Beiträge von the bruce

    Ja, im Golf IV hat es m.W. nie einen TDI ohne ZMS gegeben, für den Golf III TDI kann ich es leider
    nicht sagen.
    Trotzdem scheint Kollege Ferrari richtig zu liegen. Den ATD hat es mit dem Schwungrad mit der
    TN 028 105 269 B gegeben, und das ist scheinbar tatsächlich ein EMS.


    http://www.partscats.info/skoda/de/?i=cat_vag_models&brand=sk&number=42&set=43&ein=2000&f=225&hauptgr=1234567890&hg=1&grf=010515194&bf=10530&hgug=105&ug=05&parent_id=43312&detail_id=43326


    Seltsamerweise gab's den ATD aber auch mit ZMS:


    http://www.partscats.info/skoda/de/?i=cat_vag_models&brand=sk&number=42&set=43&ein=2000&f=225&hauptgr=1234567890&hg=1&grf=010515194&bf=10530&hgug=105&ug=05&parent_id=43312&detail_id=43327


    Den ASZ wohl nur mit ZMS:


    http://www.partscats.info/skoda/de/?i=cat_vag_models&brand=sk&number=42&set=43&ein=2000&f=225&hauptgr=1234567890&hg=1&grf=010515194&bf=10530&hgug=105&ug=05&parent_id=43312&detail_id=43328


    Beim ATD hängt das mglw. mit Länderausführungen zusammen (hat da jemand Ruanda gesagt?),
    vielleicht ist es auch baujahresabhängig.


    Gut, macht ja nichts. Das Treckerfeeling ist einem jedenfalls sicher, wenn man in einem dreh-
    momentstarken Diesel ein EMS fährt. Für mich wäre das nichts.


    Ich verstehe die ganze Zeit, was du schreibst. Ich verstehe nur nicht, wie du darauf kommst, dass man
    mit einem von BMW für dein Auto entwickelten und korrekt eingebauten Zubehörteil nicht zur Abnahme
    müsste. Was ist das für eine Logik?


    Es ist vielmehr praktisch IMMER so:


    1. Eine solche technische Änderung lässt die Betriebserlaubnis erlöschen. Punkt. Du musst also zur Abnahme.


    2. Du brauchst für die Abnahme zwingend ein Gutachten, das bescheinigt, dass die Teile für dein Auto geeignet sind.


    3. Diese Bremse in einen 5er oder auch in einen Fiat Panda einzubauen macht eine Abnahme weitgehend unmöglich.


    4. Es ist rechtlich vollkommen wurscht, ob der Anbieter der Bremse BMW, Brembo, Movit oder Benjamin Blümchen heißt.


    Die Bremse gab es nicht ab Werk und sie ist somit nicht Bestandteil der Betriebserlaubnis für dieses Modell.
    Das ist die "Genehmigung", die BMW seinerzeit vor Markteinführung beim KBA beantragt hat.
    Und weil komplette Bremsanlagen ein wenig kritischer sind als manches andere ist es nun mal so, dass es in
    einem solchen Fall keine ABE geben kann, die (bei Erfüllung aller Auflagen) von einer Vorführung befreien
    könnte. Deshalb ist es i.d.R. ein Teilegutachten und in diesem Fall eben ein sog. "Prüfbericht".




    Ich kann SOYO schon verstehen:
    wenn ich selbst meine Bremsen warten wuerde (mache ich nicht, gehe zu BMW) und die Serien Scheiben und Belaege von BMW montieren wuerde, muss ich auch nicht zum TUV (oder MFK hier in CH), obwohl das wahrscheinlich besser waere wenn ich die Belege/Scheiben selbst gewechselt haette :)


    Erkläre mir mal bitte den Zusammenhang mit der PP-Bremse. Mal ganz langsam mit anderen Worten:


    Du montierst Teile, die ab Werk ebenfalls drauf waren, deshalb für dieses Modell selbstverständlich zugelassen
    sind, und das soll uns jetzt sagen, dass es bei einer Nachrüstbremse mit Sechskolbenfestsattel, die technisch
    überhaupt rein gar nichts mit den normalen werksseitigen Bremsen zu tun hat, genauso sein müsste?


    Weißt du überhaupt, was du da schreibst?


    :rolleyes2:

    Ein EMS im Diesel? Das wird nicht lustig. Im Leerlauf dürfte das Getriebe rasseln, und bei Vollgas unter
    2000/min wirst du Vibrationen spüren. Immerhin nicht ganz so heftig wie bei den Vierzylindern.
    Ich würde es mir trotzdem zweimal überlegen. Es geht definitiv ein Stück Alltagstauglichkeit flöten.


    Eine nagelneue Sachs Performance mit ebenfalls neuem ZMS wird schon weitaus besser halten, als
    ein ausgelutschtes Serienteil. Wenn das wirklich nicht reicht, dann ist es immer noch das Beste, die
    Abstimmung anzupassen und das Drehmomentmaximum etwas einzuebnen. Das schont nicht nur die
    Kupplung.


    Nee, das ist nicht die Frage. Es steht drin, ich hab's doch sogar aus dem Gutachten zitiert.
    Das Einzige, was man "einfach so ins Auto legt", ist eine ABE. Und selbst bei der nur, nach-
    dem man sie gelesen hat.
    Und "wenn's nicht dabei war", dann fragt man doch nach und lässt es sich geben. Man kann
    doch nicht so naiv sein, und sich eine andere Bremse anbauen lassen, ohne nach einem Gut-
    achten zu fragen, und es dann auch zu lesen.
    Ist wirklich nicht böse gemeint, aber auf welcher Welt lebst du denn? :whistling:


    ps:
    PP-Bremsen kommen immer direkt von BMW, es sei denn, man erwirbt sie gebraucht. Das
    hat aber rein gar nichts mit der Abnahmpflicht zu tun. Auch PP-Komponenten sind keine
    werksseitigen Teile, sondern nachträglich angebrachtes Zubehör. Deshalb gibt's ein Gut-
    achten wie bei anderen vergleichbaren Sachen auch.


    Maße : 8x18 Et32 vorne und hinten


    Passt problemlos, wenn es LK5x120 für BMW ist.



    Zitat


    Brauch ich spurplatten ?


    Nö. Warum solltest du?



    Zitat


    und woher weiß ich welche reifen Dimensionen ich hernehmen kann 225?235?


    Indem du das Gutachten liest. Vermutlich werden beide Breiten zulässig sein.
    225/40 und 235/40 R18 sind beide sinnvoll und goldrichtig. Ich würde 235/40
    nehmen.


    Tipp: Immer erst das Gutachten lesen vor jedem Kauf von solchen Dingen.




    PS einen neuen Fred hätts dafür aber auch nicht gebraucht, aber das ist ja ein leidiges Thema hier :whistling:
    zulässige Rad- /Reifenkombinationen


    Allerdings, und deshalb wird hier sicherlich geschlossen werden. Zu Recht.


    Also, lieber JP, bitte in Zukunft erst umgucken, dann lesen, und wenn noch
    was unklar ist, in alten Threads posten. In diesem Fall gibt es ja genug.


    ;)

    Stimmt, es steht "Prüfbericht" drüber. Macht aber keinen Unterschied, denn auch das kann man lesen.
    Und zum TÜV muss man auch so oder so.
    Es kann aber nicht davon die Rede sein, dass dieser PB grundsätzlich nicht dabei wäre. Ganz im Gegen-
    teil, er MUSS mitgeliefert werden. Ich zitiere:


    "Dieser Prüfbericht und eine Einbauanleitung ist mit den Teilen mitzuliefern. Mit der Beigabe
    bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware."


    Ob es jetzt in Papierform den Teilen beiliegt, oder ob es der Händler aus dem Rechner zieht, und dann
    ausdruckt - auch egal. Ohne Ausdrucken geht es nicht, der TÜV will es sehen.


    Jedenfalls ist der PB Teil der Einbauanleitung (ein PDF-Dokument), und oben im Inhaltsverzeichnis wird
    er sogar als "Teilegutachten" bezeichnet. Da sollte mir das auch zugestanden werden.
    Wenn man das Pamphlet liest, dann stolpert man unweigerlich über diesen recht eindeutigen Hinweis:


    "Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
    Prüfberichts unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle
    zur Durchführung einer Begutachtung nach §19(2)/§21 StVZO vorzuführen."


    ;)



    ps: "Neufünfland" gefällt mir !! :thumbup: