das mit dem "eintragen" lassen kannste vergessen, wenn´s legal sein soll.
dazu wären weitere, umfangreiche Messungen und Prüfstandsläufe erforderlich,
Stichwort: Einfluss auf Abgas- und Geräuschverhalten.
das willst Du nich bezahlen wollen
das mit dem "eintragen" lassen kannste vergessen, wenn´s legal sein soll.
dazu wären weitere, umfangreiche Messungen und Prüfstandsläufe erforderlich,
Stichwort: Einfluss auf Abgas- und Geräuschverhalten.
das willst Du nich bezahlen wollen
wenn Du schon Probleme damit hattest, sei es, dass der Hobel mit der Unterkante der Frontschürze aufsetzte,
oder man Di ch gleich nach Hause geschickt hat, weil´s dem Prüfer zu riskant war, folgender Tipp:
such Dir ´ne Werkstatt, wo auch HUs durchgeführt werden, die einen Plattenprüfstand hat.
dann kann der Koffer auch richtich tief liegen. is dann beim Anbocken / Hochheben aufwändiger, je nach Bühnentyp.
was nutzen Dir Erfahrungen anderer bzw deren Abstände Radmitte - Radlaufkante ? die Zollgröße der Räder spielt auch ´ne Rolex,
wenngleich keine entscheidende, aber ein Paar mm kann´s ausmachen.
oder, falls TGA nich zur Hand, ein Blick auf die hp.
dort wird unterschieden zwischen 4-Zyl. Benziner / 4-Zyl. Diesel und 6-Zyl. Benziner / die "fetten" 6-Zyl.Diesel
Stichwort Achslasten !
wennde jetzt Federn vonnem 6-Zyl. Diesel innen 318i packst sieht der anner VA so gar nich mehr tiefer gelecht aus
Hauptsache nich schwatt
passen ja, aber ....
möge er die Suchmaschine anwerfen
danke für Deine Mühe, Mario, das so ausführlich und fast deppensicher auszuführen.
leider aber doch - zumindest in einigen Fällen - vergebene Liebesmühe. hat doch grad wieder einer einen fred eröffnet,
den´s nich geben bräuchte, hätte er diesen hier gelesen.
kleine Anmerkung meinerseits zu diesem (Erbsenzählmodus an):
der Begriff "Eintragung" gefällt mir nich bzw. is falsch.
Eintragungen macht nur die Zulassungsstelle (oder das Strassenverkehrsamt, SVA), und zwar in die ZB I,
nach erfolgter positiv abgeschlossener Abnahme der Änderung durch den Prüfer.
bei der Abnahme (Änderungsabnahme nach §19.3) wird auch vermerkt (auf Seite 2),
ob eine Berichtigung der Fz-Papiere sofort erforderlich oder zurück gestellt is.
sofort erforderlich is zB denkbar bei erfolgter Ablastung der HA, wenn die Reifen einen zu niedrigen Lastindex haben.
das kommt aber sehr selten vor.
zurück gestellt bedeutet (immer bei einer RRK): wenn das SVA sich das nächste mal mit den Papieren beschäfticht,
zB bei Wohnort- oder Halterwechsel.
es gibt zB bei Mehrfachänderungen noch die Besonderheit, dass obwohl für bspw Räder und Fahrwerk jeweils ein TGA vorliecht,
bei Zusammenverbau dennoch eine Abnahme nach §19.2 / 21 gefordert wird.
sei es, dass es zB im TGA des Fahrwerks vermerkt is (zB AP Gewinde), oder von einigen Bundesländern (Hessen, Bayern)
so gehandhabt wird.
Erbsenzählmodus aus.
Die Sammelthreads sind übrigens nicht ohne Grund oben angepinnt: zulässige Rad- /Reifenkombinationen
lesefaule Schnarchnasen sterben wohl nie aus.
speziell der von jaky neu eröffnete fred (ebenfalls oben angepinnt) macht auch diesen hier total uberflüssich.