Beiträge von FireFox81

    Das ist falsch, weil ihr zwei getrennte Themen verwechselt: Die 10% das ist das was in der Serienfertigung bei Motoren für eine in Serie vergebene ABE seitens der entsprechenden Gesetzgebungen noch in Ordnung ist als Streuung, die sog. Serienstreuung eben.
    Bei Versicherern gibt es keine pauschale Grenze von wegen 9% musste uns nicht mitteilen und darüber schon oder so, sondern da heißt es das bauliche Veränderungen, insbesondere am Motor....unverzüglich dem Versicherer mitgeteilt werden müssen (sinngemäß).

    Müssen keine Zulassung haben fand ich a bissl merkwürdig....man sollte idealerweise mit legalen Belägen fahren, Beläge mit Reibwerten zu wählen die so heftig sind, dass keine ABE mehr erteilt wurde, halte ich für ähhh sagen wir mal unnötig. Textar klingt gut, hoffe, wie von bruce erwähnt, dass mit MoS2 oder Kupferpaste die entsprechend zu fettenden Stellen gereinigt und dann entsprechend wieder eingefettet wurden, da wird wirklich gerne geschludert, weswegen ich sowas lieber selbst mache.

    Kraftfahrzeuge, insgesondere Autos sind nicht dem Hausrat zugehörig und nicht gegen Diebstahl versicherbar über die Hausrat, wer kommt den auf so abwegige Ideen??
    Für den von dir geschilderten Sachverhalt gibt es in der Tat wenig Möglichkeiten, ein Saisonkennzeichen wäre von Vorteil um die Ruhensversicherung zu nutzen und die Kosten niedrig zu halten.

    Als Student an einer DH in den Diensten der W&W Gruppe und mit dem familiären Hintergrund kann ich diese Aussagen natürlich verstehen. Jedoch pauschal zu sagen der "Fels in der Brandung" wäre günstig was Kfz-Versicherungen angeht, halte ich doch für weit gegriffen. Mir fallen im Bundesland BaWü zwei sehr gute Versicherer spontan ein, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in fast jeder denkbaren Fallkonstellation deutlich preiswerter sind und dazu hab ich jetzt noch net mal ne Software anschmeißen müssen...

    Habe die ersten 14 Beiträge gelesen und keine der Antworten war für den Threadersteller befriedigend. Daher gilt:
    Die Vorgehensweise ist von Anbieter zu Anbieter und Tarif zu Tarif unterschiedlich gestaltet. Wir aber auch einige andere möchten KEINERLEI Aufpreis für begleitetes fahren, wir möchten es nur wissen.
    Manche Mitbewerber, die Mehrheit, möchten einen kleinen Obulus mehr.
    In deinem Fall ist wahrscheinlich folgendes passiert: Der Mitbewerber setzt den Malus begleitendes fahren mit dem Malus männlicher Fahrer unter 21/23/25 gleich. In Folge dessen ist der Beitrag so dramatisch gestiegen. Der Beitrag ist auf den ersten Blick marktuntypisch zu hoch, ich empfehle eine Überprüfung.

    Tarife bei denen der abweichende Halter Aufpreis kostet sind zunehmend out, ich empfehle hier einen Anbieter- oder intern einen Bedingungswerks-wechsel.
    Der Halter, der Versicherungsnehmer, der juristische Eigentümer, der Besitzer, der Gläugiger und der Beitragszahler können unterschiedliche natürliche wie juristische Personen sein.
    Die Konstellation ist also grundsätzlich möglich, jedoch nicht zwangsläufig zu empfehlen. Nachdem der GDV das neue Gesamtverbandsbedingungswerk eingeführt hat, ist die sog. verbesserte Zweitwagenregelung eine SF4 und keine SF2 mehr, sofern der Versicherer dies anbietet.
    Richtig ist auch die Aussage, dass nicht jeder Versicherer die KH Einstufung für die VK übernimmt, in Folge dessen wäre es zweckdienlich sich einen Versicherer zu suchen der dies tut.