Oder meldet die Polizei sowas der Zulassungsstelle oder der Versicherung?
Natürlich meldet sie das der Zulassungsstelle im Falle einer Anzeige hinsichtl. Erlöschen BE. Dafür gibts dann auch die Mängelkarte bzw. den Kontrollbericht mit der Frist zur Behebung. Wird diese Frist nicht eingehalten, gibts nochmal Post von der Zulassungsstelle und der nette Mann mit dem Plakettenkratzer kommt ggfls. raus, sofern nicht schon direkt vor Ort geschehen. Und vom Straßenverkehrsamt geht die Post weiter zur Versicherung.
Und zum Thema Scheinwerfer und Erlöschen BE: Scheinwerfer weisen immer eine bauartbedingte Typgenehmigung auf. Diese beinhaltet die genaue Aufzählung der verbauten technischen Elemente incl. der bei Prüfung verwendeten und damit (abschließend aufgezählten) zulässigen Leuchtmittel.
Selbst wenn der angebliche Herr Rechtsanwalt es explizit so behauptet hätte, daß diese Art Umbauten legal wären, wäre dies sachlich falsch. Hat er aber auch gar nicht, insofern-> Wunschdenken.