Also soweit ich weiß muss innerhalb der ersten 6 Monate der Händler beweißen das der Schaden zum Kaufzeitpunkt nocht nicht vorhanden war, nach dem 6 Monaten bist du in der Beweispflicht.
Das würde ich ihm mal sagen und schauen wie er drauf reagiert.
Ich befürchte hier wird mal wieder Gewährleistung und Garantie miteinander verwürfelt.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung bedeutet, dass bei Kauf alles in Ordnung war, es bedeutet nicht, dass es nicht innerhalb der 1 oder 2 Jahre kaputt gehen darf.
Je nach Kaufvertrag kann die Gewährleistung von den üblichen 2 Jahren auf ein Jahr verkürzt werden. Unabhängig davon gilt: In den ersten 6 Monaten muss Dir der Händler beweisen, dass beim Kauf das Bauteil in Ordnung war, danach kommst Du in Beweisnot.
Ausgenommen sind von der Gewährleistung klassische Verschleißtteile.
Beim Gebrauchtwagen sieht es noch ein wenig anders aus. Der Händler gewährleistet dass der Wagen in einem dem Alter und Gebrauch entsprechendem Zustand ist. Also z.B. Du kaufst einen Diesel mit 180000km und 5tkm später ist der DPF fällig. Da hast Du schlechte Karten.
Zitat
Nun ist bei mir der Schwingunsdämpfer an der Kurbelwelle auszutauschen da ausgeschlagen. Reperaturkosten liegen um die 400€.
Nun bin ich technisch eher ein Vollaie. Wie macht sich das bemerkbar? Fehlermeldung im Cockpit? Wenn ja, hat der Händler da bereits den Beweis, das bei Wagenübergabe der Wagen noch in Ordnung war => keine Gewährleistung.
Garantie:
Die Garantie ist eine freiwillige Geschichte, die Dir der Hersteller, der Händler oder eine Versicherung gibt. Freiwillig im Sinne, es besteht kein gesetzlicher Zwang. Ist die Garantieerklärung beidseitig angenommen, dann muss natürlich der Garantiegeber bei einem Garantiefall zahlen.
Da nun die genauen Konditionen von Garantie zu Garantie sich unterscheiden, kannst Du nur in den Garantiebedingungen nachlesen, was davon gedeckt ist und was nicht.
Irgendwo musst Du ja eine schriftlche Bestätigung der Garantie haben (z.B. im Kaufvertrag), da findest Du dann auch den Garantiegeber und kannst notfalls beim dem Nachfragen und Dir vor allem die Garantiebedinungen zuschicken lassen.
Bei der Garantie gibt es keine Beweislastumkehr, denn es geht auch nicht darum zu beweisen, ob der Mangel bereits bei Kauf vorlag. Er ist während der Garantiezeit aufgetreten und gemeldet worden. Es ist einzig und allein die Frage zu klären, ob und in welchem Umfang der Schaden durch die Garantie abgedeckt wird.