Beiträge von Alex-Hawk

    Ich hätte da keine grundsätzlichen Bedenken. Ist immer eine Frage des konkreten Zustands.


    Meiner ist aus 2006 und hat jetzt knapp 170.000 km auf der Uhr. Der Preis kommt scheinbar auch hin bei nem BMW Händler.


    Dein Kandidat hat also auch ne Standheizung?

    Man kann aber nicht davon ausgehen, dass ein Fahrzeug als unfallfrei verkauft werden muss. Wenn im Kaufvertrag nicht steht, ob unfallfrei oder nicht, dann hat man auch keine Chance irgendwas zu machen. Es muss nämlich nicht zwingend angegeben werden ob das Fahrzeug einen Unfall gehabt hat, oder nicht. Wenn das Fahrzeug also einen Unfall gehabt hat, und im Kaufvertrag nichts steht, hat man als Käufer Pech gehabt.


    Nochmal: Das ist Quatsch. Der Händler muss UNGEFRAGT über einen Unfall informieren, wenn er davon Kenntnis hat. Bei der Kenntnis ist der Maßstab bei einem Händler sehr streng, denn er hat Fachwissen und mehr Möglichkeiten als ein Verbraucher.


    Bei den Lackierungen hängt viel ab vom genauen Einzelfall.


    Ich bin Rechtsanwalt und solche Sachen sind mein täglich Brot.

    Noch eine Info für einige der Experten:


    Die Lackierung ganzer Karosserieteile fällt im Regelfall auch unter Unfallschaden. Auch "kleine Parkrempler" zählen teilweise als Unfall. Das ist abhängig von den konkreten Schäden.


    Da gibt es also strenge Grenzen. Die Händler benutzen das nämlich nur zu gern als Ausrede.

    Über einen Unfall muss der Händler den Käufer UNGEFRAGT informieren.


    Wenn im Kaufvertrag nichts von dem Unfall steht, dann ist es ein Mangel. Punkt.


    Die andere Sache ist natürlich auch ein Mangel. Du müsstest allerdings beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe da war. Das kann wohl nur ein Sachverständiger.


    Du musst jetzt also entscheiden, ob Du das Auto behalten willst oder nicht.


    Variante 1:


    Minderung des Kaufpreises wegen dem Unfall. Frist setzen für die Reparatur der anderen Sache. Nach Fristablauf den Mangel beseitigen lassen. Dann Klage auf Zahlung des Minderungsbetrages und der Reparaturkosten.


    Variante 2:


    Rücktritt wegen der Sache mit dem Unfall. Frist setzen für die Rückzahlung des Kaufpreises, Zug um Zug gegen Rückgabe des Auto. Dann Klage auf eben dies.



    Also ab zum Anwalt. Wenn möglich mit Rechtsschtz.

    Ich denke er meint mit seinem Kauderwelsch (sorry mehr ist das nicht was du hier klimperst) ...

    Das wurde doch schon am Anfang des Beitrags geklärt! Solche Sprüche sind also eindeutig fehl am Platz!


    Der komplette M3-Look an nem eher schwachen Wagen wäre aber auch absolut nicht mein Fall.

    Natürlich gibt es einen gewissen Zusammenhang zwischen Alter / Laufleistung und den Folgekosten.


    Viele Sachen fallen aber ohnehin regelmäßig an, wie die Verschleissteile.


    Der Rest ist oft Glückssache. Der eine hat mit 100.000 km schon den dritten Turbo, der andere hat bei 250.000 km noch mit dem ersten Spaß.


    Die Ausstattung fehlt aber garantiert immer, wenn man da spart. Da gibt es kein wenn und aber.


    Dass der Zustand hauptsächlich vom Vorbesitzer abhängt, ist dabei sogar ein Argument gegen den nackten Blick auf die Kilometer...

    Ein sehr schönes Fahrzeug mit guter Ausstattung und verhältnismäßig wenig Kilometern. Aus zweiter Hand mit Scheckheft bei BMW.


    Einfach mal ne Probefahrt machen und ab zur Dekra oder in die eigene Werkstatt.