dann kannst du entweder ADAC in anspruch nehmen oder die HUK anrufen :P.
Wobei es nicht ganz doppelt ist.
In jedem Auto, dass ich fahre habe ich über den ADAC Pannenhilfe
Jeder, der mit meinem Auto fährt, hat über die HUK Pannenhilfe.
dann kannst du entweder ADAC in anspruch nehmen oder die HUK anrufen :P.
Wobei es nicht ganz doppelt ist.
In jedem Auto, dass ich fahre habe ich über den ADAC Pannenhilfe
Jeder, der mit meinem Auto fährt, hat über die HUK Pannenhilfe.
Allein wegen etwaiger Pannenhilfe etc scheint mir die ADAC Plus Mitgliedschaft fast ein wenig teuer.
Pannenhilfe bekommst Du auch mit normaler Mitgliedschaft. Die Unterschiede der beiden kannst Du hiersehen. Hoffe, dass man auch als Nicht-Mitglied die Seite sehen kann.
Ich bin da irgndwie auch doppelt abgesichert.
ADAC + HUK Schutzbrief.
Hast du Urteile hierfür? Denn dann Urteilen Gerichten außerhalb Stuttgarts anders. Fahre ich mit meinem Auto minimal beim parken gegen einen Blumentopf ist es ein Unfall! Eine Komplettlackierung ist auch nicht immer anzugeben.
Zitate von ADAC.de:
OLG Koblenz Az. 5 U 1878/0:
Dort reichte die Bagatellisierung eines Unfallschadens ("Seitenschaden rechts") aus, damit der Käufer den Wagen zurückgeben konnte. "Die Richter forderten, dass der Verkäufer den Käufer über Art und Ausmaß von Unfallschäden jenseits der Bagatellgrenze umfassend aufklären und dabei sein gesamtes Wissen offenbaren müsse."
BGH Aktenzeichen VIII ZR 330/06
"Daher war die Frage vom BGH zu klären, ob allein die Tatsache des Unfallwagens einen Sachmangel darstellt, wenn die Unfallfreiheit nicht zugesichert wurde."
"Der BGH entschied, dass der Gebrauchtwagenkäufer darauf vertrauen darf, dass ihm ein unfallfreies Fahrzeug verkauft wird."
Batagellschäden müssen nicht angegeben werden, aber "Anerkannt werden als Bagatellschäden nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden."
Es ging im konkreten Fall um einen gut 5mm tiefen Blechschaden, dessen Reaparatur ca. 1750€ kostet. Der Käufer durfte vom Kaufvertrag zurücktreten.
Zur Info, der Verkäufer hat eingelenkt und es werden die kompletten Kosten übernommen
Herzlichen Glückwunsch! Ich hätte nicht gedacht, dass es so gut für Dich ausgeht.
Normal 1100, geht aber auch mehr als 1200.
Vor ein paar Tagen kam dann eine Fehlermeldung beim Starten des Autos "Elektik Anhängerkupplung".
Also war bei Übergabe des Fahrzeugs alles in Ordnung und ist somit kein Fall für die Gewährleistung. Es wäre maximal ein Fall für die Garantie, die aber leider nicht bei der AHK greift, wie Du weiter oben schreibst. Also bleibt nur Kulanz und wie weit Dir da entgegen gekommen wird, hast Du ja auch schon herausbekommen.
angenommen es wurde verkauft mit den zusatz das alle serviceleistungen gemacht wurden (laut BMW Service), und bei BMW in den Serviceleistungen explizit steht das bei jeden 3ten ölwechsel auch der Luftfilter und co gewechselt werden muss, dann stehst du rechtlich gesehen ganz gut da... damit wäre theoretisch der Kaufvertrag nichtig da arglistig getäuscht wurde ... (ps keine Verjährungsfristen !!!)
Ganz so einfach ist das meiner laienhaften Meinung nach nicht. Da Verkäufer und Werkstatt nicht identisch sind.
Mögliche Historie: Verkäufer gab Wagen zur Inspektion und Werkstatt macht Inspektion schlampig. Dann liegt keine arglistige Täschung vor.
Für Dich ist aber immer der Verkäufer der Ansprechpartner, nicht die Werkstatt, schließlich steht ja auch der Verkäufer im Vertrag drin.
Steht also scheckheftgepflegt im Vertrag drin, kannst Du bei ihm auf Nacherfüllung, Preisnachlass usw. bestehen, wenn dies nicht bereits verjährt ist. Schadensersatz mit Sicherheit noch nicht, denn Dir ist ja bisher kein Schaden entstanden.
Steht scheckheftgepflegt oder Vergleichbares nicht im Vertrag, dann musst Du erst mal nachweisen, dass Dir diese Eigenschaft auch zugesichert wurde.
Hat der Verkäufer eine Rechnung, in dem der Wechsel eingetragen ist, dann kann er sich an die Werkstatt wenden und auf Nacherfüllung bestehen oder aber auf Entschädigung für nichterbrachte Leistungen.
Prinzipiell stimmt all das was über die Gewährleistung und die Beweispflicht des Verkäufers in den ersten 6 Monaten geschrieben wurde.
Allerdings wie bist Du denn auf den Fehler aufmerksam geworden?
Wenn das beim Einbau der Anhängerkupplung passiert sein sollte, könnte dies ein Grund für den Verkäufer sein, der einbauenden Firma unsachgemäße Arbeit zu unterstellen.
Wenn der Fehler im Fehlerspeicher liegt, kann man dann nicht auslesen, wann der Fehler aufgetreten ist?
Vor einem möglichen Gang zum Anwalt usw. würde ich dies erst abklären, bevor Du nachher der Dumme bist und Dir der Verkäufer belegt, dass der Fehler später aufgetreten ist usw.
Ach ja, Leihwagen, oder Ausfallentschädigung und ne Pauschale für Telefonate usw steht dir auch zu....
Ohne es 100%ig zu Wissen, meine ich dass das bei einer fiktiven Abrechnung (also über Kostenvoranschlag) nicht stimmt. Weder wurde ein Leihwagen benutzt, noch entstand ein Nutzungsausfall, weil der Wagen nicht in der Werkstatt stand.
Allerdings müsste es meines Wissens noch einen Ausgleich für den Wertverlust geben, so denn der Wagen repariert weniger wert ist als ohne Schaden.