Alles anzeigenBei meinem Wagen wurden defekte Teile durch eine Fachwerkstatt getauscht und dies dokumentiert. Die alten Teile bekam ich mit.
Der Nachweis der Werkstatt, sowie die Altteile genügten dem Sachverständigen als Beleg fürs Gutachten.
Mein Klageverfahren war vor Ablauf der Beweislastumkehrt eingeleitet worden. Es zog sich, aber ich bekam vollumfänglich recht.
Kann nicht sein, dass du dein Auto unterhältst, es aber nicht nutzen kannst. Kläre meine Historie doch mit dem Anwalt ab.
oder einfach im Vorfeld von einem unabhängigen Gutachter dokumentieren lassen und dann tauschen und dann zusätzlich die defekten Teile aufbewahren falls nochmal ein Gutachter das ganze anschauen will.