Über einen Unfall muss der Händler den Käufer UNGEFRAGT informieren.
Wenn im Kaufvertrag nichts von dem Unfall steht, dann ist es ein Mangel. Punkt.
Die andere Sache ist natürlich auch ein Mangel. Du müsstest allerdings beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe da war. Das kann wohl nur ein Sachverständiger.
Du musst jetzt also entscheiden, ob Du das Auto behalten willst oder nicht.
Variante 1:
Minderung des Kaufpreises wegen dem Unfall. Frist setzen für die Reparatur der anderen Sache. Nach Fristablauf den Mangel beseitigen lassen. Dann Klage auf Zahlung des Minderungsbetrages und der Reparaturkosten.
Variante 2:
Rücktritt wegen der Sache mit dem Unfall. Frist setzen für die Rückzahlung des Kaufpreises, Zug um Zug gegen Rückgabe des Auto. Dann Klage auf eben dies.
Also ab zum Anwalt. Wenn möglich mit Rechtsschtz.