Ganz einfach:
Das Fehlen der angepriesenen Sitzheizung ist ein gravierender Mängel. Zusätzlich dazu entspricht die angegebene Motorleistung nicht der auf dem Fahrzeugschein - der 2. gravierende Mängel.
Entweder war es Unwissenheit bei der Ausschreibung des Fahrzeugs seitens des Verkäufers, oder aber bewusste Täuschung.
In beiden Fällen hast du Anspruch auf Nachbesserung, was im Falle der fehlenden 14PS des Motors schwierig werden dürfte -> somit Preisminderung.
Wenn sich der Händler morgen quer stellt und nicht kompromissbereit ist übergeb die Sache deinem Anwalt, manche Menschen sind einfach nicht einsichtig.