PPS0311:
1. Wenn bekannt ist, dass ein sicherheitsrelevanter Mangel vorliegt, liegt eine Gefahrerhöhung beim Betrieb des KFZ vor; insoweit besteht bei einem Unfall, der auf diese Mängel zurückzuführen ist, kein Versicherungsschutz. Das Fahrzeug hat keine Umbauten sondern befindet sich im Originalzustand wie vom Werk ausgeliefert.
Ja, bekannt aber BMW sagt Dir als Laien (Du bist doch Jurist und kein Techniker) das Dein Auto dem Serienstand entspricht. Sicherlich hast DU das schriftlich und damit hast Du ganz sicher Versicherungsschutz!
2. Dass ein Käufer bei sicherheitsrelevanten Mängeln, die der Hersteller nicht beseitigen kann (aus welchen Gründen auch immer) Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt dürfte nachvollziehbar sein.
Nachvollziehbar grundsätzlich ja, ohne Kenntnis des Gutachtens möchte ich das aber nicht weiter bewerten. Gutachten gibt es für alles und gerade vom Gericht beauftragte Gutachter sind nicht die Besten auf Ihrem Gebiet, sondern eher die, die sonst nicht genügend Arbeit haben... Ausnahmen bestätigen immer die Regel
3. Auch nach der Rücktrittserklärung kann man ein Fahrzeug bis zur Rücknahme durch den Verkäufer weiter benutzen; wenn der Käufer aber positive Kenntnis über die (in diesem Fall sicherheitsrelevanten Mängel) hat und dann ein Unfall verursacht, wird ihm ein erhebliches Mitverschulden zugerechnet. Wenn ich die Versicherung nicht informiert hätte, hätte ich eine Obliegenheitspflicht verletzt. Auch das sollte nachvollziehbar sein.
Du willst wandeln und BMW sagt das ist Stand der Technik und kein Grund zum Wandeln ... wetten die haben auch nen Gutachter, der das darlegt.
4. Das Fahrzeug war zweimal zur Nachbesserung bei BMW - ohne Erfolg. Also bleibt nur der Rücktritt vom Kaufvertrag. Im Übrigen hat man auch bei Rücktritt einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zu erstatten.
Richtig, die Nutzungserstattung ist aber wesentlich geringer als der Wertverlust bei Verkauf des Fahrzeuges.
5. Recht bekommt man nicht durch das Hervorrufen einer Eskalation, sondern über die Gerichte.
und vor Gericht eskaliert der Herr Anwalt jeder Partei so lange, bis der Herr Richter keinen Plan mehr hat und man nen Vergleich schliesst oder dem der lauter Schreit Recht gibt. Recht haben und bekommen, sind auch in diesem Rechtsstaat immer noch unterschiedliche Dinge. Wird man als Anwalt zwar nicht zugeben, aber sollte gemeinhin auch nicht zu unbekannt sein.
6. Kleiner Tipp: Erst nachdenken - dann äußern...
dito!