Ich wäre ein wenig vorsichtig bei Deiner Freude, so sehr ich Dir wünsche, dass es so läuft, wie Du es Dir vorstellst.
Gewährleistung wurde bereits genannt. In den ersten 6 Monaten wie gesagt, liegt die Beweislast beim Händler.
Ich zitiere mal Jurawiki
"Tritt innerhalb der Haftungsfrist ein Fehler auf, der
- entweder schon bestand, als die Sache übergeben wurde oder
- zumindest schon mehr oder weniger unausweichlich in der Sache angelegt war, als sie übergeben wurde,
dann und nur dann hat man die gesetzlichen Ansprüche. Mängelhaftung soll also nur sicherstellen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei ist.
Fehler, die "einfach so", ohne schon in der Sache angelegt gewesen zu sein, nach der Übergabe auftreten, sind niemals
von der gesetzlichen Mängelhaftung erfasst - das war übrigens auch
früher schon immer so, da hat sich nichts durch "neues EU-Recht"
geändert."
a) kann man wohl schon ausschließen. Denn 7000 km mit Riss im Motor ist eher unwahrscheinlich.
b) Tja, da wird es haarig. Was machst Du wenn Dein Händler sich weigert? Kann man mit einem bereits vorgeschädigten Motorblock noch 7000 km bis zum Riss fahren?
Wenn a) und b) nicht greifen, dann wird das nichts mit der Gewährleistung.
Gewährleistung ist eben keine Garantie.
Warum der Händler auf die Garantie verwiesen hat, ist relativ einfach.
Die Garantieversicherung hat er bereits bezahlt. Für ihn entstehen damit keine weiteren Kosten. Bei Gewährleistung sieht das anders aus.
Wie gesagt, ich hoffe für Dich, dass das klappt, wäre aber an Deiner Stelle ein wenig skeptisch.