Langsam wünsche ich den Missverstehern auch mal kontakt mit nicht oder vermindert schuldfähigen ...
Stand deine schaukel als kind zu nah an der hauswand??
was die polizei erzählt is unwichtig, das sind keine Juristen!!
und selbst "gutachter" haben oftmal KEINE ahnung und erzählen blanken unsinn!
nochmal zum mitschreiben
Uwe Lenhart (41), Verkehrsjurist aus Frankfurt am Main, erklärt: "Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat." Was er damit meint: Es müssen Blechschäden vorliegen, so wie oben auf dem Foto. Und dann gehört folgender Vermerk in den Kaufvertrag: "Fahrzeug ist Unfallwagen." Ach, hätte der Porsche den Renault doch bloß am Spiegel erwischt. "Dann wären beide Autos keine Unfallwagen, weil es sich nur um einen Bagatellschaden handelt", so Lenhart.