Beiträge von wat

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    Original von Andi330i
    Hi macht es euch doch net so schwer baut einfach zwei Us-Module ein und dann sieht des so aus, und ihr habt keine probleme mit Garantie.


    Da in D nach vorne nur weisses Licht abstrahlen darf und gelbes Licht für Blinker und als Dauerlicht für Seitenmarkierung in der StVO vorgesehen ist, ist das ebenfalls nicht legal mit den ganzen Konsequenzen bezüglich ABE, Versicherungsschutz, Punktekonto etc.
    Der EInbau eines Modules könnte auch als Eingriff in die Bordelektronik gewertet werden - wenn sich dann nicht ausschliessen lässt, dass dieser Eingriff nicht der Verursacher ist, dann hast auch keine Garantie...vielleicht erhöht sich mit dem Wisasen ja noch der Reiz des Verbotenen 8)

    das Länderspezifische umcodieren mit den entsprechenden Features gibt es für fast jedes moderne Automobil - egal ob Audi/VW, BMW oder DC.
    Es gibt nur 3 Probleme:
    - es sind manchmal auch andere Module für einzelne Länder verbaut
    - nicht alles was software oder hardware technisch möglich ist entspricht der StVO (-> keine Betriebserlaubnis und damit kein Versicherungsschutz)
    - nicht jede Werkstatt kennt sich da aus oder will das machen


    wer das chiren mag, kauft sich so nen Modul und wartet auf die Anzeige eines netten Nachbarn. Mir ist kein Modul bekannt, dass gemäss StVO zugelassen ist - siehe Posting weiter oben.

    Jo ist zumindest nach StVO nicht erlaubt ...


    § 38b StVZO ist hier einschlägig. Der dort erwähnte Anhang verweist auf 74/61/EWG: siehe bitte unter 9.9 ff. 9.9.1 und 9.9.2 eine akust. Quit. ist dort nicht vorgesehen.


    9.9 Zustandsanzeige
    9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS(scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.


    9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.


    weiter aus der StVZO:


    B. Fahrzeuge


    III. Bau- und Betriebsvorschriften


    §35e Türen


    (1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind.


    B. Fahrzeuge


    III. Bau- und Betriebsvorschriften


    §55 Einrichtungen für Schallzeichen


    (1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.


    (2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.


    (2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


    (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.


    (4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.

    Bei mir (mit Komfortzugang) war es so, dass nach fahren ohne Schlüssel im Schacht im Kombi nach dem Ausschalten kurz der gelbe durchgestrichende Schlüssel angezeigt wurde.
    Beim nächsten Starten leuchtete ebenfalls der Schlüssel und Auto blieb aus; Schlüssel in den Schacht gesteckt, wieder den Knopf gedrückt und das Auto startete ... seitdem fahr ich wieder ohne Schlüssel im Schacht und ohne Batteriewechsel und die Anzeige im Kombi blieb auch aus ... BJ 2006 - jetzt klärt mich auf wieso das so ist, wenn man eigentlich doch die Batterie wechseln müsste.

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    Original von Bang
    es geht darum, entweder einen 325d Coupe MIT Navi und Bluetooth oder einen 330d Coupe OHNE Navi und Bluetooth. Beides kostet in etwa die gleiche Leasingrate.


    Im Moment habe ich mich für den 330d Coupe entschieden.


    schönes Auto - aber sorry ohne Navi und BT ist das nur nen halbes Auto - gerade bei Deiner Fahrleistung!


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    Leider bin ich bei BMW ein gebranntes Kind, da bei meine letzten BMW ( 525d ) BJ. 2004 das Bluetooth ( Navi Prov. mit Bluetooth ) richtig schlecht war. Nicht die Navigation sondern das Bluetooth. Der Empfänger konnte mich nur schlecht verstehen. War damals X- mal in der Werkstatt doch alles ohne Erfolg. Bin dann mit Knopf im Ohr gefahren, bis die Leasing zu ende war.


    Keine Sorge - ich hab das Navi Prof. mit BT im 330d - es hat sich niemand über die Gesprächsqualität beklagt. Im Gegenteil, unter 100 km/h sind die eher verwundert, dass ich fahre bei Telefonieren...

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    Jetzt meine Frage:


    1. Hat jemand von Euch das BMW Navi mit Bluetooth und ist auch wirklich damit zu frieden?


    Doppel Ja :)


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    Habe noch bis Dienstag Zeit, meine Bestellung zu ändern!


    Sofort hin und ändern - der 325d ist auch nen flotter Motor, selbst mit dem 320d ist man nicht wirklich untermotorisiert - der hat bloss 2 Zylinder zu wenig.


    Bei Deinen Vorgaben: Ganz klar den 325d bestellen!!!

    Da die ersten Trecker (auch) von Ottomotor bewegt wurden, lass ich meinen Selbstzünder gerne so "beschimpfen" spätestens an der Tankstelle sieht es dann anders aus - auch wenn Diesel genauso teuer abgegeben wird wie Benzin, der Diesel ist sparsamer.
    Aber letztlich ist das wohl auch eine ähnliche Glaubensfrage wie ob man auf Stoff oder Ledersitzen mehr schwitzt. ;)

    ganz ehrlich, ich schaue mir die Autos der Lieferanten bestimmt nicht vor dem Gespräch an. Naja und meine Beobachtung zeigt mir, je weniger die Leutchen (inhaltlich) zu verkaufen haben, desto mehr Show wird gemacht - auch beim Auto.


    setzt Dich in nen 5er Touring und berichte anschliessend, welche Kunden Dich nicht ins Haus gelassen haben wegen des Autos.