Beiträge von FireFox81

    Naja, man muss da schon verschiedenes berücksichtigen: Erstens würd ich die Speed Version nehmen, damit auch Beschleunigung getestet werden kann. Zweitens muss ja die Anfahrt im Umkreis von wenigen km mit im Preis drin sein, weil die Sache ja im Freien statt findet. Drittens muss man noch eine Waage kaufen, das Gewicht aus dem Fahrzeugschein halte ich für zu ungenau. Viertens muss ich zwei Messungen anbieten, Hin und Rückweg. Fünftens muss man die MwSt und die Abschreibungs- und sonstigen Betriebskosten wie z.B. die Softwaregebühr ab der 100. Messung berücksichtigen. Sechstens braucht man noch nen Laptop und nen mobilen Drucker. In Summe geht also unter 50Euro plus MwSt, also 59,50Euro nix denk ich. Schlußendlich muss man fürs Forum und Clubs / Vereine / Treffen und Freunde nochmal Sonderkonditionen anbieten von mind. minus 20% auf den Netto-Preis...

    Naja, wenn man "AHG-Performance" heißt, dann geh ich mal davon aus, dass du bei einem großen Autohaus beschäftigt bist. Ich bin in einem ganz anderen Bereich angestellt. Ich rede hier nicht von der großen Sache, aber so nebenberuflich geringfügige Selbstständigkeit is doch ok? Ich geh net davon aus, dass ich hier den riesen Reibach machen kann sondern einfach nur weil mich das System überzeugt. Bei guten Ausgangswerten ist eine Leistungsmessung unter sehr realistischen Umständen möglich.

    Zurück zum Thema arglistige Täuschung, diese ist im BGB zu finden:


    "Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.
    Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden.
    Das arglistige Handeln erfordert zumindest Vorsatz, eine gezielte Absicht ist nicht erforderlich. Der arglistig Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder für möglich halten.
    Neben der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung regelt der § 123 BGB auch die Anfechtung aufgrund einer widerrechtlichen Drohung."


    Richtig ist es ist kein Straftatsbestand im StGB, Betrug wäre dann am naheliegensten, also wie von dir genannt.

    Erschwerend kommt hinzu, dass im N47 der Kit ja schon +20PS und +40NM bringt. Auf dem Prüfstand war jedoch keiner unter 200PS (DIN) und 400NM (DIN). Das ist aufgrund des Headrooms bei normalen Außenumständen ja aber auch zu erwarten. Leistungskurven gibt es hier auch im Forum, z.B. 204PS und ca. 410NM, was ich für glaubwürdig und realistisch halte.