Beiträge von exbrummer

    entweder wird das bei Euch anders gehändelt,
    oder das hängt mit der Einzelabnahme zusammen.
    ich vermute fast ersteres. es hat sich hier ja mittlerweile gezeigt,
    dass es anscheinend, auch was die Abnahmen als solches angeht,
    bzw. wer was macht, selbst in den alten Bundesländern nicht einheitlich ist.


    hier in NRW wird nix in die ZB Teil II eingetragen,
    was sollte es für einen Unterschied machen, ob das ´ne Abnahme nach 19.3 oder 19.2 war ?


    und in der ZB II ist auch nur ein freies Feld (25) für Bemerkungen der Zul.Stelle,
    und nicht wie in der ZB I (Ziff 20) für zusätzliche Angaben / Änderungen.


    wenn da bei Dir trotzdem was drin steht würde ich es austragen lassen.
    wenn das nicht passiert (manchmal "vergisst" die Zul.Stelle das) is auch nich schlimm.

    wenn die Leuts doch mal richtich lesen würden.


    BlackRacer:


    Du hast weder Schein, noch Brief, sondern Zulassungsdokumente,
    sprich Zul.-Besch. Teil I und II
    und in Teil II steht davon garantiert nix drin.


    wenn also in Teil I Deine Federn drin stehen dann sollten diese
    nach Verbau und Abnahme eines FWs gestrichen werden.
    dazu sollte auf dem (hoffentlich positiven) Nachweis der Anbauabnahme nach §19.3
    ein entsprechender Vermerk durch den Prüfer erfolgen.


    aber: eine sofortige Berichtigung der Fz-Papiere (Zul.-Bech. Teil I !)
    ist nicht vorgeschrieben, aber möglich.
    erst bei nächster Befassung der Zul.Behörde (Umzug / Halterwechsel)

    ähm, seit es die neuen Zulassungsdokumente gibt (seit Herbst 2005)
    gibt´s Brief und Schein nicht mehr, sondern nur noch Zul.-Bescheinigung Teil I / II


    eingetragen wird alles in Teil I (entspricht Fz-Schein)
    Teil II (Nachfolger des Briefes) ist nur noch Halternachweis (die letzen 2)

    @theRappster: :brav:


    der geneigte Leser kann sich ja aus Deinem sehr ausführlichen Erguss
    und meinem Beitrag seine Meinung bilden.


    Du musst Dich nicht gleich persönlich angegfriffen fühlen,
    als solches war mein posting in keiner Weise gemeint,
    deswegen auch Kluchschaixxmodus an / aus.


    aber Du hast die Sache nun mal nicht vollständig beschrieben.


    ich erlebe es - leider - immer wieder, dass die Leute glauben,
    ABE bedeutet immer, dass keine Abnahme zu erfolgen hat,
    weil eben nicht gelesen wird, was da in der ABE steht.


    mehr werde ich jetzt dazu nicht schreiben !

    ich befürchte, die Zulassungsstelle will sich das vorher von einem Prüfer bestätigen lassen.
    das ist zumindest meine Erfahrung.
    ich würde aber einfach mal dort anrufen und fragen, vielleicht sind die ja bei Euch etwas kooperativer.
    falls Du einen positiven Bescheid erhälst, unbedingt den Namen merken.
    kann sein, dass der nächste Mitarbeiter das anders sieht.