Mail zuschicken.??????? Das wäre meine Rettung. Mir ist es zu heiss so.......









    e

  • Wenn der Prüfer ne scheinkopie braucht, damit er ne Einzelabnahme mit 31cm macht, ist das eh ein komischer honk... Frag mal unseren exbrummer, der ist tüv-Prüfer.



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  • lautes Räuspern: DEKRA Prüfer, bitte !


    gibt´s bei Dir keine DEKRA in der Nähe, faegge ? oder sonst ´n Prüfer einer anderen Kuttenfarbe,
    der die Kirche im Dorf lässt ?
    Paragraphenreiter - und das häufich - kannste latürnich überall finden.


    sonst mach dem ggf. anderen Pürfer mal klar, dass bei 315 mm an der VA noch sonstige relevante Punkte eingehalten sind,
    wie z.B. Mindesthöhe der Unterkante der Lichtaustrittsfläche der Scheinis, Mindestbodenfreiheit
    (da wird´s schon eng, aber bei 315 mm kann´s noch reichen, z.T abh. von den verbauten Rädern,
    und die Abweiser vorne unter der Schürze sind formelastisch, da braucht´s nur 80 mm.


    und erzähl dem Prüfer ma, dass es in D keine rechtsverbindliche Mindesthöhe gibt,
    sondern nur die Empfehlungen in dem VDTÜV Blatt.
    lediglich für LTE, AHK etc sind Mindesthöhen vorgeschrieben, die aber bei manchen Karren durch ´ne Tieferlegung unterschritten werden.
    wenn z.B. das hintere AKZ unter 300 mm "rutscht", das vordere unter 200 mm


    und eigentlich haben zumindest die Prüfer mit ´ner §21 Berechtigung Ermessens Spielraum.


    wo kommst denn ühaupt her ?