Beiträge von Stranger2k1

    Aber unabhangig davon solang keine mahnung oder kundigung vorliegt hast du normal versicherungsschutz und musste durch die kasko (welche auch immer) trotzdem noch gedeckt sein...


    Das kommt auf die Zahlweise und den Zeitraum an.... also wenn die Zahlung monatlich erfolgt und für den Monat Mai im voraus zu erbringen ist - und eben verweigert wurde - dann hat man keinen Anspruch auf eine Leistung in diesem Zeitraum. Das wird garantiert überall so gehandhabt und auch in den Unterlagen entsprechend vermerkt sein.

    Scheiße gelaufen, wegen der nicht bezahlten Prämie. Da werdet ihr jetzt wohl Unterstützung brauchen. Bei sowas bezahlt man "unter Vorbehalt" oder regelt das sonst, aber man zahlt nicht einfach NICHT.
    Meiner Meinung nach habt ihr somit keinen Anspruch auf Abwicklung des Vollkasko Schadens, da ihr für die Leistung ja die Zahlung verweigert habt.
    Bei einem Kaskoschaden ist es meiner Meinung nach so, das die Prämie NICHT steigt im Schadensfall. Aber dazu einfach die eigene Polizze duchforsten.


    Zum Schaden:
    Mit polieren ist da eher nix mehr zu machen, das ist ein Fall für den Lackierer. Bei BMW wahrscheinlich zwischen 1,5 und 2k€?

    Ok.... dann läuft jetzt ja doch alles so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Du bist bei einem Rechtsbeistand und der Händler verweigert jetzt doch schon die mündlich zugesagte Kooperation. Herrlich.
    Ich würde mir jetzt erstmal eine billige Karre mit TÜV kaufen um von A nach B zu kommen.... das kann sich ziehen.

    So weit muss es nicht kommen, aber du solltest dir durchaus deiner Position bewusst werden - du bist hier kein Bittsteller und auch nicht verpflichtet die ganzen Kosten und die Organisation der Reparatur zu übernehmen.


    Wende dich schriftlich an den Verkäufer mit einer klaren Sachverhaltsdarstellung und bitte um Beseitigung der Mängel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung. Mündliche Zusagen so mancher Geschäftspartner haben sich schon oft genug als heiße Luft erwiesen, wenn es denn ans Eingemachte ging.


    Es steht dir natürlich aber frei, nochmals vorab mit dem Verkäufer telefonisch zu sprechen und mit ihm über die weitere Vorgehensweise zu sprechen.
    Sollte er eingewilligt haben, das die Schadensfeststellung bei BMW stattfindet, so ist auch (wieder schriftlich!) festzuhalten, dass er dafür die Kosten übernimmt. Die eigentliche Reparatur ist dann das nächste Thema.