ZUM THEMA M-Federn mit Original Dämpfer:
...ich bin Görans Meinung! Schließlich muss eine Unfallkausalität vorhanden sein.
Welcher Sachverständige soll hier einen "Strick" drehen können und behaupten, dass dieser Unfall aufgrund des Einbaus der Orignal BMW M-Federn passiert ist. (-15mm)
Mir ist ein Fall bekannt (in Österreich wo sicherlich eines der strengsten Auflagen im EU Raum herrschen) wo ein Unfall mit Todesopfer passiert ist und das mit NICHT typisierten Fahrzeugänderungen (Tieferlegungsfedern) und es konnte deswegen aber die Versicherung nicht leistungsfrei bleiben weil die Federn ja "Typengenehmigt" waren.
Einer Strafe bzgl. Nichteintragung JA - aber Leistungsfreiheit in diesem Fall NEIN! Es gibt hier eine Oberstgerichtliche Entscheidung aus dem Jahr 1998?
(Müsste ich nochmals genau nachforschen)
Aber wie gesagt - dies gilt für Österreich! 
In diesen Fällen geht es immer um den kausalen Zusammenhang und um nichts anderes! Die Beweislast liegt beim Versicherer und "DIE" haben es vor dem Richter gegen den Konsumenten ja NIE leicht)
Gruß Markus