Beiträge von Jaky

    An deiner Stelle würde ich die Bremse eines 335i mit 400 PS versuchen zu verbessern und nicht Kompromisse wegen designtechnischen Gründen einzugehen. Die 348mm-BA ist im Serientrimm doch bereits am Rande der Überforderung.
    Die Ate Ceramic produzieren so oder so weiterhin Bremsstaub, meine Felgen waren nach wenigen 100 km komplett (dunkel)Grau. Statt wegen einer Nuance weniger Bremsstaub eine schlechtere Bremsleistung in Kauf zu nehmen (noch dazu bei einem 400 PS Wagen welcher >270 oder gar an die 300 läuft), würde ich an deiner Stelle tunlichst versuchen, auf etwas Standfestes zurückzugreifen und die Bremse aufwerten, statt abzuwerten.

    So isses, das machen sie immer kurz vorm Ausfall. Du kannst schon mal einen neuen bestellen.
    ....



    Am besten gleich beide ersetzen, um Farbunterschiede zu vermeiden. Wenn die Brenner noch von 04/2008 sind, wird es ohnehin nur eine Frage der Zeit sein, bis der zweite auch den Geist aufgibt. Zudem sind die Serienbrenner beim e9x in Sachen Ausleuchtung Murks.

    Um zu überprüfen, ob man seine Wunschfelgen eintragen lassen muss, sollte man folgende Punkte beachten:


    1. Prinzipiell gilt erstmal:


    Alle Rad-Reifenkombinationen, welche von denen aus der EG-Übereinstimmungsbescheinung des Fahrzeugs abweichen, müssen abgenommen werden!
    Man nimmt also seine EG-Ü (auch COC-Papiere genannt) zur Hand und überprüft, ob die gewünschte RRK (Rad-Reifenkombination) exakt so in der EG-Ü gelistet ist. Weicht auch nur ein einziger Wert davon ab, müssen diese abgenommen werden, siehe Punkt 2.
    EG-Übereinstimmungsbescheinigung, was hat es damit auf sich?
    Die CoC-Papiere (auch CoC, Certificate of Conformity, EG Übereinstimmungsbescheinigung, veraltet: EWG Übereinstimmungsbescheinigung), enthalten alle technische Ausstattungsmerkmale und Daten, die für die Zulassung eines Fahrzeugs notwendig sind. Zu jedem Fahrzeug gibt es dieses Dokument, welches beim Fahrzeugkauf mit dabei gewesen sein sollte. Sollte man nicht im Besitz einer EG-Ü sein, kann man diese beim Fahrzeughersteller für rund ~60 € nachbestellen. Die EG-Ü ist das einzige Dokument, in dem alle RRKen gelistet sind. In der ZB1 ist lediglich eine RRK gelistet, die ZB1 reicht hierfür also nicht aus! Weitere Infos zur EG-Ü gibt es hier und hier. Die EG-Ü gehört wie die ZB I und ZB II zu den Fahrzeugpapieren.


    Die serienmäßigen RRKen des e9x sind hier gelistet: zulässige Rad- /Reifenkombinationen
    Jedoch stehen nicht bei allen e9x-Fahrzeugen all diese Größen mit in der EG-Ü, und sind damit nicht automatisch zulässig, weswegen zwingend in der EG-Ü nachgesehen werden muss.
    Ausnahmen sind zum Beispiel:
    - 16"er sind bei 325d/330d/335d nicht zulässig.
    - 16"er sind bei 330i/335i und diversen 325i (hängt von der verbauten Bremsanlage ab) nicht zulässig.
    - 19"er sind beim 325i mit Baujahr 03.2006 bis 09.2006 nicht zulässig (ein entsprechendes Teilegutachten um die originale e9x-19"-RRK einzutragen habe ich, falls Interesse besteht eine PN mit E-Mail-Adresse an mich).
    - Bei 320d EDE (EfficientDynamics Edition, nicht zu verwechseln mit ED: EfficientDynamics) sind ausschließlich 16" zulässig.
    - Bei 335i sind im Sommer ausschließlich Mischbereifungen zulässig. Im Winter zusätzlich 225/45R17 rundum.


    Ist die gewünschte RRK in der EG-Ü gelistet, ist eine Abnahme nicht erforderlich. Man braucht nun nichts weiter beachten. Ist die gewünschte RRK nicht gelistet, ist Punkt 2 zu beachten.



    2. Ausnahmen bestätigen die Regel:


    Man sollte zwischen zwei Fällen unterscheiden:


    2.1 Ich möchte original BMW-Felgen fahren:
    Bei original BMW-Felgen, welche nicht in der EG-Ü gelistet sind, hat man ein Problem, denn dafür gibt es i.d.R. keine Teilegutachten oder gar ABEs. Die RRK muss also per Einzelabnahme abgenommen werden. Dies sollte im Voraus mit einem Prüfer (amtlich anerkannter Sachverständiger) abgesprochen werden. Folgende Punkte müssen dabei erfüllt sein:
    - Die Freigängigkeit der Räder muss gegeben sein. Siehe dazu: Anleitung zum Rausfinden ob ein Rad passt.
    - Es müssen korrekte Reifen (Abrollumfang, Traglast, Speedindex) montiert sein.
    - Ein fähiger und gewillter Prüfer ist von Vorteil (siehe dazu evtl. die DMSB-Liste).
    Folgende Dokumente können dabei nützlich sein:
    - Traglastbescheinigung der Felgen von BMW, siehe Punkt 3.2
    - Reifenfreigabe des Reifenherstellers
    - Im Idealfall noch ein Vergleichsgutachten



    2.2 Ich möchte Zubehör-Felgen fahren:
    Dabei muss man wieder unterscheiden:


    2.2.1 Zu den Felgen gibt es eine ABE:
    Diese ABE muss gelesen werden, siehe Punkt 3.1. Wenn alle Auflagen erfüllt sind, bedarf es keiner Abnahme. Es reicht die ABE mitzuführen.
    Zubehörartikel mit ABE sind jedoch nicht automatisch eintragungsfrei, das ist ein weitverbreiteter Irrglaube! Werden nicht alle Auflagen erfüllt, müssen auch diese Felgen abgenommen werden!
    Problematische Auflagen können zum Beispiel sein:
    - "Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen."
    - "An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen."
    Möchte man beispielsweise MAM B1 Felgen mit ABE und H&R-Tieferlegungsfedern mit ABE verbauen, müssen beide Änderungen abgenommen werden, obwohl für beide Artikel eine ABE vorliegt! Die ABE der MAM-Felgen untersagt die Nutzung anderer Fahrwerkskomponenten und die H&R-ABE untersagt die Benutzung von nicht-serienmäßigen Rädern, somit werden in beiden ABEs Auflagen nicht erfüllt!


    2.2.2 Zu den Felgen gibt es keine ABE, aber ein Teilegutachten:
    Die Felgen müssen abgenommen werden. Hierfür liest man das Teilegutachten, siehe Punkt 3.1. Wenn alle Auflagen erfüllt sind, steht der Abnahme nichts im Wege.


    2.2.3 Zu den Felgen gibt es weder ABE, noch Teilegutachten, aber ein Festigkeitsgutachten:
    Diese Felgen müssen via Einzelabnahme abgenommen werden. Was dafür erforderlich ist, kann man der Liste aus 2.1 entnehmen. Ob die Felgen überhaupt abgenommen werden können, entscheidet der jeweilige Prüfer (amtlich anerkannter Sachverständiger). Mit diesem sollte man sein Vorhaben zwingend vorab besprechen, um Enttäuschungen und Fehlkäufe zu vermeiden.


    2.2.4 Zu den Felgen gibt es weder ABE, noch Teilegutachten, noch ein Festigkeitsgutachten:
    Von solchen Felgen ist dringend abzuraten. Eine Abnahme ist im Prinzip nicht möglich.



    3. Zusatz:


    3.1 (Teile-)Gutachten, ABE:
    Sollte beim Kauf das entsprechende Gutachten nicht mit dabei gewesen sein, bekommt man dieses im Normalfall direkt beim Hersteller, entweder auf der Hersteller-Homepage als Download, oder man kontaktiert den Hersteller. Dieses Gutachten sollte vorab sorgfältig gelesen werden. Am besten druckt man sich dazu das Gutachten aus und markiert die für das Fahrzeug zutreffenden Stellen und Auflagen mit einem Textmarker um die Übersicht zu bewahren. Diese Auflagen sollten erfüllt sein. Es gibt auch einige Standardfloskeln, über die der ein oder andere Prüfer (amtlich anerkannter Sachverständiger) hinwegsehen kann, wenn diese unbedenklich sind. Zum Beispiel: "An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.", ist eine ausreichende Freigängigkeit auch ohne Nacharbeit bereits gegeben, liegt es im Ermessen des Prüfers, ob die Frontschürze bzw. der Kotflügel dennoch bearbeitet werden muss.


    3.2 BMW-Traglastbescheinigungen:
    Die Traglastbescheinigung von BMW-Felgen gibt es bei BMW. Dazu muss eine E-Mail an kundenbetreuung@bmw.de mit der Teilenummer der Felgen und seiner Adresse geschickt werden. Diese kommt dann innerhalb von 1-2 Wochen via Post. Die Traglast der Felgen muss dabei mindestens so groß sein, wie für das Auto benötigt wird (siehe ZB I). Sollte die Traglast der Felgen knapp unterhalb der nötigen liegen, ließe sich das Auto eventuell zur Not Ablasten.
    Wir könnten hier eine Sammlung von Traglastbescheinigungen erstellen. Sollte also jemand eine Traglastbescheinigung beantragen, oder bereits eine haben, so kann er dies hier vermerken lassen. Das könnte anderen Leuten die 1-2 Wochen Wartezeit ersparen.


    [table='BMW Styling, Teilenummer, Größe, maximal zulässige Traglast, User, Beitrag']
    <br />[*]42 Kreuzspeichen-Verbundrad II[*]36111094377 [*]8 J x 17, ET 20 mm [*]730 kg [*]jobo1960 [*]#5
    <br />[*]161 Doppelspeiche[*]36116775599 [*]8 J x 17, ET 34 mm [*]670 kg [*]patand [*]#
    <br />[*]161 Doppelspeiche[*]36116775600 [*]8,5 J x 17, ET 37 mm [*]670 kg [*]patand [*]#
    <br />[*]396 Sternspeiche[*]36116796246 [*]8 J x 18, ET 34 mm [*]650 kg [*]Brummel [*]#3
    <br />[*]M513 V-Speiche[*]36112284750 [*]9 J x 18, ET 29 mm [*]550 kg [*]DOOM-A7V [*]#7
    <br />[*]M513 V-Speiche[*]36112284751 [*]10 J x 18, ET 40 mm [*]650 kg [*]DOOM-A7V [*]#7
    [/table]


    3.3 Eintragung oder Abnahme, was denn nun? Und was kostet das?
    Der Unterschied ist relativ einfach:
    - Die Abnahme bezeichnet das Vorführen des Fahrzeuges bei einem Prüfer (amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation) zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme, sprich welcher die Abnahme durchführt. Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, weshalb unverzüglich die Abnahme des Einbaus zu erfolgen hat. Mit dieser Abnahme kann man nun die Änderung in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Der Preis von einer Abnahme kann je nach Aufwand, Prüfer und regional sehr variieren. Von 35 € bis 1.000 € ist im Prinzip alles möglich, i.d.R. kostet eine Abnahme einer RRK 35-130 €.
    - Die Eintragung bezeichnet lediglich die Berichtigung der Fahrzeugpapiere, sprich das Eintragen der Abnahme in die Fahrzeugpapiere. Eine Eintragung kann unverzüglich erforderlich sein, aber kann auch zurückgestellt sein. Letzteres bedeutet, dass die Eintragung auch erst erfolgen kann, wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen (z.B. Halterwechsel) mit den FZ-Papieren zu befassen hat. In letzterem Fall muss der Nachweis der Bestätigung über die Änderungsabnahme (Anbaubestätigung) mit den Fahrzeugpapieren mitführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzeigen. Dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Die Eintragung ist mit 10-20 € bereits getan.


    PS: Die Angaben können unvollständig oder nicht korrekt sein. Sollte etwas falsch sein oder ergänzt werden, bitte kurz benachrichtigen ;)

    ....suche ich das Teilegutachten für die Felgen " BMW M Doppelspeiche 326 19" ....



    Nur mal nebenbei: Es gibt kein Teilegutachten, daher braucht man danach erst gar nicht suchen. Genauso wie es für alle anderen original BMW-Felgen so etwas gibt es prinzipiell nicht, wozu sollte BMW so etwas denn auch erstellen lassen.


    Das was man in diesem Fall für eine Eintragung braucht, sind folgende Dinge:
    - Traglastbescheinigung der Felgen von BMW
    - Reifenfreigabe des Reifenherstellers
    - Die korrekten Reifen (Abrollumfang, Traglast, Speedindex)
    - Und natürlich muss die Freigängigkeit der Räder gegeben sein
    - Im Idealfall noch ein Vergleichsgutachten
    - Einen fähigen und gewillten Prüfer




    ....Hab einen E91 330d lci. Passt es den von der Achslast von 1200kg auf der HA?....


    Vergleiche die Traglast der Felge mit der Angabe in der ZB1. Zur Not ließe sich deine Auto auch Ablasten.



    ....Mit welchen Distanzscheiben würden die Felgen auf der HA bündig abschließen?....


    1. Mit gar keinen, zumindest nicht schleiffrei. Bündig mit dem Kotflügel ist beim e9x schleiffrei nicht möglich.
    2. Welche Distanzen maximal passen, ohne dass es schleift, erfährst du wie immer, in dem du dein Fahrzeug Diago verschränkst und es ausmisst, siehe: Anleitung zum Rausfinden ob ein Rad passt.

    @ Jaky


    Danke für die Hinweise, aber mal ganz ehrlich: Mir als Laien hilft der Reifenrechner kein Stück. Ich habe eingetragen, was werkseitig mindestens vorgesehen ist (205/55/16 auf 7x16 ET 31) und die Daten u. a. der M193-Felge eingetragen sowie meiner Wunschbereifung eingetragen (225/40/18 auf 8x18 ET 34 bzw. 8,5x18 ET 37). Dann wirft der mir aus, dass sich Bodenfreiheit ,Abrollumfang und Geschwindigkeitsmessung geringfügig verändern und ich vor allem an den Außenkanten +1,3 cm und an den Innenkanten +2,5 cm berücksichtigen muss. Die dargestellte Grafik erscheint mir "unauffällig".



    Nein, du sollst die Seriengröße der M193 und anschließend die Daten der M135 eingeben. Dann spuckt der Rechner aus, dass die Außenkante um 16mm nach Außen und die Innenkante um 4mm nach Innen kommen würde. Demzufolge benötigst du 16mm (bzw. 15mm tuen es auch) Distanzscheiben, um auf die Seriengröße zu kommen. Danach würde ich mich richten.
    Wenn du die kleinste Seriengröße hernimmst, erfährst du zwar ebenfalls dein Mindestmaß, damit die Außenkanten gleich weit raus kommen, jedoch kann es auf Grund der breiter werdenden Felgenbreite an der Innenseite anstoßen. Deshalb würde ich immer eine Vergleichskombination hernehmen, bei der die Felgenbreite ähnelt.


    ....
    Im Ergebnis nehme ich also mit: Die laut Online-Felgenkatalog für den E91 serienmäßig angebotenen Felgen M193 (8x18 VA und 8,5x18 HA) können technisch bedenkenlos mit 225/40/18er Reifen bestückt werden. Diesen von der Herstellerempfehlung abweichenden Rad-Reifen-Typus muss ich vom TÜV "eintragen" lassen (vermutlich in den Fahrzeugschein). Dazu wäre ein "Vergleichsgutachten" vorteilhaft.
    ....



    Bis auf das Wort "Herstellerempfehlung" bin ich bei dir, eine Empfehlung ist das schließlich nicht. Es sind die Größen, welche eingetragen sind und du fahren darfst. Wobei ich wenn dann 8" rundum fahren würde, gleichbreite Reifen auf "Mischbefelgung" halte ich für eher wenig sinnvoll. Dann kann man gleich Mischbereifung fahren und sich die Einzelabnahme sparen.

    ....da die im Forum "angepinnten" und von Dir nochmals verlinkten Threats meine Situation unglücklicherweise nicht exakt wiedergeben. Vor diesem Hintergrund möchte ich insbesondre Nitro für seinen Hinweis zu Felgenbreite danken, denn mir dünkt, als ob die Daten zu den Breiten der mir angebotenen Felgen (alle 8x18 und eben nicht hinten 8,5x18) nicht korrekt sind, was meine Konfusion erklären könnte (denn seit gestern habe ich ca. sechs Stunden nichts anderes getan als irgendwelche Felgen-Threats zu lesen).
    ....


    Die Situation ist immer die gleiche. Felgengröße X kommt auf ein Fahrzeug mit der serienmäßigen Felgengröße Y. X sollte mindestens soweit rauskommen wie Seriengröße, jedoch maximal soweit, dass es nicht schleift. Du brauchst also lediglich die Felgengröße deiner Wunschfelgen und die Felgengröße der Serienfelgen, diese zwei Größen rauszubekommen dauert noch nicht einmal eine Minute. Alle Daten in den Rechner eingeben, und schon hat man innerhalb 1-2 Minuten seine Mindestgröße der Distanzen, dabei muss man die Räderthematik (Einpresstiefe, Felgenbreite, Varianzen) noch nicht einmal verstanden haben.
    Aber was macht man denn sechs Stunden in Felgen-Threads? Nichts für Ungut, aber dass man in sechs Stunden stöbern weder die Einpresstiefe, noch die Felgenbreite verstanden hat, glaube ich dir schlichtweg nicht :P



    ....
    Im Ergebnis werde ich nunmehr wohl Nitros Rat beherzigen und von der Idee mit den 135ern Abstand nehmen. Erscheint mir zu aufwendig. 220er und 225er scheint es für den E9xer leider nur in 19" zu geben. Bleiben in 18" aber noch die 193er. Die sehen auch einigermaßen aus und dürften passen, auch mit Reifen von 225/40/18.
    ....



    Passen schon, aber eben wieder nur mit Einzelabnahme. Dies bedeutet, dass du zumindest wieder die entsprechenden Dokumente und am besten noch zusätzlich ein Vergleichsgutachten oder jemanden, der diese Größe bereits eingetragen hat, organisieren musst. Und selbst dann musst du noch einen Prüfer finden, der gewillt ist, dir diese Kombination einzutragen. Im Prinzip alles halb so schlimm, aber das sind wieder Aufwände, Zeit und Kosten, welche investiert werden müssen. Alle zulässigen Rad-Reifenkombinationen stehen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung deines Fahrzeugs. Alles was davon auch nur ansatzweise abweicht, muss via Einzelabnahme eingetragen werden (vorausgesetzt wir reden von Original BMW-Felgen, bei Zubehörfelgen kann die Sache wieder anders aussehen). Wenn man von dem Thema wirklich keine Ahnung hat und auch nicht den Tatendrang hat, sein Auto zu verändern, würde ich, so einfach es sich anhört, Serienfelgen fahren. Das sieht gut aus und man erspart sich einigen Stress. Wieso man sich dagegen rigoros wehrt, kann ich ehrlich gesagt nicht so ganz nachvollziehen.

    ....
    Hinsichtlich der Spurplatten stellt sich mir natürlich eine laienhafte Anschlussfrage ;)
    Benötige ich die Spurplatten nur für die Hinterachse oder auch für vorne? Und welchem Format/welcher Breite müssen diese Spurplatten entsprechen?


    Wirklich? Du bist nicht nur mit der Suchfunktion überfordert, nein, du schaffst es noch nicht einmal die extra rausgesuchten wenige Beiträge zu lesen? Die Frage wird in den zahlreichen Threads beantwortet. Du scheinst nicht nur faul, sondern auch noch ignorant zu sein.
    Angesichts folgender Tatsache:

    ....
    Um deine Frage zu beantworten: Du solltest mindestens auf e9x-Seriengröße kommen.
    ....


    Kannst du hier: http://www.reifenrechner.at deine Wunschgröße und deine Seriengröße eingeben, und schon erhältst du dein Ergebniss. Auch dieser Link ist übrigens unübersehbar angepinnt...

    Ist es wirklich so schwer, die vorhanden, noch dazu angepinnten, Threads zu nutzen? ?(?(
    Anleitung zum Rausfinden ob ein Rad passt.
    zulässige Rad- /Reifenkombinationen


    Ist es wirklich so schwer, die Suchfunktion zu nutzen? ?(
    M135 Felgen von E46 auf E90 !?
    Styling M135 auf E90 - Eintragung?


    Felge m135 Auf e90
    M135 Felgen auf e90 limo
    Passen 8x18" Et20 M135 Felgen auf E90 ?
    M135 Felgen vom e60 auf e90



    Um deine Frage zu beantworten: Du solltest mindestens auf e9x-Seriengröße kommen.


    Auch einem Forenneuling steht es übrigens zu, angepinnte Sammelthreads zu nutzen, die Suchfunktion zu nutzen und etwas Eigeninitiative zu zeigen. Unglaublich, aber wahr, das ist wirklich gar nicht so schwer... ;)

    ....ich find da hats noch Platz und streifen tut auf gar keinen Fall was.....
    [Blockierte Grafik: http://i64.tinypic.com/35l7srn.jpg]
    ....



    Das wage ich beides zu bezweifeln. Wieviel Platz du tatsächlich noch hast, siehst du im komplett eingefederten Zustand. Wieviel Platz du im Stand hast, ist dabei vollkommen irrelevant. Ich bin da bei Nitro, deine Fotos lassen erahnen, dass deine aktuelle Kombination bereits nicht passt.