Jaja, das tägliche Streckenprofil...
meines ist die A2 mit Ihren Baustellen und morgens und abends etwas zähem Verkehr. Mit unaufgeregten 120 - 140, wenns richtig frei ist halt um 200 - 220 auf der AB, etwas Landstrasse und nem kleinen Anteil Stadt komme ich auf 7,2. Wenn man sich zügelt geht auch die 6 vors Komma.
über 9,5 bin ich auf die Tankfüllung nichtmal mit für den Urlaub vollbeladenem Auto gekommen...und ich wollte wirklich fix ankommen! Bin mir aber sicher, wenn man bis an den Kofferraum des Vordermannes beschleunigt und dann wieder alles abbremst, dann kommt man sicher auch viel höher
Hatte für ne Woche mal nen 335d als Ersatz... die MehrPS vermisse ich nun nicht wirklich. Spass hat es im 335 vielleicht doch nen kleinen Tick mehr gemacht mit dem rechten Pedal zu spielen. Verbrauch war bei beiden - wie schon von anderen gesagt - auch bei mir etwa gleich.
Beiträge von wat
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wechseln, wuchten und lagern aller meiner Reifensätze erfolgt kostenlos und ohne Zeitbegrenzung - es lohnt sich halt den richtigen Schwiegervater zu haben
Normal kostet der Service auch so knappe 80 Euro. -
Wenn ich die Eintragung bei On-Norm richtig deute, dann kommen die Ketten aus chinesischer Produktion... Rinder ist "nur" Händler und Importeur
IMO darfst von den Ketten nicht wirklich was erwarten.
Nen kleinen Überblick verschafft auch dieser alte Artikel aus der AB -
Zitat
Original von pitbull87
alsooo wegen zulassung kann ich dir sagen...einmal bin ich autobahn unterwegs gewesen und dann wurde der ganze verkehr direkt auf eine raststätte umgeleitet und da war zoll polizei einfach alles vertreten. mehr als 50 mann...und ich hatte mein licht an, also mein xenon. als ich den motor ausgestellt habe ging xenon aus und die standlichtringe waren richtig deutlich zu sehen. es war schon bischen dunkler. und keiner von der polizei hat was gesagt oder sonst was. also die denken schon das die neuen autos das standart haben. meine meinung...
genau, die grünen sind alle doof
vielleicht hatten die einfach keine Zeit oder Lust Dir 20 Euro und Mängelkarte aufzudrücken, weil die nach Drogen und Schmuggelzeug oder anderen wichtigen Sachen gesucht haben.
Unabhängig davon: Leuchtmittel ohne StVZO-Zulassung bleiben nicht legal. Egal wie oft Du durch eine Kontrolle oder an einer Polizei vorbeigefahren bist.
Die Farbtemperatur von 8000 K ist ein Hinweiss, dass es sich nicht um StVZO-konforme Ware handeln wird. Die Hersteller haben in einer freiwilligen Selbstverpflichtung sich auferlegt, in der EU keine Leuchtmittel mit mehr als 6000 K in Verkehr zu bringen. Xenon hat 4.000 - 5.000 K.Und dann ist da noch: STVZO §49a (6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.
Das heisst für die Coronas sind keine LED zulässig.Wenn der Kühlkörper seinen Zweck erfüllt und nicht nur Zirde ist, dann wird Hitze bei diesen Birnen wahrscheinlich das kleinere Problem sein. Schaut mal in die AGB unter Haftung des Shops:
Der Einbau der von ARCS vertriebenen Produkte muss fachgerecht, am besten durch eine Fachwerkstatt erfolgen. ARCS weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau und die Montage der Kaufgegenstände zum Erlöschen der ABE bzw. der Zulassung für das umgebaute Kfz führen kann. Es ist ausschließlich Sache des Käufers, sich erforderlichenfalls unverzüglich um eine ABE, Zulassung oder Begutachtung zu bemühen. Ohne ABE oder Zulassung nach der StVZO dürfen Kfz nicht im Geltungsbereich der StVZO geführt und verwendet werden. Hat ARCS aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe dieser Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, so haftet ARCS nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet ARCS nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Unabhängig von einem Verschulden von ARCS bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Schadensersatzansprüche eines Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn ARCS grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
Beim Produkt ist kein Hinweis auf die StVZO ... warum blos?? Achja, nach dem Text oben bist DU als Käufer ja selbst verantwortlich -
Zitat
Original von pitbull87
hab au nen 320d...und bei mir geht das tacho auch über 240 und verriegelt danach sogar.
Was heisst denn verriegeln in dem Zusammenhang?? Bleibt der dann automatisch bei dem Tempo und wird nicht langsamer oder meinst Du der regelt ab?? Beides möchte ich bezweifeln! Subjektiv mag Dir am Leistungsende das aber wie ein abregeln vorkommen.BTT:
Was als Zahl auf dem Tacho steht ist doch eh grütze... aber wenn es über Nacht etwa 10 km/h weniger sind die angezeigt werden, dann muss ja irgendwas passiert sein.
Was mir noch so einfällt: Hast mal den Luftfilter gecheckt?? Nicht das der vor Dreck zusitzt - nach nem Service aber eher unwahrscheinlich.
Klingt der Motor denn sonst normal oder ist da etwas auffällig? Drohnt er mehr, dann hast vielleicht nen kleines Loch im Abgasstrang.
DPF Freibrennen würde ich bei zwei Fahrten mit längerer Pause dazwischen ausschliessen. Die Zyklen sind weder so kurz hintereinander, noch so lang - das dauert doch keine 5 Minuten und der DPF ist freigebrannt. Wäre also auf der Hinfahrt erledigt gewesen.
Mach mal die GPS-Messung. Vielleicht haben die ja beim Service wirklich mal per Software die Tachovoreilung angepasst... -
Es war nicht meine Absicht hier eine neue Diskussion bezüglich Standlicht zu entfachen...
Vereinzelt mag es die Meinung geben, dass § 17 Abs 2 im Kontext zum gesamten § 17 gesehen werden sollte. Richterlich gibt es in dieser Richtung aber kein mir bekanntes Urteil. Mag am geringen Streitwert (10 Euro) liegen, ändert aber nichts daran, dass es nur Urteile gib, die die Verwendung von Standlicht im Fahrbetrieb mit Verwarngeld belegen bzw. dieses bestätigen.harald
Dein Einwand steht auch nicht im Gegensatz zu einer generellen Unzulässigkeit von Standlicht im Fahrbetrieb. Auch Hentschel trifft keine Aussage zu Zeiten ausserhalb der Beleutungspflicht nach § 17,1Aus einer Mitteilung (Brief) des Bundesministeriums für Verkehr geht die Intention des Gesetzgebers vor. Quelle: Verkehrstalk Post von Steveluke
Halten wir die Meinung des Gesetzgebers wie folgt fest:
es ist beabsichtigt und in § 17 Abs 2 geregelt, dass mit Standlicht allein nicht gefahren werden darf! -
Wenn es auf Hin und Rückweg die selbe Autobahnstrecke war, dann scheiden wohl auch leichte Steigung etc. aus.
Eventuell warst beim Service und hast ungefragt nen Update bekommen??
Oder waren es sonst eher neue Reifen und nun ist Profil fast ganz runter? Allerdings sollten das maximal 3-4 km/h sein, wenn überhaupt...
Da Du freibrennen wolltest. Fährst sonst viel Stadt? Eventuell hat die Strecke nicht gereicht, Du hast ja jetzt ne ausreichende Teststrecke vor Dir ... viel Erfolg!! Und das er seine Leistung wieder bringt!! -
optisch macht 17 oder 18 Zoll nicht wirklich nen Unterschied. Die Radkästen sind immer gleich weit/viel ausgefüllt. Einzig anders ist der Anteil Felge, der halt bei 18 Zoll 2 cm mehr im Durchmesser ist.
Wenn Du Vielfahrer bist und täglich einige hundert Kilometer abspulst würde ich bei 17 Zoll Felgen bleiben. Der Komfort nimmt rapide ab, je größer die Felge wird.
Wenn Du nur nen paar Kilometer jeden Tag fährst und große Räder im Radkasten stehen haben willst, dann solltest mindestens zu 19 Zoll greifen. Da sieht dann auch der ungeübte Betrachter sofort den Unterschied zur Serie. -
Der Interpretationsspielraum besteht darin, dass in Abs. 2 zunächst das Fahren mit Begrenzungsleuchten ausgeschlossen wird, ohne auf den zeitlichen Aspekt einzugehen. Hier gehört eigentlich ein "immer" oder "zu jeder Zeit" dazu.
Weiter wird dann auf den Aspekt "Fahren mit Fernlicht auf durchgehend und ausreichend beleuchteten Strassen eingegangen. Allein durchgehend und ausreichend ist stark interpretionsfähig. Durch das Wort auch kommt ein direkt bezug zum vorherigen Satz (Begrenzungsleuchten!) und beleuchtet sind Strassen nur wenn die voraussetzung zu Abs 1 erfüllt sind. Und genau hieraus versucht mancher einen Zusammenhang von Abs 1 und 2 zu untermauern.
Unterstützt wird dieses Argument dadurch, dass unter 2a expliziet auch am Tage steht.Grundsätzlich bin ich ja Deiner Meinung und der Gesetzgeber hat es seinerzeit wohl auch so gewollt.
Ich bleibe aber dabei: Leider ist Paragraph 17 Absatz 2 unzulänglich formuliert. Man kann beides herauslesen, insbesondere wenn man den ganzen §17 liest. -
Zitat
Original von e93-harald
Das ist ein völlig anderer Sachverhalt, denn es war dunkel.Ich hab da jetzt keine genaue Uhrzeit zur hand ... aber wenn Du es sagst. Sollte es aber in der Dämmerung oder gar Dunkelheit gewesen sein, dann wäre es ein Verstoss gegen Abs. 1 gewesen.
Wenn fahren mit Begrenzungsleuchten am Tage nicht verboten ist, warum hat der Gesetzgeber extra ein TFL eingeführt? Genau es musste extra ein TFL eingeführt werden, weil der Gesetzgeber mit StVO §17, Abs. 2 das Fahren mit Begrenzungsleuchten ausgeschlossen hat.
Weil der §17 der StVO leider gramatikalisch sehr unglücklich formuliert ist, kann man sicherlich streiten, ob Abs. 2 nur gilt, wenn Abs. 1 zu trifft oder Abs. 2 auch für sich alleine gilt... das ist dann aber der Interpretationsspielraum der Judikative, bis ein Grundsatzurteil da Ordnung schafft. Bei den Streitwerten die erreicht werden, wirds dazu aber nie kommen.
Fakt ist aber auch, das das fahren mit Begrenzungsleuchten am Tage wohl nur äusserst selten (wenn überhaupt) von der Ordnungsmacht verfolgt wird.
Rein Subjektiv macht es ja auch wenig Sinn, das Fahren mit Standlicht am Tage als OWi zu ahnden, während das Fahren ohne Beleuchtung straffrei bleibt. Ändert aber nichts, das es rein formal nicht erlaubt ist.