Du verstehst meine Frage einfach nur Falsch!!!
(vielleicht habe ich sie blöde gestellt)
Das was du sagst stimmt ja auch alles. Habe ja auch alles vorliegen und gelsen. 
Meine Frage ist warum muss ich zum TÜV die Bremse ist für E9x (Und den passenden Motor)
Also passt ja alles... Und wenn dann noch alles richtig verbaut ist!
Ich würde es verstehen wenn ich diese Bremse an einen zB E60 baue.
Das man dann zu TÜV muss ist klar.
Aber so?
Es passt alles... und der vom TÜV guckt auch nur auf die Bremse und ob das Gutachten zusammen passen.
Und sagt dann : Das macht dann xx€
Für 10min Arbeit.
Jetzt verstanden was ich meine?
Ist doch unnötig.
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Ich verstehe die ganze Zeit, was du schreibst. Ich verstehe nur nicht, wie du darauf kommst, dass man
mit einem von BMW für dein Auto entwickelten und korrekt eingebauten Zubehörteil nicht zur Abnahme
müsste. Was ist das für eine Logik?
Es ist vielmehr praktisch IMMER so:
1. Eine solche technische Änderung lässt die Betriebserlaubnis erlöschen. Punkt. Du musst also zur Abnahme.
2. Du brauchst für die Abnahme zwingend ein Gutachten, das bescheinigt, dass die Teile für dein Auto geeignet sind.
3. Diese Bremse in einen 5er oder auch in einen Fiat Panda einzubauen macht eine Abnahme weitgehend unmöglich.
4. Es ist rechtlich vollkommen wurscht, ob der Anbieter der Bremse BMW, Brembo, Movit oder Benjamin Blümchen heißt.
Die Bremse gab es nicht ab Werk und sie ist somit nicht Bestandteil der Betriebserlaubnis für dieses Modell.
Das ist die "Genehmigung", die BMW seinerzeit vor Markteinführung beim KBA beantragt hat.
Und weil komplette Bremsanlagen ein wenig kritischer sind als manches andere ist es nun mal so, dass es in
einem solchen Fall keine ABE geben kann, die (bei Erfüllung aller Auflagen) von einer Vorführung befreien
könnte. Deshalb ist es i.d.R. ein Teilegutachten und in diesem Fall eben ein sog. "Prüfbericht".
Ich kann SOYO schon verstehen:
wenn ich selbst meine Bremsen warten wuerde (mache ich nicht, gehe zu BMW) und die Serien Scheiben und Belaege von BMW montieren wuerde, muss ich auch nicht zum TUV (oder MFK hier in CH), obwohl das wahrscheinlich besser waere wenn ich die Belege/Scheiben selbst gewechselt haette 
Erkläre mir mal bitte den Zusammenhang mit der PP-Bremse. Mal ganz langsam mit anderen Worten:
Du montierst Teile, die ab Werk ebenfalls drauf waren, deshalb für dieses Modell selbstverständlich zugelassen
sind, und das soll uns jetzt sagen, dass es bei einer Nachrüstbremse mit Sechskolbenfestsattel, die technisch
überhaupt rein gar nichts mit den normalen werksseitigen Bremsen zu tun hat, genauso sein müsste?
Weißt du überhaupt, was du da schreibst?
